Im am Montag vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf der EEG-Novelle wird die Förderung von Solargeneratoren auf Freiflächenanlagen weiter beschnitten. Künftig erhalten Anlagen in Naturschutzgebieten oder Nationalparks keine Vergütung mehr. Der Begriff der Konversionsfläche wird entsprechend enger ausgelegt. Dagegen wandte sich Peter Ahmels, Leiter des Fachbereichs für erneuerbare Energien bei der Deutschen Umwelthilfe in Berlin. Im Gespräch mit ERNEUERBARE ENERGIEN kommentierte er: „Ursprünglich sollten auch die so genannten Fauna-Flora-Habitate unter diese Regelung fallen. Sie wurden rechtzeitig aus dem Entwurf genommen, Solaranlagen in Naturparks und Naturschutzgebieten nicht. Wir sind nicht grundsätzlich dagegen, solche Flächen mit Photovoltaik zu nutzen.“
Röttgen stellt sich stur
Bereits vor einem Monat hatten die DUH und die Heinz-Sielmann-Stiftung eine gemeinsame Stellungnahme an den Bundesumweltminister gesendet. Darin heißt es wörtlich: „Die Überlegungen Ihres Hauses, künftig keinerlei Vergütung mehr für PV-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen, die in einem Nationalpark oder einem Naturschutzgebiet liegen, vorzusehen, verkennen die Bedeutung von PV-Freiflächenanlagen für eine beschleunigte Energiewende. Und sie implizieren, dass PV-Freiflächenanlagen angeblich stets und automatisch den Interessen des Naturschutzes widersprechen. Das ist unzutreffend.“ Bisher zeigte sich der Minister gegenüber den Argumenten taub.
Zwei Reporte zur Artenvielfalt
Im Herbst 2010 hatte die in Berlin ansässige Agentur für erneuerbare Energien einen vielbeachteten Bericht zur Artenvielfalt in Solarparks veröffentlicht. Darin werden Erfahrungen unter anderem aus dem Solarpark Lieberose analysiert. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass sich durch die Solargeneratoren die Artenvielfalt zwischen den Modulreihen erhöht. Auch die DUH führt im Brief an den Minister aus: „Hoch beziehungsweise zum Teil höchst belastete Flächen werden im Zuge der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen dekontaminiert. Es werden jedoch nicht nur die Flächen als solche aufgewertet und wieder begehbar gemacht, es werden auch Risiken für das grund- und Trinkwasser minimiert oder beseitigt.“ Ausdrücklich nimmt der Brief Bezug auf ähnlich lautende Ergebnisse aus dem Bundesamt für Naturschutz. Stünden naturschutzrechtliche Belange gegen eine Solaranlage, genüge das bislang gefasst Naturschutzrecht vollkommen aus, argumentieren DUH und Sielmann-Stiftung. Die Autoren empfehlen, „statt dessen die Entscheidung über Standorte für PV-Freiflächenanlagen den Kommunen im Rahmen der ihnen obliegenden Planungshoheit unter Beteiligung der jeweils zuständigen Naturschutzbehörden zu übertragen.“ (Heiko Schwarzburger)