Die Europäische Kommission hat eine endgültige Entscheidung über die Handelsbarrieren gegen chinesische Modulhersteller getroffen. Bereits vor einigen Monaten hat Brüssel dafür plädiert, die Antidumpingzölle und demzufolge auch die Mindestverkaufspreise für chinesische Solarmodule und Solarzellen bis September 2018 auslaufen zu lassen. Mit der jetzt veröffentlichten Durchführungsverordnung liegen die konkreten Regelungen auf dem Tisch.
Zölle werden abgeschafft
Zunächst werden die bisher geltenden Wertzölle in Höhe von 27,3 bis 64,9 Prozent abgeschafft. Sie werden durch einen sogenannten variablen Zoll gekoppelt mit einem Mindestimportpreis ersetzt. Das bedeutet konkret, dass alle Hersteller aus China, Malaysia und Taiwan, die von den Handelsbeschränkungen betroffen sind, ihre Ware mindestens zu einem festgelegten Preis verkaufen müssen. Führen die Hersteller die Ware unter diesem Mindestpreis ein, werden sofort Zölle fällig. Diese Umstellung erleichtert die Kontrolle und auch die administrative Abwicklung.
Der Mindestverkaufspreis wird weiterhin vierteljährlich angepasst. Als Grundlage dient aber nicht mehr die Preisdatenbank von Bloomberg New Energy Finance, sondern die auf dem Taiwanischen Portal PV Insights angegebenen Weltmarktpreise. Das stößt nur bei Solarworld auf Ablehnung. Alle anderen beteiligten Parteien befürworten diese Entscheidung. Zudem wird es in Zukunft verschiedene Mindestpreise für mono- und polykristalline Zellen und Module geben. Bisher galten für die beiden Technologien die gleichen Preise.
Preise sinken nur langsam
Eine große Debatte gab es im Einspruchsverfahren zur Höhe der Mindestimportpreise. Denn der Degressionsmechanismus ist so angelegt, dass im September 2018, wenn die Handelsschranken ganz fallen, die Mindesteinfuhrpreise den Wert annehmen, die PV Insights für das erste Quartal 2017 ausgewiesen hat. Damit hänge die Preissenkung in Europa anderthalb Jahre hinter dem tatsächlichen Rückgang der Weltmarktpreise hinterher, lautet hier die Kritik. Brüssel begründet seine Entscheidung damit, dass die Weltmarktpreise in den vergangenen drei Jahren schon so drastisch gesunken sind, so dass für die Hersteller kaum noch Marge übrig bleibt. Deshalb gehe man davon aus, dass solch drastischer Preisrückgang nicht sehr viel länger anhalten könne und dass die Preise im September 2018 nicht auf einem deutlich niedrigeren Niveau liegen würden, wobei noch ein gewisser Restschutz des Wirtschaftszweigs der Union gewährleistet bliebe, schreibt die Kommission in ihrer Durchführungsverordnung. (Sven Ullrich)
Zeitraum der Änderung des MEP MEP polykristalline Zellen (€/Watt) MEP monokristalline Zellen (€/Watt) MEP polykristalline Module (€/Watt) MEP monokristalline Module (€/Watt) Derzeitige MEP 0,23 0,23 0,46 0,46 Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 0,19 0,23 0,37 0,42 Vom 1. Januar bis 31. März 2018 0,19 0,22 0,34 0,39 Vom 1. April bis 30. Juni 2018 0,19 0,22 0,32 0,37 Vom 1. Juli bis September 2018 0,18 0,21 0,30 0,35
MEP: Mindesteinfuhrpreis