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Gescheiterte Sechs-Gigawatt-Auktion: Kopenhagen sucht neuen Offshore-Ausschreibungsmodus

Die dänische Energieagentur DEA hat nach Analyse der Ende 2024 ohne Projektangebot verlaufenen Ausschreibung von Offshore-Windpark-Entwicklungsflächen wechselseitig wirksame Differenzverträge als Instrument identifiziert, um die Attraktivität des Marktes zurückzugewinnen. Mit ihrer Untersuchung arbeitete die DEA das Scheitern der jüngsten Offshore-Windkraft-Ausschreibung von sechs Gigawatt (GW) Nennleistung auf sechs Entwicklungsflächen auf. Anfang dieses Jahres hatte die Energieagentur den Stopp der Ausschreibung der zweiten Hälfte dieser Kapazitäten verfügt, nachdem bereits die Ausschreibung der ersten drei Gigawatt im Dezember ohne Angebot geendet war.

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Dänemark hatte vor der nun gescheiterten Rekordausschreibungskampagne für die Offshore-Windpark-Entwicklungen verschärfte wettbewerbliche Bieterspielregeln eingeführt. Demnach müssen die Investoren und Projektierungsunternehmen ohne staatliche Zuzahlungen zur Absicherung der Stromhandelspreise auskommen und müssen eine jährliche Konzession bezahlen. Die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen sollten eine Konzessionshöhe anbieten und die Unternehmen mit der höchsten Zahlungsbereitschaft den Zuschlag erhalten. Die Nutzungsrechte an den Offshore-Windparks sollten für 30 Jahre gelten, wobei der dänische Staat eine Miteigentümerschaft zu 20 Prozent an den Windparks erhält.

Die Eigenschaften der ausgeschriebenen Windparkplanungsflächen hatten offenbar keinen bedeutenden Einfluss darauf, dass es keine Beteiligung der Windenergieunternehmen an den Ausschreibungen gab. Die Projektierungsbedingungen beider Drei-Gigawatt-Ausschreibungsabschnitte waren höchst unterschiedlich: Während es sich bei den zuerst ausgeschriebenen Projektflächen Nordsøen I A1, A2 und A3 um Projektfelder in der harscheren Nordsee mit teils tieferen Meeresgründen handelt, deren Gebotsphase Anfang November abgeschlossen war, sind die Projektflächen Hesselø, Kattegat, and Kriegers Flak II in der Ostsee teils über seichteren Meeresgründen unter küstenähnlicheren Bedingungen zu finden. Deren Ausschreibung wäre am 1. April zu Ende gegangen.

Die dänische Ausschreibung sah außerdem für beide Flächenzonen gleichermaßen Optionen des sogenannten Überplanens vor: Mit diesem Overplanting genannten Instrument können die Windparkplaner statt 6 GW auch bis zu 10 GW projektieren und in einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber die Netzkapazität besser auslasten. Demnach würden die Windparks in den überwiegenden Phasen von nur mäßig wehendem Wind mehr einspeisen können und die Netze voll auslasten. Auch in Deutschland sehen jüngste Regelungen nun Overplanting-Optionen für Offshore-Windparks künftig vor.

Nun organisierte die DEA einen Marktdialog mit 17 Unternehmen, um die entscheidenden Gründe für deren Entscheidung gegen eine Beteiligung an den Ausschreibungen zu ermitteln und eine alternative Ausschreibungsregelung zu finden. Die stark ansteigenden Kosten für den Bau und den Betrieb sowie die Finanzierung der Windparks einerseits und die zu erwartenden niedrigen Stromhandelspreise aufgrund eines zu erwartenden Windstromüberangebots, ein Mangel an einer Nachfrage zur Direktstromabnahme und Marktunsicherheiten nannten die Unternehmen. Insbesondere, dass sich bislang kein Markt für Windstrom zur Erzeugung grünen Wasserstoffs entwickelt, gilt hier als Argument. Die Unternehmen plädierten für regelmäßige getaktete Ausschreibungen, damit die Nachfrage nach Offshore-Windpark-Komponenten der Entwicklung einer guten Lieferkette dienen könne und für die Contracts for Difference genannten Differenzverträge. Sie sehen bei überhohen Stromhandelspreisen von den Unternehmen eine Rückzahlung der über einen vereinbarten Strompreis hinausgehenden Einnahmen an den Staat vor – und umgekehrt eine staatliche Aufzahlung bis zum bezuschlagten Strompreis bei niedrigen Handelswerten.