Der österreichische Klima- und Energiefonds (KLIEN) hat die Ausschreibung von Förderungen für „Muster- und Leuchtturmprojekte Photovoltaik“ gestartet. Dabei geht es um die finanzielle Unterstützung von sogenannten innovativen Solaranlagen mit einer Leistung zwischen zehn Kilowatt und maximal fünf Megawatt. Innovative Solaranlagen sind hier Systemlösungen, die in den letzten Jahren entwickelt wurden und inzwischen einen hohen technologischen Reifegrad erreicht haben. Konkret sind damit Lösungen wie Agri-PV-Anlagen, solare Parkplatzüberdachungen und andere integrative oder netzdienliche Systeme gemeint, die kostenmäßig noch deutlich über den Standard-PV-Anlagen liegen.
Systeme müssen sich vom Standard abheben
Die geförderten Systeme müssen sich entsprechend klar von den Standard-PV-Anlagen unterscheiden, dürfen aber auch keine unwirtschaftlichen Speziallösungen sein. Die konkreten Bedingungen finden Sie im Leitfaden zur Förderung auf der Webseite des KLIEN. Dort finden Sie auch detaillierte Hinweise zur Antragstellung und zum Auswahlverfahren.
Bis 30. April 2024 Förderung beantragen
Projektierer und Unternehmen, die eine Förderung für ihre Projekte bekommen, können sich über einen Zuschuss von 35 Prozent der Investitionskosten freuen. Für kleine Unternehmen und Privatpersonen gibt es noch einen Bonus von 20 Prozent der Investitionskosten oben drauf. Für große Unternehmen liegt dieser Bonus bei zehn Prozent der Investitionskosten. Interessierte Unternehmen und Privatpersonen können die Förderung noch bis zum 30. April 2024 ihre Projekte beim KLIEN einreichen und eine Förderung beantragen. Für die Förderung steht ein Volumen von 20 Millionen Euro zur Verfügung. Speicher können mitgefördert werden, sind aber kein eigenständiger Teil der Förderung.
Speicherförderung läuft bis 31. Mai 2024
Für Großspeicher hat der KLIEN ebenfalls eine Förderaktion gestartet. Noch bis zum 31. Mai 2024 können sich Planer solcher Projekte um einen Teil aus dem 35-Millionen-Euro-Budget bewerben, das für die Förderung zur Verfügung steht. Mit dieser will der KLIEN mittlere und große netzdienliche Stromspeicher und Wärmespeicheranlagen unterstützen. Einen Förderantrag können sowohl Produktions-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe als auch Fernwärmenetzbetreiber:innen, Energieversorger, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Kontraktor:innen und Energiegemeinschaften stellen.
Förderhöhe von Technologie und Größe abhängig
Die Höhe der Förderung ist je nach Art und Größe des Speichers gestaffelt. So bekommen Betreiber von mittleren Stromspeichern mit einer Nettospeicherkapazität von 51 bis 250 Kilowattstunden einen Investitionskostenzuschuss von pauschal 150 Euro pro Kilowattstunden. Dieser ist aber auf 30 Prozent der gesamten Investitionskosten gedeckelt. Betreiber von noch größeren Speichern mit einer Kapazität von mehr als 250 Kilowattstunden erhalten einen Zuschuss von maximal 20 Prozent der Investitionskosten. Einen Zuschuss von maximal 30 Prozent der Investitionskosten bekommen Betreiber von großen Wärmespeicheranlagen.
Die konkreten Förderbedingungen und Details zum Förderverfahren finden Sie in einem Leitfaden, der auf der Webseite des KLIEN zur Verfügung steht. (su)