So hat der regionale Planungsverband festgelegt, dass die geplanten Anlagen zunächst allen Bürgern mit Wohnsitz im Umkreis von 4,5 Kilometern zum Windpark angeboten werden müssen. Finden sich dort nicht genug Investoren ist das Projekt zur Beteiligung allen Einwohnern der Kommune, sowie der Kommune selbst und ihren kommunalen Unternehmen zum Verkauf anzubieten. Investieren dürfen allerding gemäß einer weiteren Einschränkung in dieser Kapitalerhebungsrunde nur diejenigen Ortsansässigen, die in der Gemeinde auch tatsächlich ihren Erstwohnsitz gemeldet haben. Reichere Großstädter oder gar aus Berlin oder Westdeutschland stammende Investoren mit vorpommerscher Sommerresidenz sind in dieser Beteiligungsrunde also ausgeschlossen.
Kritik hat bereits das Leipziger Rechtsanwaltsbüro Maslaton geäußert. Dessen Chefjurist Martin Maslaton gilt zusammen mit seinen Partnern in der Windbranche als führende Expertengruppe, sobald es um die Einschätzung der Bedeutung regionaler Windkraftplanungen gilt. Der RREP-Entwurf stelle wohl kaum noch eine „Steuerung der Windenergienutzung“ sondern vielmehr eine „Vergesellschaftung des Windes“ dar, witzelte die Kanzlei jetzt in einem Schreiben. Doch schon rein rechtlich seien der so genannte Gleichheitssatz, das Kommunalrecht und europarechtliche Grundfreiheiten von diesem Entwurf tangiert – und stünden einer solchen Bürgerbeteiligungsplanung womöglich entgegen. Außerdem vermutet Maslaton, dass viele Windparkprojektierer bei so strengen Vorgaben dann lieber ganz einen Bogen um Vorpommern schlagen. Dann aber wäre der RROP in der Region eine Verhinderungsplanung, weil der für Windenergie nicht wirklich wie vorgeschrieben „substanziell Raum verschafft“.
Bisher bundesweit einmalig – Modellcharakter für Deutschland?
Die Regelung wäre bundesweit bisher einmalig. Sie soll erklärtermaßen die Akzeptanz der Windenergie aber auch die regionale Wertschöpfung im Bundesland erhöhen. Lediglich in Baden-Württemberg hat die Landesregierung bisher ähnlich stark auf Bürgerbeteiligungen gepocht, allerdings die Ausgestaltung mehr den Kommunen überlassen. In der regionalen Planungsbehörde Vorpommerns hält die stellvertretende Geschäftsstellenleiterin den Kritikern daher entgegen, dass Vorpommern zunächst allein deshalb Widerspruch erfahre, weil es als Pionier vorausgehe. Sie verweist darauf, dass Bürgerbeteiligung von der Landesregierung in Schwerin gewollt sei. Ein Rechtsgutachten „von Seiten des Energieministeriums, erstellt von versierten Juristen“ habe ergeben, dass man das so machen kann, betont Lydia Neugebauer im Gespräch mit ERNEUERBARE ENERGIEN. Zudem lasse die angestrebte Regelung, die in der Offenlage des RREP erst noch bestätigt werden muss oder abgeändert werden kann, Auswege bisher noch offen. Was zum Beispiel passiert, wenn sich nicht genügend Beteiligung in der Windparkgemeinde zusammenfinde, lasse der Entwurf offen.
„Es gibt auch kritische Nachfragen“, räumt Neugebauer ein. Ob etwa die finanzielle Potenz in den Gemeinden vorhanden sei, sei eine davon. Allerdings habe das Land beim Städte- und Gemeindetag auch eine Beratungsstelle für solche und ähnliche Fragen eingeführt.
(Tilman Weber)