„Die Konsultation sichert eine hohe Qualität des Szenariorahmens, der diesmal vielfältige Neuerungen aufweist. Deswegen fordern wir die Öffentlichkeit ausdrücklich dazu auf, sich aktiv an der in den nächsten fünf Wochen stattfindenden Konsultation zu beteiligen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Übertragungsnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre einen solchen Rahmen vorzulegen. „Der Szenariorahmen ist maßgebliche Planungsgrundlage zur Stromnetzentwicklung“, unterstreicht Homann dessen Bedeutung.
Die Übertragungsnetzbetreiber müssen dabei erstmalig die Auswirkungen der Nutzung von E-Mobilität, Wärmepumpen und Kleinspeichern auf den Stromsektor beachten. Als weitere Neuerung sieht der Entwurf des Szenariorahmens 2030 die Nutzung von Demand-Side-Management, Flexibilitätsoptionen sowie eine weitgehende Entkopplung der Strom- und Wärmeproduktion aus KWK-Anlagen vor.
Wie groß wird der Anteil der Erneuerbaren?
Diese detailliertere Prognose ist nötig, weil die Bundesnetzagentur davon ausgeht, dass die Einsatzbedingungen moderner und flexibler Technologien wahrscheinlicher werden als noch im Vorgänger-Szenariorahmen 2025. Begünstigt werde die Einführung dieser Technologien durch den bis 2030 angenommenen Fortschritt beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Deren Anteil am Bruttostromverbrauch steigt im Jahr 2030 auf 51 Prozent in Szenario A und auf 56 Prozent in den Szenarien B und C, sowie auf 63 Prozent im Szenario B 2035. Damit liegen die Szenarien über den Zielen, die das Bundeswirtschaftsministerium in seinem Eckpunktepapier zur EEG-Novelle im Dezember veröffentlich hat.
Die Übertragungsnetzbetreiber hätten darüber hinaus die Regionalisierung des zukünftigen Stromverbrauchs genauer berücksichtigt, teilt die Bundesnetzagentur mit. Mit Hilfe einer neuen Methodik wird über den Stromverbrauch hinaus auch die Veränderung seines zeitlichen Verlaufs prognostiziert, wozu erstmalig sektorspezifische Lastprofile für jeden einzelnen Landkreis zu Grunde gelegt werden.
Zu dem Entwurf des Szenariorahmens Strom 2030 hat die Bundesnetzagentur wieder ein Begleitdokument veröffentlicht. Dieses enthält Hinweise, zu welchen Themen sich die Bundesnetzagentur im Rahmen der Konsultation konkrete Informationen und Stellungnahmen erhofft. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, bis zum 22. Februar 2016 zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Dieser ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau unter www.netzausbau.de/2030-sr veröffentlicht.
Workshops in Würzburg und Berlin
Während des Konsultationszeitraums veranstaltet die Bundesnetzagentur am 2. Februar 2016 in Würzburg und am 11. Februar 2016 in Berlin Workshops, um mit der Öffentlichkeit über den Entwurf des Szenariorahmens zu diskutieren. Nähere Informationen zu den beiden Workshops sind unter www.netzausbau.de veröffentlicht.
Stellungnahmen zum Szenariorahmen können bis zum 22. Februar 2016 per E-Mail an szenariorahmen@bnetza.de, Betreff: Szenariorahmen, oder per Post an die Bundesnetzagentur in Bonn gerichtet werden.
Der Netzausbau gilt als einer der Schlüssel zur Energiewende. Große Strommengen, die im Norden Deutschland von Windenergieanlagen produziert werden, müssen nach Süden in die großen Verbrauchszentren geleitet werden. Bislang hinkt der Netzausbau dem Umbau des Strommarktes hinterher, so dass die Übertragungsnetzbetreiber immer häufiger in den Strommarkt eingreifen müssen, um die Stabilität des Netzes zu gewährleisten. Lesen Sie hierzu mehr in der Februarausgabe von Erneuerbare Energien. (Katharina Wolf)