Die Abgabe eines Gebotes ist seit 2018 auch Bürgerenergiegesellschaften nur mit einer dem Markstammdatenregister gemeldeten bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung möglich. Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2018, die Anfang Februar stattfand werden entsprechend gespannt erwartet. Für Gebote von Bürgerenergiegesellschaften bestimmt sich aber nach wie vor die Zuschlagshöhe nach dem Einheitspreisverfahren. Ausschlaggebend ist für Gebote das letzte bezuschlagte Gebot des Gebotstermins.
Sehen Sie die Fehler der Ausschreibungsrunden 2017 mit den vorgenommenen Anpassungen als behoben an?
Eckhard Kuhnhenne-Krausmann: Die Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der jeweiligen Auktion sind ja entstanden durch die Befreiung von der Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)-Pflicht bei Auktionsteilnahme für die Bürgerenergiegesellschaften und der um zwei Jahre verlängerten Inbetriebnahmefrist. Dadurch musste die heute verfügbare Windturbinen-Technologie mit den aktuellen Stromgestehungskosten mit künftiger Technologie konkurrieren. Eine Technologie, von der aufgrund des technischen Fortschritts und einer erhofften Kostensenkung insgesamt reduzierte Stromgestehungskosten erwartet werden. Das musste zu Verwerfungen führen.
Dieser ungleiche Kampf wird mit dem Wegfall der BImSchG-Privilegierung beendet. Damit werden entscheidende Wettbewerbsnachteile vermieden. Wenn die Pflicht zur BImSchG-Genehmigung dauerhaft als Zugangsvoraussetzung für die Auktionsteilnahme bestehen bleibt, ist das zu begrüßen und ein wiederholter Fadenriss in der Industrie wird vermieden. Insofern ist der vorgesehene Passus „BImSchG als fortwährende Teilnahmevoraussetzung“ im Koalitionsvertrag absolut positiv.
Stichwort Bürgerenergieprivileg: Wie beurteilen Sie das Thema Einheitspreis als einen weiterhin bestehenden Vorteil?
Die Vorzüge, die Bürgerenergiegesellschaften erhalten haben, sollten der Akteursvielfalt dienen und gegebenenfalls auch weniger professionell aufgestellten Marktteilnehmern aus Gründen einer verbesserten Akzeptanz weiterhin einen Marktzugang ermöglichen. Insofern bleibt noch das wirtschaftliche Vehikel des Einheitspreisvorteils bestehen. Dieser Vorteil könnte sich in den kommenden Runden tatsächlich positiv auswirken.
Welche anstehenden Neuregelungen könnten insgesamt einen positiven Einfluss auf die Ausschreibungen nehmen?
Zum einen gibt es die Bundesratsinitiative vom 2. Februar, die auch vor dem Hintergrund der Fadenrissvermeidung zwei Sonderausschreibungen für 2018 mit insgesamt 1.400 Megawatt vorsieht. Konkret ist ein Plus von 450 Megawatt zum 1. August und ein Plus von 950 Megawatt zum 1. Oktober vorgesehen. Zum anderen gibt es den Koalitionsvertrag mit voraussichtlich jeweils 2.000 Megawatt 2019 und 2020 an Sonderausschreibungen für Onshorewind.
Inwieweit hier alle Sonderausschreibungen zusammen zum Zuge kommen sollen oder eine Harmonisierung beziehungsweise Verrechnung von Bundesratsinitiative und Koalitionsvertragsmengen vorgenommen wird, werden die politischen Entwicklungen in den kommenden Wochen oder Monaten zeigen. Interview: Nicole Weinhold
Tipp: Der BWE bietet zum Thema Fahrplan Ausschreibungen 2018 im März einen Praxistag mit Eckhard Kuhnhenne-Krausmann an. Mehr dazu hier.