Bereits am 10. März 2023 wurde in Frankreich das Gesetz zur Beschleunigung der Erzeugung erneuerbarer Energien (Loi relative à l’accélération de la production d’énergies renouvelables) verkündet. Dieses Gesetz beabsichtigt die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und soll die Wege zum Erreichen der Ausbauziele aufzeigen. Bis das Gesetz umgesetzt werden kann, müssen jedoch noch zahlreiche Anwendungsdekrete veröffentlicht werden, die genaue Einzelheiten bestimmen. Nun sind neben einem Zeitplan auch Informationen über die ersten Inhalte veröffentlicht worden.
Die ersten unmittelbar bevorstehenden Anwendungskonkrete sollen im September bekannt gegeben werden. Danach soll bestimmt werden, welche Bedingungen ein Projekt erfüllen muss um als überwiegendes öffentliches Interesse zu gelten. Die Bewertung soll anhand der verwendetem Technologie, der Leistung des Projekts, sowie dessen Beitrag zu den Zielen der mehrjährigen Energieplanung vorgenommen werden. Technische Details sind dazu jedoch noch nicht bekannt. Außerdem soll in der ersten Welle der Anwendungsdekrete festgelegt werden, welche Aufgaben die Ansprechpartner in den Präfekturen zu erfüllen haben.
Brandflächen und Garantiefonds werden geregelt
Im September und den Folgemonaten arbeitet die französische Regierung unteranderem eine Liste von sogenannten Brachflächen aus. Photovoltaik- oder Wärmekraftanlagen erhalten hierbei Genehmigungen auf Flächen, die zuvor nicht für diese Zwecke zugelassen wurden. Weitere Erleichterungen schaffen die Dekrete, indem sie Garantiefonds für die Errichtung und Inbetriebnahme von beklagten Windparks möglich macht. In den ersten Entwürfen dazu, sollen Beitrittsbedingungen, die Höhe der Beiträge und die Verwaltung des Fonds bis zu den Entschädigungsfristen offen gelegt werden.
Ausschreibung von Beschleunigungszonen
Das am meisten erwartete, aber auch am meisten diskutierte Anwendungsdekret betrifft die Festlegung von Gebieten für einen beschleunigten EE-Ausbau (zones d’accélération). Dazu veröffentlichte das französische Ministerium ein Informationshandbuch für Gemeindevertreter. Parallel dazu gewährt die Regierung eine Verlängerung der Ausweisungsfrist durch die Gemeindevertretungen und ihre Mitteilung an die Referenten bis zum 31. Dezember 2023. Somit sind die fünfjährigen Bestimmungen nach derzeitigem Stand frühestens Ende Oktober 2024 zu erwarten. (fk)