Eine Arbeitsgruppe Agriphotovoltaik rund um die Universität Hohenheim und das Fraunhofer ISE hat einen Themensteckbrief über die Technologie und die Rahmenbedingungen für Solaranlagen in der Landwirtschaft veröffentlicht. Darin zeigen sie nicht nur die derzeitigen Technologien, die inzwischen auf dem Markt sind und die dazugehörigen Anwendungsmöglichkeiten, sondern auch die aktuellen Rahmenbedingungen. Diese sind zwar schon besser als noch vor einiger Zeit. Doch gibt es hier noch einige Baustellen, auf die die Autoren des Themensteckbriefes hinweisen.
Ausschreibungen anpassen
So sollte neben einer Vereinheitlichung des Begriffs Agri-PV in den Normen, Gesetzen und Verordnungen auch die Ausschreibungsbedingungen angepasst werden. Zudem sollte in den Innovationsausschreibungen auf die über die DIN SEPC 91434 hinausgehende konzeptionelle Vorgaben verzichtet werden. Diese definiert die Anforderungen an Photovoltaikanlagen auf Agrarflächen, um die landwirtschaftliche Hauptnutzung zu erhalten.
Baurechtlichen Rahmen verbessern
Es müsste aber auch der baurechtliche Rahmen an die neuen Gegebenheiten und die Entwicklung der Technologie angepasst werden. Hier geht es vor allem um die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. So sollten die Agri-PV-Anlagen als privilegierte Nutzung in das Baugesetzbuch aufgenommen werden. Dies sollte auch für Forschungsanlagen gelten. Zudem sollte es möglich sein, ein Sondergebiet für Agri-PV festsetzen zu können. Dies müssten in eine Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) einfließen. Zusätzlich dazu könnten fünf bis zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen als Vorrangflächen für die Doppelnutzung zur Strom- und Nahrungsmittelproduktion ausgewiesen werden.
Wert der Solaranlage für die Umwelt anerkennen
Außerdem sollte der Wert der Agri-PV für die Umwelt und die Biodiversität anerkannt werden. So sollten die Anlagen auf Agrarflächen als Ausgleichsmaßnahme für andere Versiegelungen anerkannt werden. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, die durch die Agri-PV-Anlage notwendig werden, sollten nur für die landwirtschaftliche Fläche gelten, die durch den Solargenerator nicht mehr nutzbar ist. Zudem haben die Bundesländer bisher die Möglichkeit, jenseits der Vorgaben im EEG Solaranalgen auf benachteiligten Agrarflächen zuzulassen. Diese Klausel sollte nur für Agri-PV-Anlagen gelten und nicht mehr für einfache Solarparks.
1.000.-Flächenprogramm starten
Die Agri-PV braucht aber auch Unterstützung, damit die Flächenkonkurrenz zwischen Land- und Energiewirtschaft entschärft wird. Neben dem Ausbau von Netzeinspeisepunkten mit hoher Kapazität sieht die Arbeitsgruppe vor allem die in einem eigenen Ausschreibungssegment, das mittelfristig 400 Megawatt pro Jahr umfassen sollte. Die Agri-PV sollte nicht mehr mit anderen Technologien konkurrieren müssen. Wichtig wäre auch, dass die Agri-PV-Anlagen in den Innovationsausschreibungen von dem Zwang befreit werden, dass sie mit einer anderen Technologie kombiniert werden müssen. Die Bundesregierung sollte zudem ein 1.000-Felder-Programm auflegen. In dessen Rahmen sollten Agri-PV-Anlagen mit einer Größe von bis zu 30 Hektar eine feste und ausreichend hohe Einspeisevergütung bekommen, um den Markt für die Technologie zu öffnen. Außerdem sollte der Eigenverbrauch des Stroms aus Agri-PV-Anlagen zugelassen werden.
Begleitforschung unterstützen
Zusätzlich dazu schlagen die Autoren eine Kombination von Feldforschung und Agri-PV-Modellprojekten vor. Insgesamt 15 bis 20 solcher Forschungsprojekte an verschiedenen Standorten sollte explizit gefördert werden. Hier geht es darum, die Möglichkeiten der Photovoltaik für die Doppelnutzung zu erweitern und die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung zu untersuchen. Bei der Begleitforschung soll es aber auch darum gehen, mit welcher Akzeptanz die Bewohner der Regionen, in denen die Agri-PV-Anlagen stehen, auf diese reagieren.
Den gesamten Themensteckbrief finden Sie auf der Internetseite der Universität Hohenheim zum kostenlosen Download. (su)
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