Immerhin über 400 Planer, Installateure, Investoren, Hersteller und Forscher aus der Solarbranche sind ins fränkische Bad Staffelstein gekommen, um die jüngsten Entwicklungen rund um die Photovoltaik auf dem PV-Symposium zu diskutieren. Die Veranstaltung startete auch mit einer sehr interessanten Podiumsdiskussion rund um die noch bestehenden Herausforderungen für die Photovoltaik, die noch aus dem Weg geräumt werden müssen, um den Ausbau der Solarstromleistung in Deutschland, Österreich und in der Schweiz zu beschleunigen.
Hürden identifiziert
So verweist Cornelia Viertl, Referentin der neu geschaffenen Abteilung Photovoltaik im Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) auf die im vergangenen Jahr beschlossene EEG-Novelle und die entsprechende Anhebung der Ausbauziele. Gleichzeitig kündigt an, was das BMWK jetzt noch plant. „Wir haben alle im vergangenen Herbst alle Hemmnisse aus der Branche eingesammelt und ausgewertet. Jetzt arbeiten wir gerade eine Strategie aus, wie diese Hemmnisse beseitigt werden können. Diese Strategie soll im März vorliegen. Daraus wird dann das erste Solarpaket entstehen, das noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll“, sagt Viertl.
Sie betont, dass es jetzt mit Änderungen am EEG nicht mehr getan ist, sondern dass jetzt auch andere gesetzliche Bereiche betroffen sind. Die Bandbreite reicht vom Baurecht über das Steuerrecht, Erbrecht bis hin zum Wohnungseigentümer- und zum Mietrecht. „Wir müssen jetzt schauen, was sind die Stellschrauben, die wirklich weiterhelfen“, sagt Cornelia Viertl.
Unterschiedliche Barrieren für verschiedene Segmente
Immerhin 50 relevante Barrieren hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) aus der Branche als Antwort auf eine entsprechende Umfrage bekommen. Hier sind aber die Hürden für die verschiedenen Segmente wie Freiflächenanlagen, gewerbliche und private Dachanlagen und Fassadenanlagen ganz unterschiedlich. „Allen gemeinsam sind aber drei Herausforderungen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Die wichtigste ist der Wunsch nach einem barrierefreien Marktzugang.“ Hier geht es um die Anpassung verschiedener rechtlicher Regelungen, wie das Baurecht, das Netzanschlussrecht und andere Gesetze, die Cornelia Viertl auch angesprochen hat.
Alle Kosten bei der Vergütung einpreisen
Eine zweite Maßnahme ist es, die Photovoltaik für gewerbliche Investoren wieder interessant zu machen. „Das wird nicht über eine Solarpflicht funktionieren“, warnt Körnig. Schließlich wurde der Großteil der neu installierten Anlagen in den vergangenen Jahren vor allem auf Einfamilienhäusern errichtet. Wenn die Branche das notwendige Marktwachstum von 30 Prozent pro Jahr schaffen will, werde das aber nicht ausreichen, betont Körnig. Um die Unternehmen von der Photovoltaik zu überzeugen, müssen nicht nur die Anlagenkosten, sondern auch Kapital- und die Arbeitskosten bei der Festlegung der Vergütungen mit eingepreist werden. Denn die Amortisationszeiten der Solaranlagen liegen weiterhin bei acht bis neun Jahren, was für Eigenverbraucher durchaus attraktiv sein kann. „Doch es reicht nicht, wenn wir den Eigenverbrauch mobilisieren, sondern wir müssen auch andere Unternehmen wie Logistikdienstleister mit großen Dächern ansprechen, die nicht so viel Eigenverbrauch haben“, betont Körnig.
Branche braucht Planungssicherheit
Eine dritte Maßnahme, die für alle Segmente wichtig wäre ist die Planungssicherheit. Hier hat es in den letzten Jahren gemangelt. Doch auch die aktuelle Bundesregierung hat Erlösabschöpfungen beschlossen, die Gift für die Investitionen sind, warnt der BSW-Chef. Dazu kommen noch die sperrigen Regelungen für die Direktversorgung. Diese sollte hinter dem Netzanschlusspunkt ohne Hürden zugelassen werden, wie es beispielsweise in Österreich mit den gemeinschaftlichen Anlagen möglich ist.
Zugang zu Flächen vereinfachen
Aber auch der Zugang zu Flächen ist weiterhin sperrig. Deshalb fordert Carsten Körnig, dass beispielsweise mehr benachteiligte Landwirtschaftsflächen für die Solarenergie erschlossen werden müssen. Hier könnte das EEG dahingehend geändert werden, dass diese Flächen grundsätzlich zugelassen werden und die Bundesländer dies aktiv begrenzen müssen und nicht umgekehrt, wie es derzeit mit der Flächenöffnungsklausel der Fall ist.
Der einfache Zugang zu Flächen ist auch eine zentrale Hürde, die Maike Schmidt, Leriterin des Fachbereichs Systemanalyse am ZSW Stuttgart, benennt. Sie verweist auf die ambitionierten Ausbauziele beispielsweise in Baden-Württemberg, für die auch freiflächenanlagen gebraucht werden. Die Landesregierung hat zwar die Flächenöffnungsklausel verabschiedet. „Doch die darin freigegebenen 500 Megawatt reichen nicht“, sagt Schmidt mit Blick auf den notwendigen Zubau. „Es reicht auch nicht, die geplanten 0,2 Prozent Fläche für die Photovoltaik auszuweisen. Um die Ziele zu schaffen, sind 2,5 Prozent notwendig.“
Allgemeine Solarpflicht nötig?
Sie schlägt auch eine allgemeine Solarpflicht für alle Gebäude vor. Zwar müssen in Baden-Württemberg schon alle Neubauten mit Modulen ausgestattet werden. Auch bei der Sanierung gilt die Solarpflicht genauso, wie bei Parkplätzen. Doch die Frage sei, ob dies ausreiche, um die benötigten Flächen zu aktivieren. (su)