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Mieterstrom

Kleine Mieterstromanlagen sind mit Förderung wirtschaftlich

Das Mieterstromgesetz ist nicht perfekt gelungen. Es lässt noch einige Baustellen offen, wie beispielsweise die Kopplung der Mieterstromförderung an die reguläre Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom. Auch der hohe adminstrative Aufwand, der durch das Gesetz den Mieterstromprojekten in den Weg gestellt werden, sieht die Branche als Aufgabe für die nächste Bundesregierung. „Doch durch die Direktförderung rechnet sich Mieterstrom jetzt auch bei Gebäuden mit deutlich weniger Parteien“, erklärt Florian Henle, Geschäftsführer des Münchner Ökostromversorgers Polarstern. Das Unternehmen hat schon eine Reihe von Mieterstromanlagen realisiert. „Der Aufwand in der Umsetzung und in der Abrechnung haben Mieterstrom in solchen, kleineren Mehrparteiengebäuden bisher unwirtschaftlich gemacht.“

Anlagen zwischen 18 und 58 Kilowatt gebaut

Die Münchner haben die ersten beiden Mieterstromprojekte in solchen kleineren Mehrfamilienhäusern für die neue Direktförderung qualifiziert. Sie haben auf ein Gebäude mit acht Wohneinheiten eine Solaranlage mit 18,5 Kilowatt Leistung errichtet. Durch die Installation eines zusätzlichen Stromspeichers mit einer Kapazität von zehn Kilowattstunden erreichen die Münchner einen Eigenverbrauchsanteil von 61 Prozent. Die Mieterstromkosten liegen voraussichtlich rund 13 Prozent unter dem lokalen Grundversorgertarif. Das Gesetz verlangt, dass die Preise für den Mieterstrom – also das Gesamtpaket aus Solarstrom vom Dach und Reststrom aus dem Netz – mindestens zehn Prozent unter dem Preis liegt, den der örtliche Grundversorger verlangt.

Auf das Dach eines weiteren Gebäudes mit 25 Wohneinheiten hat Polarstern eine Solaranlage mit einer Leistung von 58 Kilowatt errichtet. Der Strom aus der Anlage deckt etwa 40 Prozent des Strombedarfs der Mieter ab. Den Reststrom liefert in beiden Fällen Polarstern aus ihrem Ökostromportfolio, das größtenteils aus Energie aus Wasserkraft besteht. Die Verträge sind so gestaltet, dass sie die Voraussetzungen des Mieterstromgesetzes erfüllt sind. Das heißt, die Mieter binden sich zunächst für jeweils maximal ein Jahr lang an den Mieterstromvertrag.

Vorgaben eingehalten

Auch alle anderen Rahmenbedingungen wie unter anderem die Umsetzung des Mess- und Abrechnungsstruktur über ein Summenzählerkonzept wurden eingehalten. Damit kann Polarstern mit ihren Projekten die Förderung bekommen, die rückwirkend zum 25. Juli dieses Jahres in Kraft tritt. Allerdings steht noch die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission aus. Ist diese gegeben, bekommen die Münchner für den Solarstrom aus der Zehn-Kilowatt-Anlage einen Zuschlag von 3,43 Cent pro Kilowattstunde. Für den Strom aus dem großen 50-Kilowatt-Generator gibt es immerhin noch 2,19 Cent pro Kilowattstunde. Im Gegenzug fällt weiterhin die komplette EEG-Umlage an.

Administrative Prozesse noch nicht etabliert

Die beiden Gebäude stehen im Umland von München. „Bisher sind die Prozesse zur Anmeldung der Direktförderung noch nicht etabliert“, berichtet Florian Henle. „Bis die Direktförderung in der Praxis ankommt, wird es noch einige Monate dauern, da die Netzbetreiber ihre Anmeldeformulare erst aktualisieren, wenn die beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission abgeschlossen ist.“ Dass die Förderung durchgeht, daran gibt es aktuell seitens Experten keine Zweifel.

Bisher hing die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten vor allem an der Größe der Anlage und wie viele Mieter mit Solarstrom versorgt wurden. Durch die direkte Förderung des Mieterstroms ist nun weniger die Anzahl der Mieter entscheidend, als primär die verfügbare Dachfläche, das Verbrauchsprofil der Mieter und die örtlichen Netzgebühren, betonen die Experten von Polarstern. Allerdings komme gerade bei kleineren Gebäuden der Teilnahmequote eine große Bedeutung zu. „Nicht nur damit sich der administrative Aufwand zur Mieterstromversorgung rechnet, sondern vor allem um die Kosten zum Betrieb des erforderlichen Summenzählers auf möglichst viele Schultern zu verteilen“, erklärt Florian Henle. (Sven Ullrich)