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WEEE2-Richtlinie der EU

Österreich regelt Modulrücknahme

In Österreich gilt rückwirkend zum 1. Juli dieses Jahres die novellierte Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO). Damit hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Wien die EU-Richtlinien zum Recycling von Photovoltaikmodulen umgesetzt. Die Novelle regelt, dass Hersteller, die Photovoltaikmodule in Österreich nach dem 30. Juni 2014 in Österreich auf den Markt bringen, diese kostenlos zurücknehmen müssen. Für Module, die vor dem 1. Juli 2014 in Österreich verkauft wurden, gilt die kostenlose Rücknahmepflicht des Herstellers nur, wenn ein defektes oder altes Modul durch ein neues ersetzt wird.

Registrierung ist Voraussetzung

Voraussetzung für den Verkauf von Solarmodulen in Österreich wird in Zukunft die Eintragung in ein zentrales Register von Herstellern von Elektrogeräten sein. Dazu müssen die Hersteller dem Register ihren Namen, ihren Unternehmenssitz und eine Ansprechperson in Österreich übermitteln. Zusätzlich müssen die Hersteller ihre Steuernummer, den Branchencode, die in Verkehr gesetzten Elektro- und Elektronikgeräte unter Angabe der Sammel- und Behandlungskategorie und den Markennamen der erstmals in Verkehr gebrachten Module mitteilen. Außerdem müssen sie angeben, ob die Module an private Haushalte oder für gewerbliche Zwecke verkauft werden, und über welches Sammel- und Verwertungssystem die Rücknahme und das Recycling abgewickelt wird. Hersteller, die ihren Sitz außerhalb Österreichs haben, können einen in der Alpenrepublik ansässigen Bevollmächtigten benennen, der für die Erfüllung der Vorgaben der EAG-VO verantwortlich ist. Für die Modulhersteller hat das Wiener Bundesministerium eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2016 eingeräumt. Bis dahin müssen die Hersteller alle Daten an das Register übertragen haben. Sonst dürfen sie ihre Module in Österreich nicht mehr verkaufen.

Finanzielle Absicherung

Mit der Einführung der Rücknahmepflicht von Photovoltaikmodulen gelten für die Hersteller alle Regelungen der Elektroaltgeräteverordnung. Das gilt auch für die finanzielle Absicherung der Rücknahme und des Recyclings. So müssen die Hersteller, die ihre Photovoltaikmodule in Österreich verkaufen wollen, entweder an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Alternativ können sie auch eine entsprechende Versicherung abschließen oder ein gesperrtes Bankkonto einrichten, über welches das Modulrecycling auch nach eine eventuellen Pleite des Herstellers abgesichert wird. Die Photovoltaikmodule sind in der Produktkategorie 4 mit eingetragen. Dabei handelt es sich im Großgeräte mit äußeren Abmessungen von mehr als 50 Zentimeter. (Sven Ullrich)