Wie wirkt sich die neue Berechnungsformel, mit der die Deutsche Flugsicherung (DFS) seit einem Jahr das Störungspotenzial auf ihre Navigationseinrichtungen ermittelt, auf die Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen aus? Die Fachagentur Wind an Land (FA Wind) hat jetzt eine entsprechende Karte auf ihrer Website veröffentlicht. Dabei zeigt sich: Von den 755 Windenergieanlagen, die seit Juni 2020 bundesweit genehmigt wurden, liegen nur 14 innerhalb von Prüfradien um Drehfunkfeuer.
Drehfunkfeuer gehören zu den Hauptgenehmigungshindernissen für neue Windenergieprojekte - allerdings nicht zu den einzigen. Auch, weil noch andere Hürden aus dem Weg zu räumen sind, könnte die Zahl der letztlich genehmigten Anlagen so niedrig liegen.
DFS: Mehr Windenergieanlgen durch Umrüstung auf DVOR
Die DFS geht davon aus, dass künftig mehr Windenergieanlagen in den Prüfradien zugelassen werden könnten. „Perspektivisch kann die DFS auf die Mehrzahl der heute genutzten 55 Drehfunkfeuer verzichten“, kündigte DFS Geschäftsführer Technik Friedrich-Wilhelm Menge Mitte Juni an. Mit Nutzung der Satellitennavigation auch im An- und Abflug werde nur noch ein Drittel der heutigen Drehfunkfeuer benötigt – als Ausfallinfrastruktur, falls die GPS-Daten nicht zur Verfügung stehen.
Zudem sollen die verbleibenden CVOR auf weniger störempfindliche DVOR umgerüstet werden. Dafür hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt 14 Millionen Euro bereitgestellt. „Mit der Umrüstung der Drehfunkfeuer werden zusätzliche Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 700 Megawatt frei“, hatte Minister Peter Altmaier bei der Übergabe der Fördermittel versprochen.
Karte der FA Wind zeigt Standorte der Drehfunkfeuer und der neuen Windenergieanlgen
Auf der Karte der FA Wind sind alle aktuellen Standorte der bundesweiten VOR mit Morse-Kennung und Kartensymbol dargestellt. Durch Anklicken des Drehfunk-Symbols erscheint die Anlagenbezeichnung, das Bundesland und der Anlagentyp - VOR oder DVOR. Um die Standorte sind virtuell die Prüfradien eingezeichnet, innerhalb derer die Zustimmung zum Bau einer Windenergieanlage vom Ergebnis der Einzelfallprüfung durch die Flugsicherung abhängt - in der Regel 15 km.
Alle Windenergieanlagen, die seit Juni 2020 in Deutschland genehmigt wurden, sind ebenfalls vermerkt und mit der Marktstammdatenregister-Nummer gekennzeichnet. Wird der Mauszeiger über einen Punkt mit Beschriftung bewegt, erscheint im Informationsfeld (oben links) die Gemarkung des Standorts, die Gesamthöhe, die elektrische Leistung sowie das Genehmigungsdatum der Windturbine. Der zugrunde liegende WEA-Datensatz wird nach Angaben der FA Wind regelmäßig aktualisiert. Änderungen an den Drehfunkfeuer-Standorten etwa durch Stilllegung von VOR-Anlagen oder Umrüstung von CVOR auf DVOR, werden ebenfalls in die Darstellung übernommen. (Katharina Wolf)
Behalten Sie die Entwicklung in der Windenergie im Blick und abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Hier können Sie sich anmelden.
Zum Weiterlesen:
Ende der Blockade ganzer Windparkprojekte in Sicht
Die juristische Breitseite im Namen des Umweltschutzes