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Bundesnetzagentur hält an Baukostenzuschüssen für Speicher fest

Zum Ärger der Speicherbranche hält die Bundesnetzagentur (BNetzA) an den Baukostenzuschüssen für den Anschluss von Stromspeichern mit einer Leistung von 30 Kilowatt fest. In einem Positionspapier verteidigt die Behörde die Beteiligung der Speicherprojektierer an den Kosten der Anschlussleitung vom Netzanschluss zum Hausanschluss.

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Laut Bundesnetzagentur ermögliche der Baukostenzuschuss Anreize für die netzdienliche Planung neuer Standorte für Netzanschlüsse. „Der Stromnetzausbau für die Energiewende verursacht Kosten. Darum ist ein Preissignal für den bewussten und sparsamen Umgang mit Anschlusskapazitäten und mehr Kosteneffizienz wichtig“, verteidigt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur die Position der Behörde. „Wenn es gelingt, neue Großverbraucher, Speicher oder Elektrolyseure stärker mit Rücksicht auf das vorhandene Stromnetz zu dimensionieren und sich intelligent zu beteiligen, dann sparen wir Kosten beim Netzausbau. Anschlussnehmer sollen in unterschiedlicher Höhe an den Netzkosten beteiligt werden, je nachdem, wie vorteilhaft die Ansiedlung an dem jeweiligen Standort für das Gesamtsystem ist“, sagt Klaus Müller.

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Aufbau von Flexibilität wird behindert

Mit den Baukostenzuschüssen behandelt die Netzagentur die Speicher aber weiterhin wie Letztverbraucher, was eigentlich endlich abgeschafft werden sollte und für Speicher in der Realität tatsächlich auch nicht so einfach gilt. Denn sie speichern zwar Strom aus dem Netz ein. Doch dieser wird nicht komplett verbraucht, sondern auch wieder eingespeist. Damit negiert die Behörde die Doppelfunktion und die Möglichkeit der Systemdienstleistungen, die die Speicher für das Netz erbringen können – eben genau um den notwendigen Netzausbau zu minimieren. Statt dessen verhindere die Bundesnetzagentur mit den Baukostenzuschüssen den Aufbau solcher Flexibilitäten. Denn dies könne Zusatzkosten für Batteriespeicherprojekte in der derzeit üblichen Größe um einen zweistelligen Millionenbetrag in die Höhe treiben, kritisiert der BVES.

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Speicher sind keine Letztverbraucher

Selbst ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2023 (Aktenzeichen VI-3 Kart 183/23), ignoriert die Behörde. Denn das Gericht hatte geurteilt, dass der Baukostenzuschuss nicht nach dem sogenannten Leistungspreismodell erhoben werden darf. Das bedeutet, die Speicher dürfen nicht pauschal als Letztverbraucher betrachtet werden dürfen. „Das Vorgehen der BNetzA, jetzt ohne Not in den gerade hochlaufenden Energiespeichermarkt reinzugrätschen, ist völlig unverständlich und steht einer der Neutralität verpflichteten Marktregulierungsbehörde schlecht zu Gesicht“, wettert Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Hier wird im Schatten eines laufenden Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof ein Präjudiz geschaffen, mit großen Auswirkungen auf laufende und kommende Speicherprojekte“, befürchtet er.

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Schadenersatz könnte drohen

Mit Blick auf dieses Verfahren beim Bundesgerichtshof könnte die BNetzA den Netzbetreibern sogar einen Bärendienst erweisen. Denn wenn das Gericht zugunsten der Speicher entscheidet, drohe der Position der BNetzA zu Speichern in wenigen Monaten die Vollbremsung, sagt Urban Windelen. Sogar die Rückabwicklung aller Zahlungen von Baukostenzuschüssen bis hin zum Schadensersatz könnten drohen. „Allein daher ist das aktuelle Vorgehen der obersten Regulierungsbehörde völlig unverständlich“, resümiert Windelen.

BNetzA will Zubau geografisch steuern

Der BVES kritisiert zudem auch das ausdrückliche Ziel der BNetzA, Standorte für Speicher geografisch steuern zu wollen. Damit überschreite sie ihre Funktionen und Aufgaben als Netzregulierungsbehörde. Denn das Ansinnen einer solchen Steuerung führe zu dem kontraproduktiven Ergebnis, dass ausgerechnet die Standorte, an denen Energiespeicher am dringendsten benötigt werden, die höchsten Kosten tragen müssen. Dabei regt sich in der Branche schon lange in der Kritik, dass die Baukostenzuschüsse an die allgemeinen Netzentgelte gekoppelt und so regional sehr unterschiedlich sind.
Die BNetzA verschärft diese Regelung noch, da sie mit den Baukostenzuschüssen darauf baut, dass die Speicher – oder auch Elektrolyseure oder andere Flexibilitäten – nicht dort gebaut werden, wo sie notwendig sind, sondern dort, wo der Baukostenzuschuss gering ist, weil der Anschluss geringe oder keine Zusatzkosten verursacht, also an ohnehin sehr starken Netzen.

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Schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort

Ob sich die Hoffnung der BNetzA erfüllt, dass mit den unterschiedlichen Baukostenzuschüssen die Speicherprojektierer einen Standort mit ausreichendem Stromangebot wählen, bleibt zumindest so lange fraglich, wie diese an das Netzentgelt gekoppelt sind. „Statt Flexibilisierung und Elektrifizierung zu fördern sowie dem politischen Ruf nach mehr Speichern nachzukommen, behindert die BNetzA Innovation und neue effiziente Energiemärkte, die gerade deutlich zu sinkenden Energiekosten für Bürger und Industrie beitragen können“, kritisiert Urban Windelen. „Ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland zur Unzeit.“ Denn die Energiewende braucht Rechts- und Investitionssicherheit und vor allem ein Miteinander.

Auf die Systementwicklung konzentrieren

Der BVES appelliert daher an die BNetzA, die Flexibilitätsanforderungen und die zukünftige Entwicklung des Energiesystems in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen zu stellen und nicht rückwärtsgerichtet an den falschen Stellschrauben zu drehen. Der BVES als zentrale Stimme der Speicherbranche sei zum konstruktiven Dialog bereit, betont Urban Windelen.

Einen Bericht zu den Aussichten für Groß- und Netzspeicher lesen Sie in der nächsten Ausgabe von ERNEUERBARE ENERGIEN, die am 10. Dezember 2024 erscheint. Sollten Sie noch kein Abo haben, können Sie hier reinschuppern.

Das Positionspapier der BNetzA zu den Baukostenzuschüssen finden Sie auf der Webseite der Behörde. (su)