Es ging um Ausschreibungen auf dem Podium der Dewek 2017, wie nicht anders zu erwarten, ist es doch das Thema, das die gesamte Windbranche seit vielen Monaten in Aufruhr versetzt. Nach der zweiten Onshore-Ausschreibung mit einem bezuschlagten Durchschnittspreis von 4,28 Cent pro Kilowattstunde, fragen sich viele Branchenteilnehmer, wie sie die entsprechend erforderlichen Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen umsetzen sollen.
"Wird Windstrom zu billig?" fragte daher Moderator Tilman Weber, Magazin ERNEUERBARE ENERGIEN. Andreas von Bobart, Geschäftsführer von GE Renewables in Deutschland und Vertreter des VDMA, erklärte darauf, die Preise seien politisch gewollt. "Der VDMA hat immer gesagt, dass Wind bezahlbar werden muss." Angemessene Preise zu definieren sei schwierig. Zudem spielten bei den Kosten der Windenergie auch Aspekte wie die Parkgröße eine wichtige Rolle. Devid Krull von der Firma Innogy erklärte, man brauche ein wettbewerbliches Umfeld. Erneuerbare seien nun keine subventionsabhängigen Technologien mehr. Zudem geht er davon aus, dass sich die Situation für die Windbranche in den 2020er Jahren entspannen werde.
Holger Meents von der Bremer Landesbank zeigte sich weniger positiv als Krull. Er verwies darauf, dass selbst die ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018, für die BImschG-Genehmigungen vorgelegt werden müssen, preislich keine Erleichterung für die Branche versprechen. Zum Verständnis: Die Befreiung von der BImschG-Genehmigung für Bürgerenergiegenossenschaften hatte dazu geführt, dass über 90 Prozent aller Teilnehmer sich nun als solche Bürgergenossenschaften ausweisen ließen, um auf die BImschG-Genehmigung verzichten zu können. Diese muss erst nach 54 Monaten vorgelegt werden, wenn das Projekt umgesetzt werden muss. Dann aber - so hoffen viele Ausschreibungsteilnehmer - ist die Windkraftechnik so viel fortgeschrittener, dass die niedrigen Preise erreicht werden können. Nur: Wenn 2018 nun die BImschG Pflicht ist, also schneller gebaut werden muss, kann aufgrund einer Klausel das Ausschreibungsergebnis denn kaum höher ausfallen als voran gegangene. Bobart nannte die bisherigen Gebote "seriös für die nächste Anlagengeneration", die aber erstmal gebaut werden muss. Ein Risiko also für die Planer. Man setzt alle Hoffnungen auf eine Technologie, die es jetzt noch gar nicht gibt.
Thoralf Herbold, Anwalt der Kanzlei Görg, brachte allerdings die Frage auf, ob die Ausschreibungen überhaupt rechtlich sauber sind. Vermutet wird derzeit, dass kartellrechtlich verbotene Preisabsprachen stattgefunden haben könnten. Warum? Die abgegebenen Gebotspreise liegen nahe zusammen und hinter mehr als der Hälfte der Ausschreibungsteilnehmer der zweiten Runde steht ein und dasselbe Generalunternehmen.
Es bleibt spannend, so war man sich einig. Anfang November werden die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde bekannt gegeben. Irgend etwas mit drei Cent wird erwartet. (Nicole Weinhold)