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Energieausweis mit Solaranlage? Das sollten Sie wissen

Deutschland will das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden, erreichen. Dafür müssen wir auch die Energie- und Wärmewende schaffen. Hier braucht es zwei Dinge: Mehr erneuerbare Energien und energieeffiziente Gebäude. Experten sind sich einig, dass Solarenergie eine der wichtigsten Energiequellen der Zukunft sein wird. Mit Blick auf die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes kann es dabei jedoch zu Verwirrung kommen. Denn häufig ist unklar, welchen konkreten Einfluss eine Solaranlage auf die Energieeffizienz eines Gebäudes hat.

 

Um die Energieeffizienz eines Gebäudes generell einschätzen zu können, braucht es einen Energieausweis. Unverzichtbar ist dieser vor allem für Immobilienbesitzer*innen, die ihr Haus verkaufen oder vermieten wollen. Denn er zeigt auf verschiedene Weise, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht. Verwirrend kann es jedoch dann werden, wenn Photovoltaik ins Spiel kommt. Gerade durch die Wärme- und Energiewende und den zunehmenden Ausbau von Photovoltaik auf Wohnhäusern kommt die Frage auf, wie sich die eigene Solaranlage auf die Energieeffizienzklasse und damit den Energieausweis auswirkt.

 

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen

Der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis – das sind die zwei Arten von Energieausweisen, die in Deutschland unterschieden werden. Beide stellen auf unterschiedliche Weise die energetische Effizienz eines Gebäudes fest und sorgen somit für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt.

 

Der Verbrauchsausweis spiegelt die tatsächlichen Energieverbräuche der letzten drei Jahre wider. Er zeigt an, wie viel Energie in diesem Zeitraum verbraucht wurde und ist damit stark abhängig vom individuellen Verhalten Bewohner*innen. Relevant ist der Verbrauchsausweis in erster Linie für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden und die nicht energetisch saniert werden müssen. Der Aufwand für die Erstellung ist vergleichsweise gering, da nur die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre benötigt werden.

 

Anders sieht es beim Bedarfsausweis aus. Hier wird der theoretische Energiebedarf berechnet, basierend auf einer technischen Analyse eines Gebäudes. Tatsächliche Verbräuche spielen hingegen keine Rolle. Wichtige Parameter, die in die Berechnung einfließen, sind unter anderem die Bauweise, die Dämmung, die Gestaltung der Fenster sowie die Heizanlage. Pflicht ist der Bedarfsausweis einerseits für kleinere Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden - vorausgesetzt, es haben keine umfassenden energetischen Sanierungen stattgefunden. Andererseits wird er auch bei Neubauten und umfassend sanierten Gebäuden benötigt. Sinnvoll kann er ebenfalls bei geplanten Sanierungen sein, weil er detaillierte Informationen über die Schwachstellen eines Gebäudes aufdeckt.

 

Welcher Ausweis für Gebäude mit Solaranlage gebraucht wird

Von Grund auf gibt es keinen speziellen Ausweis, der nur für Immobilien mit Solaranlage gilt. Aber: Je nach Ausweisart wird ein Solarsystem unterschiedlich berücksichtigt bzw. gewertet.

Im Verbrauchsausweis wird das Vorhandensein einer Solaranlage zwar dokumentiert, die Bewertung wird dadurch aber nicht beeinflusst. Anders ausgedrückt: die Solaranlage hat keine unmittelbare Relevanz für die Bewertung. Das liegt daran, dass im Verbrauchsausweis primär die Heizverbräuche relevant sind, auf die eine Photovoltaikanlage nur indirekt Einfluss hat. Etwa, wenn der erzeugte Solarstrom für den Betrieb einer Wärmepumpe verwendet wird, wodurch der Netzverbrauch der Heizung sinkt. Im Ganzen erfolgt aber keine pauschale Berücksichtigung von Solarstrom - im Gegensatz zum Bedarfsausweis.

 

Beim Bedarfsausweis wird eine vorhandene Solaranlage positiv berücksichtigt und wirkt sich somit direkt auf die Bewertung aus. Dafür werden vom Jahresprimärenergiebedarf die theoretischen Gewinne der Anlage abgezogen. Bedeutet: Die Anlage wird als Teil der Hilfsenergie für die Heizanlagentechnik gutgeschrieben.

Kein neuer Energieausweis wegen Solaranlage nötig

Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat, kann langfristig seinen Bedarf an externer Energie senken, da der erzeugte Solarstrom zur Deckung des Energieeigenbedarfs beiträgt. Doch bedeutet das automatisch, dass ein neuer Energieausweis benötigt wird, wenn eine Solaranlage installiert oder nachgerüstet wird? Die Antwort lautet: Nein. Wer sich für eine Installation oder Nachrüstung entscheidet, braucht keinen neuen Ausweis. Dieser ist ohnehin nur dann notwendig, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird – oder wenn der alte Ausweis nach zehn Jahren abgelaufen ist.

Tritt einer dieser Fälle ein und wird ein neuer Energieausweis ausgestellt, kann die Anlage entsprechend im energetischen Profil der Immobilie berücksichtigt werden. Doch Achtung: Obwohl ein PV-System durch Deckung des eigenen Energiebedarfs die Stromkosten senkt und die Klimabilanz verbessert, hat es keinen direkten Einfluss auf die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes. Grund hierfür ist, dass bei den Berechnungen für den Energieausweis lediglich die Heizlast berücksichtigt wird. Und darauf hat eine Solaranlage, wenn überhaupt, nur indirekt Einfluss.

 

Zum Autor: Frederik Heymann ist Mitgründer und Geschäftsführer von MVN Energy (mvn.energy). Mit seinem Unternehmen unterstützt er Kund:innen gezielt dabei, die Energieeffizienz ihrer Immobilien zu erhöhen.

Frederik Heymann, MVN Energy

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Frederik Heymann, MVN Energy