Die italienische Regulierungsbehörde für Ökostrom Gestore die Servici Energetici (GSE) führt immer häufiger Kontrollen der mit einer Einspeisevergütung geförderten Photovoltaikanlagen durch. Ziel dieser Kontrollen ist es festzustellen, ob die Angaben für die Anlagen auch mit den Bedingungen übereinstimmen, zu denen ein bestimmter Einspeisetarif gewährt wird. Deshalb will die GSE feststellen, ob zum Beispiel die Angaben über die verbauten Komponenten korrekt sind. Denn in Italien bekamen Anlagen, die über die Einspeisevergütung gefördert werden, einen um zehn Prozent höheren Tarif, wenn mindestens 60 Prozent der Komponenten aus europäischer Herstellung stammen. Im Jahr Das sind bei Anlagen, die im Jahr 2012 wurde dieser Anteil auf 100 Prozent erhöht.
Dokumente vorbereiten
Unter anderem um herauszufinden, ob auch alle Anlagen, die diesen Bonus bekommen, wirklich europäische Komponenten enthalten, prüft die GSE schon seit mehreren Jahren, ob die für die Förderung eingereichten Unterlagen auch mit der Realität übereinstimmen. „Es ist ratsam, sich frühzeitig vorher mit einer möglichen Kontrolle auseinander zu setzen und die dafür notwendigen Dokumente vorzubereiten”, erklärt Andreas Lutz. Er ist Geschäftsführer des auf den italienischen Photovoltaikmarkt spezialisierten Beratungsunternehmens New Energy Projects mit Sitz in München. „Unsere Erfahrung lehrt, dass bei den Anlagenbetreibern oftmals nicht alle Dokumente vorhanden sind oder diese nicht mehr aktuell sind. Diese müssen dann erst beschafft oder aktualisiert werden, was unter Umständen Monate dauern kann”, beschreibt er die Realität.
Lutz kennt auch die Zahlen: Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 1.600 Solaranlagen durch die Beamten des GSE kontrolliert. Das waren nicht so viele Kontrollen wie im Jahr zuvor, als noch 2.362 Generatoren überprüft wurden. Das liegt unter anderem daran, dass 2015 vor allem große Anlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt geprüft wurden, während sich die GSE im vergangenen Jahr auf die kleineren Generatoren mit einer Leistung zwischen drei und 200 Kilowatt konzentriert hat.
Probleme mit den Modulen
Auffällig ist, dass der Anteil der Anlagen drastisch zugenommen hat, bei denen Beanstandungen gefunden wurden. Während 2015 noch 284 Generatoren bei der Überprüfung durchfielen, waren es im Jahr 2016 immerhin schon 501 Anlagen. In diesen 501 Anlagen hat die GSE immerhin 689 relevante Verstöße gegen die Förderbedingungen gefunden. Diese Verstöße können dazu führen, dass der Fördertarif komplett gestrichen wird. Dazu kommen noch 272 nicht relevante Verstöße. Um diese zu ahnden, kann die GSE die Einspeisevergütung kürzen.
Zu den relevanten Verstößen gehören unter anderem falsche oder gefälschte Angaben über die Herkunft der verbauten Komponenten, die verspätete Inbetriebnahme der Anlage oder fehlende Voraussetzungen für den Erhalt des Fördertarifs vor allem in Verbindung mit Modulzertifikaten und Genehmigungen. „Auffällig ist, dass viele Probleme mit den Modulen zusammen hängen”, erklärt Andreas Lutz. „Ein nicht seltenes Phänomen sind nicht zertifizierte Module, nicht gültige Zertifizierungen oder die Täuschung bei der Herkunft. Module wurden oft als ‚Made in Europe‘ ausgegeben, um einen erhöhten Tarif zu erhalten.” Findet die GSE solche Fehler, droht die Streichung der Vergütung.
Vergütung behalten mit Selbstanzeige
Doch inzwischen macht sich die Regierung in Rom Sorgen, dass zu viele Photovoltaikanlagen vom Netz gehen, wenn zu viele Fehler gefunden werden. Zudem sind die Anlagenbetreiber nicht selten selbst Opfer, da sie über die Herkunft der Komponenten getäuscht wurden. Deshalb hat Rom mit dem Gesetz Nr. 96 vom 21. Juni dieses Jahres den Anlagenbetreibern und Investoren ein Angebot gemacht. Sie können von sich aus eine Kürzung der Einspeisevergütung um 20 Prozent beantragen, wenn die Anlage überprüft und ein relevanter Verstoß festgestellt wurde. Geht der Anlagenbetreiber in Vorleistung und beantragt diese Tarifkürzung bereits vor der Kontrolle der Anlage durch die GSE, kann die Strafe auf die Hälfte verringert werden. Dann muss er nur noch einen um zehn Prozent verringerten Tarif akzeptieren. Allerdings gelten die Kürzungen grundsätzlich vom Zeitpunkt des Förderbeginns an. Ob die GSE dann auch die Selbstanzeigen akzeptiert und die neue Regelung anwendet, entscheidet die Behörde im Einzelfall. (Sven Ullrich)