Wenn zu viel Wind und Sonne drohen das Stromnetz zu überlasten, müssen Grünstromanlagen gedrosselt werden. Zwar dürfen sich die Anlagenbetreiber die entgangenen Kilowattstunden vom Netzbetreiber entschädigen lassen, bisher gab es allerdings nur für Windparks verbindliche Methoden um die entgangene Leistung zu ermitteln.
Nun bessert die Bundesnetzagentur im Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement nach. Zwar war in der Vergangenheit vor allem die Windenergie von den Leistungseingriffen betroffen – bundesweit gingen so allein 2011 über 400 Gigawattstunden verloren – doch laut Bundesnetzagentur mehren sich mittlerweile die Einspeisemanagementmaßnahmen bei Biomasse- und Photovoltaikanlagen.
Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft bestätigt den Trend. Bisher sei die Solareinspeisung zwar noch nicht primär Auslöser dieser Drosselung, vielmehr werden Solarparks im Zusammenhang mit starken Windeinspeisesituationen in Ost- und Norddeutschland abgeregelt. Aber: „Künftig sind in einzelnen Regionen auch Situationen zu erwarten, in denen starke Solareinspeisung bei zeitgleich schwacher Last zu kurzfristigen Netzengpasssituationen führen kann.“
Zwei pauschale Abrechnungen möglich
Verbindliche Entschädigungsberechnungen sollen nun dafür sorgen, dass weder Betreiber von Solar- und Bioanlagen noch die Netzgesellschaften benachteiligt werden oder es wegen der Abschaltungen gar zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Für Photovoltaikanlagen basiert die Berechnungsgrundlage weitgehend auf den bestehenden Regelungen für Windenergie. Unterschieden werden zwei pauschale Abrechnungen, die entweder auf den Daten einer Leistungsmessung basieren oder gänzlich auf vordefinierten Werten.
Entschädigt werden nur Einspeiseverluste, die in definierten Tageszeitfenstern erfolgen – die haben im Winter eine Länge von knapp acht Stunden, im Sommer sind es 13 Stunden. Viertelstündlich werden die Verluste abgerechnet. Ist eine Leistungsmessung vorhanden gelten die letzten 15 Minuten vor der Drosselung als Referenz. Fehlen die Messwerte, gibt ein tages- und jahreszeitabhängiger Leistungsfaktor vor, welche Einspeiseleistung die Anlage gehabt hätte.
Praktikables Verfahren
Der BSW Solar hat an der Erarbeitung des Leitfadens mitgewirkt und ist mit dem Ergebnis weitgehend zufrieden. „Die pauschale Entschädigungsregelung stellt einen tragfähigen Kompromiss zwischen dem Ziel einer möglichst exakten Ermittlung der zu entschädigenden Einspeiseverluste und einem möglichst einfachen und praktikablen Verfahren für PV-Anlagenbetreiber dar“, sagt Carsten Körnig.
Die vollständigen Berechnungsgrundlagen für die Produktionsausfälle von Windparks, Solar- und Biogasanlagen stellt die Bundesnetzagentur im Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement hier zur Verfügung. Darin sind neben den pauschalen Berechnungsmethoden auch die Grundlagen zur exakten Bestimmung der Leistungsverluste beschrieben.
Zurzeit liegt der Leitfaden zur Konsultation aus. Stellungnahmen nimmt die Bundesnetzagentur noch bis zum 15.08. entgegen. Mehr Informationen gibt es hier.
(Denny Gille)