Der italienische Ministerrat will die garantierten Mindestpreise für den Verkauf von Solarstrom an die für die Einspeisevergütung von Solarstrom in Italien zuständige Behörde Gestore dei Servici Energetici (GSE) ab 2014 abschaffen. Das berichtet der Münchner Management- und Beratungsunternehmen New Energy Projects. Sollte das jetzt verabschiedete Dekret in ein entsprechendes Gesetz gegossen werden, geht den Betreibern von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt ein Teil ihrer Einnahmen verloren. Denn diese bekommen neben der Einspeisevergütung im Rahmen des Conto Energia für die erste zwei Millionen Kilowattstunden Solarstrom, die sie an die GSE verkaufen, einen Mindestpreis. Der richtet sich nach der jeweiligen Entwicklung der Börsenstrompreise. So lag dieser Mindestpreis im vergangen Jahr bei 7,83 Eurocent pro Kilowattstunde. In diesem Jahr stieg er aufgrund der gesunkenen Börsenstrompreise auf 8,06 Eurocent pro Kilowattstunde. Fällt dieser Mindestpreis weg, müssen die Betreiber ihren Solarstrom zu Marktpreisen verkaufen. Diese liegen in ganz Italien – mit Ausnahme von Sizilien – unter diesem Mindestpreis. Je nach Preisentwicklung in den einzelnen Regionen verlieren die Anlagenbetreiber damit etwa zwei Cent pro Kilowattstunde. Für Betreiber von Anlagen mit einer Leistung über einem Megawatt und solche, die ihren Strom ohnehin schon direkt über die Börse vermarkten und keine Einspeisevergütung bekommen, ändert sich nichts.
Eigenverbrauch wird interessant
Die durchschnittlichen Börsenstrompreise auf der Apenninenhalbinsel liegen derzeit bei 6,47 Cent Pro Kilowattstunde. Die durchschnittlichen Haushaltsstrompreise hingegen betragen 18,9 Cent pro Kilowattstunde. Selbst die Gewerbestrompreise liegen mit 16,5 Cent pro Kilowattstunde noch weit über den Börsenstrompreisen. Die Photovoltaik in Italien hat längst Grid Parity erreicht. Das bedeutet, auch in Italien spielt der Eigenverbrauch eine immer größere Rolle beim Zubau von Solarstromanlagen. Damit werden auch Geschäftsmodelle wie die Anlagenpacht, die Versorgung durch Stadtwerke oder Bürgerbeteiligungen immer interessanter, betont Robert Pera, italienischer Partner des Beratungsunternehmens Rödl amp; Partner. Für den direkten Verkauf von Strom an der Börse fehlen aber aufgrund der niedrigen Preise noch die Geschäftsmodelle. Außerdem ist das Risiko relativ hoch, da die Erlöse aus dem Stromverkauf nicht garantiert werden können und die Entwicklung der Strompreise schwer zu kalkulieren sind, erklärt Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects und Kenner der Photovoltaikbranche in Italien. Aber auch die Bonität des Abnehmers sei ein Risiko für den Anlagenbetreiber, wenn er den Strom direkt an einen Abnehmer verkauft. Insgesamt ist ein solches Modell nur für sehr große Anlage sinnvoll.
Details stehen noch nicht fest
Für geplante Anlagen gibt es aber immer noch die Möglichkeit, eine Einspeisevergütung auf der Grundlage des Conto Energia zu bekommen, und damit die Investition abzusichern. Allerdings muss die Anlage bereits auf der Liste A des GSE stehen und bis zum 23. Mai 2014 ans Netz gehen. Zudem besteht jetzt das Risiko, dass die Einspeisevergütung abgesenkt und dafür die Laufzeit um sieben Jahre verlängert wird. Das soll nach Angaben von New Energy Projects auf freiwilliger Basis geschehen. Wie die Reduzierung konkret aussehen soll, ist bisher noch unklar. Innerhalb der nächsten 60 Tage sollen die Details feststehen. „Die Reduzierung soll abhängig sein von Technologie, Restlaufzeit des Förderzeitraums und der Art der Förderung“, erklärt Andreas Lutz. „Ob es sich lohnt auf das ‚Angebot‘ einzugehen, kann man noch nicht sagen. Geklärt werden muss auch, ob die Genehmigung beziehungsweise Pachtverträge überhaupt eine Verlängerung zulassen.“ Außerdem würde eine Absenkung der Vergütung selbst bei längerer Laufzeit auf die Liquidität des Anlagenbetreibers durchschlagen. Insgesamt wolle die Regierung in Rom mit diesen beiden jetzt angekündigten Maßnahmen dir Stromkunden mit 850 Millionen Euro pro Jahr entlasten. (Sven Ullrich).