Wie schätzen Sie die Diskussion um Gabriels Eckpunkte zur EEG-Novelle ein?
Erhoffen würde ich mir, dass die sogenannten Vertrauensschutzfristen nochmal deutlich verlängert werden. In der Windkraft hat man Projektvorlaufzeiten von vier bis acht Jahren, Lieferzeit und Genehmigungsfristen von mehreren Monaten. Wir haben Projekte kurz vor der Genehmigung, die wir in diesem Jahr umsetzen wollen. Das Bundeskabinett will das neue EEG am 9. April beschließen. Ende Juni soll es dann im Bundestag und Mitte Juli im Bundesrat zur Abstimmung auf der Tagesordnung stehen. Demzufolge könnte das Änderungsgesetz zum 1. August in Kraft treten: Wie viel Vergütung bekommen wir dann noch? Wir hoffen, dass die Fristen durch die Länder in der politischen Auseinandersetzung verschoben werden. Das ist ein symbolisches Ausbremsen von Projekten, in die schon viel investiert wurde.
Was heißt das wirtschaftlich?
Wir wissen nur, dass der SDL-Bonus dann wegfällt und die Vergütung im Bereich von neun Cent liegen wird. Wenn es bei der Vergütung bleibt, die wir jetzt haben, wäre das eine Vergütungssenkung um 0,5 Cent. Die Wirtschaftlichkeit verschlechtert sich und wir laufen Gefahr, dass wir am Ende eine geringere oder gar keine Marge mehr haben.
Gibt es neue Vermarktungsideen?
Bürgerenergieprojekte sind ja immer wieder im Gespräch. Aber gerade die sollten nicht zu starken Risiken ausgesetzt werden. Wie im Eckpunktepapier zu lesen ist, sollen ja auch zunehmend Vermarktungsrisiken beim Betreiber platziert werden. Energiegenossenschaften und Bürgerparks sind natürlich gerade solche Gesellschaftsformen, die keine großen Kapitalgeber hinter sich haben. Die leben vom Cashflow und können Risiken nicht auffangen. Wenn das Vergütungsmodell Prämie plus Marktpreis so kommt, dann setzen die Banken den Marktpreis erstmal auf null. Wenn überall der Wind weht, oder die Sonne scheint, dann sinkt der Marktpreis und man hat keine Chance, eine hohe Vergütung zu erzielen. Die gesamte EEG-Durchschnittspreis lag 2013 bei 1,8 Cent pro Kilowattstunde für sämtliche Sonnen-, Wind- und Biogasstrommengen, die an der Börse platziert wurden.
Das ist keine Geschäftsgrundlage.
Und mit dem weiteren Ausbau wird sich das verschärfen. Ein System mit Prämie plus Börsenpreis bedeutet ein so hohes Risiko, dass es Bürgerprojekte eigentlich ausschließt. Denn auch die brauchen eine Bankfinanzierung. Letztlich können das nur noch Energieversorger oder Konzerne tragen. Risikozinsen fallen aber auch da an. Das heißt, die Kostensituation der Erneuerbaren wird sich dadurch nicht verbessern. Hinzu kommt, dass ich auf eine Ausschreibung in der jeweiligen Region hoffen muss, in der ich mit dem Vorlauf von einigen Jahren meine Planungen beginne. Dann sind da 100 MW in der Ausschreibung, dann muss ich den Zuschlag bekommen. Man weiß also bei Planungsstart schon, dass man später im Rahmen einer Ausschreibung in dem Gebiet vielleicht gar nicht zum Zuge komme. Das Ausschreibungsmodell, das jetzt im Eckpunktepapier der großen Koalition steht, ist perspektivisch für uns ein echtes Problem. Wir erwarten letztlich, dass sich die Akteurs-Struktur ändert, die unabhängigen Betreiber ins Hintertreffen geraten und die EVU-basierten und Konzernintegrierten stärkere Marktanteile haben. Bis 2017/18, wenn es eingeführt wird, wird sich die Branche verändern. (Nicole Weinhold) Der Projektentwickler Windwärts hat am 7. Februar beim Amtsgericht Hannover die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Lesen Sie in unserer gedruckten März-Ausgabe, wie es jetzt weiter geht.