Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- & Wasserverwendung (ASEW) hat einen neuen Mustervertrag für Mieterstromprojekte im Portfolio. Damit reagiert das Stadtwerkenetzwerk auf die neuen Regelungen im EEG zum Mieterstrom, die im Januar dieses Jahres in Kraft getreten sind. Denn der neue Mustervertrag deckt auch das sogenannte Lieferkettenmodell ab. Dieses Modell beruht darauf, dass der Anlagenbetreiber den Solarstrom inklusive der Reststromlieferung nicht mehr direkt an die Mieter in Mehrfamilienhäusern liefern muss. Vielmehr kann er den Solarstrom auch an einen Dienstleister liefern, der dann ergänzt um den Reststrom die gesamte Energielieferung abdeckt.
Diese Regelung vereinfacht die Mieterstromprojekte, da jetzt nicht mehr der Hauseigentümer zum Stromversorger wird, wenn er die Solaranlage selbst betreibt. Auf der anderen Seite müssen die Dienstleister – oft sind das Stadtwerke und andere Energieversorger – nicht komplizierte Pachtmodelle mit dem Hauseigentümer vereinbaren, um die Solaranlage in ihr Portfolio aufnehmen zu können.
Lieferkettenmodell vereinfacht Mieterstrommodelle
Für die Stadtwerke sei das Mieterstrommodell ein interessanter Ansatz – trotz regulatorischer und organisatorischer Herausforderungen, weiß Christoph Landeck, Leiter Geschäftsfeldentwicklung bei der ASEW. „Viele Stadtwerke setzen bewusst seit längerem auf Mieterstromlösungen“, sagt er. „Dies liegt nicht zuletzt am guten Potenzial für die Kundenakquisition in Verbindung mit der Möglichkeit, Kunden über solche Angebote effizient zu binden. Die kürzlich erfolgte EEG-Novelle hat hier nun einen neuen Impuls gesetzt: Die sogenannten Lieferkettenmodelle für die PV-Mieterstromförderung haben in jedem Fall das Zeug, Mieterstrom weiter voranbringen“, ist sich Landeck sicher.
Mustervertrag zur Pacht von Klimaanlagen
Außerdem hat die ASEW einen weiteren neuen Mustervertrag für den Bereich Kälte entwickelt. Hier geht es vor allem um die Pacht von Klimaanlagen. „Auch im bisher eher gemäßigt klimatisierten Deutschland nehmen Hitzeperioden deutlich zu“, sagt Markus Schäfer, Gruppenleiter Energiedienstleistungen bei der ASEW. „Das eröffnet einen bisher eher kleinen Markt für zukünftig deutlich höhere Nachfrage nach Lösungen rund um die Gebäudeklimatisierung. Auch Stadtwerke können diesen für sich nutzen! Der Vorteil: Kunden erhalten ein Wohlfühlprodukt, dass in der Auslegung als Pachtmodell zudem elegant Kundenbindung gewährleistet.“
Neuer Vertrag für Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Mit den neuen Musterverträgen baut die ASEW sein Angebot an die Stadtwerke weiter aus. Bereits im Frühjahr hat das Netzwerk den Bestand an Musterverträgen erweitert und teilweise überarbeitet. So hatte die ASEW damals mit dem Gestattungsvertrag Bestandsgebäude das Angebot an Vertragswerken zur Elektromobilität abgerundet. „Mit dem neuen Gestattungsvertrag für die E-Mobilität im Mehrfamilienhaus können Energieversorgungsunternehmen damit jetzt Akzente setzen“, ist Hanno Ahlrichs, ASEW-Projektmanager E-Mobilität, überzeugt. „Sowohl in Neubauten als auch in Bestandsgebäuden können sie mit den entsprechenden Gestattungsverträgen das alleinige Recht erhalten, in der Immobilie Ladeinfrastruktur zu planen, aufzubauen, zu warten und instand zu halten sowie diese mit Strom zu beliefern.“
Elektromobilität als Standbein für Stadtwerke
Schließlich entwickelt sich der Markt zum Vorteil der Stadtwerke. Denn mit wachsender Nachfrage kommen die städtischen Energieunternehmen immer mehr in den Markt der Ladeinfrastrutktur hinein. Die ASEW hält insgesamt sieben Musterverträge zum Thema Elektromobilität vor. Neben dem Gestattungsverträgen für Neubauten und Bestandsgebäude sind auch ein Autostrom-Liefervertrag, ein Vertrag zum Ladesäulencontracting, zum Kauf und zum Installation von Wallboxen, zur Gestattung von Laden im öffentlichen Raum, und ein Nutzungsvertrag für Ladetechnik im Portfolio. „Unsere Musterverträge erlauben sowohl den einfachen Einstieg in das Geschäftsfeld, wie auch den Ausbau bestehender elektromobiler Angebote“, sagt Daniela Wallikewitz, Geschäftsführerin der ASEW. „Insbesondere die Ausgestaltung der Verträge, die in der Regel langjährige Partnerschaften mit den E-Mobilitätskunden begründen können, tragen der immer stärkeren Bedeutung von Kundenbindungsmaßnahmen Rechnung.“
Weitere Verträge aktualisiert
Insgesamt erhöht sich mit dem neuen Mieterstromvertrag und dem Vertrag im Bereich Kälte die Anzahl der Musterverträge, die die ASEW in petto hat, auf 25. Die ASEW hat neben den Angeboten für die Elektromobilität auch die bestehenden Musterverträge zum Geschäftsfeld Photovoltaik aktualisiert. Nötig machten das die letzten umfassenden Gesetzesnovellen im Energiebereich. „Kritische Anwaltsaugen haben die vier ASEW-Musterverträge erneut durchleuchtet und auf Herz und Nieren geprüft“, sagt Daniela Wallikewitz. „Die Prüfung fiel erwartungsgemäß positiv aus. Lediglich bei Details haben wir Nachschärfungen und Präzisierungen vornehmen lassen, beispielsweise bezüglich der Zuordnung der Betreibereigenschaft. Uns war und ist es dabei wichtig, den ASEW-Mitgliedern stets hochqualitative Angebote zu machen, die die Arbeit in den Stadtwerken Tag für Tag aktiv unterstützen.“
Von der Bafin abgesegnet
So hat das Mustervertragswerk zur Pacht von Photovoltaikanlagen erst kürzlich die Freigabe durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bekommen. Damit sind Stadtwerke, die das Vertragswerk nutzen, auf der sicheren Seite, dass sie nicht unter zusätzliche restriktive Regelungen seitens der Bafin fallen. (su)
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