Die Schweizer Bundesregierung will die Förderung von Ökostromprojekten beschleunigen. Dazu hat sie die Anhebung des Netzzuschlags von 1,3 auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde Strom beschlossen. Mit diesem Netzzuschlag, den jeder eidgenössische Stromverbraucher mit einigen Ausnahmen bezahlen muss, wird der Topf gefüllt, aus dem die Förderung von Photovoltaik-, Windkraft- Wasserkraft und anderen Ökostromanlagen bezahlt wird. Die Mehrbelastung für die privaten Endkunden fällt dadurch moderat aus. Das Bundesamt für Energie hat ausgerechnet, dass durch die Anhebung des Netzzuschlags ein Vierpersonenhaushalt mit einem Verbrauch von 4.500 Kilowattstunden pro Jahr neun Franken zusätzlich für die Förderung der erneuerbaren Energien bezahlen muss.
Förderbescheide werden wieder verschickt
Die Anhebung des Netzzuschlags stand schon längere Zeit auf dem Plan des Bundesrates in Bern. Doch nun tritt die neue Regelung mit einer Revision der Energieverordnung zum 1. Juli 2016 in Kraft. Der erhöhte Netzzuschlag muss allerdings erst ab 1. Januar 2017 bezahlt werden. Das Inkrafttreten der Regelung ist trotzdem von entscheidender Bedeutung. Denn mit der Aussicht auf einen üppiger gefüllten Fördertopf kann das Bundesamt für Energie jetzt wieder positive Förderbescheide an die Anlagenbetreiber schicken.
Warteliste wird marginal abgebaut
Grundsätzlich wird die Anhebung um zwei Rappen allerdings nicht ausreichen. Zwar werden damit die Fördermittel für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von derzeit 740 Millionen auf gut 850 Millionen Franken steigen. Für die Unterstützung aller inzwischen etwa 40.000 auf der Warteliste zur Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) stehenden Anlagen wird dieses Geld nicht ausreichen. Der Branchenverband Swissolar hat ausgerechnet, dass etwa 1.100 Betreiber von Photovoltaikanlagen in den kommenden Tagen einen positiven Bescheid für die Förderung über die KEV erhalten werden. Das Bundesamt für Energie geht davon aus, dass die Warteliste zur KEV bis zum Anmeldedatum vom 8. November 2011 abgebaut werden kann. Alle später errichteten Anlagen müssen weiter um ihre Förderung bangen.
Swissgrid zahlt wieder Einmalvergütung
Die Alternative zur KEV ist der einmalige Zuschuss von 30 Prozent der Investitionssumme. Diesen können Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt bekommen. Für Generatoren mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt ist es inzwischen die einzig mögliche Förderung. Betreiber größerer Anlagen können zwischen der KEV und der Einmalvergütung wählen. Die Auszahlung der Mittel wurde jedoch vor wenigen Wochen eingestellt, weil der Fördertopf leer war. Mit der Anhebung des Netzzuschlags kann Swissgrid die Auszahlung dieser Mittel wieder aufnehmen. Swissolar geht davon aus, dass noch in diesem Jahr etwa 5.000 Anlagenbetreiber einen positiven Förderbescheid bekommen. Denn derzeit zahlt Swissgrid jeden Monat gut 800 Einmalvergütungen aus. Allerdings weißt die Regierung darauf hin, dass es derzeit zu längeren Wartezeiten kommt. Diese betrage derzeit neun Monate ab Einreichen der vollständigen Unterlagen.
Geld steht nur teilweise zur Förderung zur Verfügung
Swissolar ist zwar erleichtert über die Entscheidung des Bundesrats. Denn sonst hätte ein drastischer Markteinbruch in der Schweiz gedroht, wie der Branchenverband betont. Doch werden die jetzt beschlossenen Mittel auch nicht ausreichen, alle bereits gebauten und geplanten Anlagen zu unterstützen. Derzeit können deshalb auch keine neuen Anmeldungen zur KEV mehr berücksichtigt werden. Das liegt nicht nur daran, dass nur gut die Hälfte der Mittel für die KEV selbst zur Verfügung steht. Weitere 17 Prozent werden für die Einmalvergütung aufgebraucht. Mit den Mitteln werden aber auch Gewässersanierungsmaßnahmen und wettbewerbliche Ausschreibungen finanziert. Zudem werden aus dem Fördertopf auch die Rückerstattungen des Netzzuschlags für große Stromverbraucher bezahlt. Diese können sich von der Förderung der erneuerbaren Energien befreien lassen, wenn sie im Gegenzug mit dem Bundesamt für Energie eine Vereinbarung über die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen treffen.
Energiestrategie 2050 endlich beschließen
Die Mittel reichen aber auch nicht aus, weil selbst die 1,5 Rappen, die jetzt beschlossen wurden, viel zu niedrig sind. Schon lange steht die Erhöhung auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde auf dem Plan und wir vehement von den Ökostrombranchen gefordert. Dazu müsste allerdings das Energiegesetz geändert werden. Denn die dort bisher festgelegte Höchstgrenze von 1,5 Rappen wurde jetzt mit der Änderung der Energieverordnung ausgeschöpft. Die Novellierung des Energiegesetzes ist wiederum ein Teil bei der Umsetzung der geplanten Energiestrategie 2050, die den Weg für die Energiewende beschreiben soll, wenn sie denn endlich verabschiedet wird. (Sven Ullrich)