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2019 könnte es so weit sein

Endlich Reform des Emissionshandels?

Gerade kam eine Studie des Deutschen Zentrums für Luft und Raumfahrt zu dem Ergebnis, dass der Emissionshandel im Luftverkehr weltweit geregelt werden muss. Die Untersuchung zur Klimaökonomie lief im Auftrag des Bundesforschungsministeriums von 2011 bis 2015. 30 Millionen weltweite Flugbewegungen pro Jahr wurden dafür analysiert. Die Studie als PDF. In der EU gibt es eine entsprechende CO2-Verordnung. Dabei steht jeder Airline eine bestimmte Freimenge zu. Für jede weitere von den Flugzeugen ausgestoßene Tonne CO2 muss ein Zertifikat vorgewiesen werden. Laut dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft kostet es derzeit rund sieben Euro. Und das ist viel zu wenig für einen wirkungsvollen Emissionshandel. Doch die Preise sollen langfristig steigen.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben einen wichtigen Schritt unternommen, um den europäischen Emissionshandels zu reformieren. Der europäische Rat spricht sich für eine Anpassung des Emissionshandels Anfang 2019 - und damit zwei Jahre früher als von der EU-Kommission vorgesehen - aus.

Zertifikate bleiben vom Markt

Nach Informationen des Bundesumweltministeriums hatte Deutschland sich dafür eingesetzt, dass die Reform nicht erst 2021 greift. Für den aktuellen Emissionshandel ist immerhin erreicht worden, dass die 900 Millionen Emissionszertifikate, die bisher nur vorübergehend aus dem Markt genommen wurden, sowie weitere Restmengen aus der laufenden Handelsperiode, dem Markt nicht wieder zugeführt werden, sondern stattdessen in eine neue Marktstabilitätsreserve überführt werden. Umweltministerin Barbara Hendricks begrüßte diese Schritte: „Ich bin zuversichtlich, dass wir in den nun anstehenden Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission zu einem zügigen Abschluss kommen." Europa könne so zeigen, "dass sein zentrales Klimaschutzinstrument schnell wieder an Schärfe gewinnt." Das allerdings ist eine schwierige Aussage, denn bisher hat der Emissionshandel nie Schärfe besessen. Das wäre also etwas Neues und Gutes. Laut Hendricks könnten nur so die europäischen und nationalen Klimaschutzziele erfüllt werden.

Marktstabilitätsreserve

Derzeitigen gibt es laut Umweltministerium einen Überschüsse von über zwei Milliarden Zertifikaten im EU-Emissionshandel. 2014 hatten die europäischen Staats- und Regierungschefs beschlossen, dass eine Marktstabilitätsreserve eingeführt wird, mit der regelbasiert auf das jährliche Auktionsbudget im Emissionshandel eingewirkt werden kann. Bei erheblichen Überschüssen werden die Auktionsmengen gekürzt und in die Reserve eingestellt. Bei starker Knappheit werden umgekehrt zusätzliche Mengen aus der Reserve versteigert.

Zentrale Größe der Marktstabilitätsreserve ist die Menge der in Umlauf befindlichen Zertifikate. Eine erstmalige Veröffentlichung ist zu 2017 vorgesehen. Die Umlaufmenge entspricht den kumulierten Überschüssen im EU-ETS, also der Summe der ausgegebenen Emissionsberechtigungen und der genutzten Projektgutschriften abzüglich der verifizierten Emissionen im stationären Bereich im Zeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres.

Überschreitet die Umlaufmenge Ende des ersten Jahres nach Beginn der Reserve einen oberen Schwellenwert von 833 Millionen, würde die Auktionsmenge automatisch um einen Betrag gekürzt, der zwölf Prozent der Umlaufmenge in dem Jahr entspricht. Die Kürzungsmenge muss mindestens 100 Millionen betragen und wird in die Marktstabilitätsreserve überführt. Unterschreitet die Umlaufmenge einen unteren Schwellenwert von 400 Millionen, würde die Auktionsmenge um 100 Millionen aus der MSR aufgestockt. Sofern nicht ausreichend Berechtigungen in der Reserve verfügbar sind, erfolgt die Aufstockung in Höhe der Restmengen.

Bei den künftigen Verhandlungen für eine Emissionshandelsreform geht es um folgende Punkte:

• Einrichtung der Marktstabilitätsreserve im Jahre 2018 zur Überführung der Backloading-Mengen in die Reserve

• Start der Mengensteuerung ab dem 01.01.2019

• Überführung der Restmengen aus der laufenden Handelsperiode in die Reserve mit späterer Prüfung und Vorschlag zur Verwendung durch die Kommission

• Begrenzte Entlastung für ärmere Mitgliedstaaten, deren zusätzliche Versteigerungsmengen aus der Umverteilung (10 Prozent) bei den Beiträgen zur Marktstabilitätsreserve nicht berücksichtigt werden (Dauer wird noch verhandelt).

Weitere Informationen zur Arbeitsgruppe Emissionshandel.

(Nicole Weinhold)