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EEG-Novelle

Selbstverbrauch im Contracting-Modell stärken

Bremer Hoehe 16 | Solaranalge auf dem Dach der Wohnungsgenossenschaft "Bremer Höhe" im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg. - © Foto: Berliner Energieagentur
Bremer Hoehe 16 | Solaranalge auf dem Dach der Wohnungsgenossenschaft "Bremer Höhe" im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg.
Michael Geissler | Michael Geissler, Geschäftsführer der Berliner Energieagentur - © Foto: Berliner Energieagentur
Michael Geissler | Michael Geissler, Geschäftsführer der Berliner Energieagentur

In die Debatte um die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes hat sich nun auch Michael Geißler eingemischt, der Geschäftsführer der Berliner Energieagentur. Er fordert, die rechtlichen Hürden für den massenweisen Einsatz von erneuerbaren Energien in den Städten zu senken. „Ich hoffe, dass die anstehende Novelle des EEG den Eigenverbrauch von Solarstrom aufwertet und rechtliche Klarheit schafft für solche Fälle“, sagte er gegenüber ERNEUERBARE ENERGIEN. „So sollte beispielsweise klargestellt werden, dass die Eigenverbrauchsregelungen für Solarstrom oder anderen Strom aus erneuerbaren Energien auch für Contractor-Modelle gilt. Denn das ist bisher überhaupt nicht geregelt.“

Seit 2008 wurde die installierte Photovoltaikleistung in Berlin von 13 auf 26 Megawatt verdoppelt, die Nachfrage zieht sprunghaft an. Ein Fünftel des Zubaus realisierte die Berliner Energieagentur, die zunehmend Dächer anmietet, um Strom zu gewinnen. Meist nutzt sie dafür bestehende Contracting-Verträge für Blockheizkraftwerke, die sie um Photovoltaik ergänzt. „In Berlin haben wir die Besonderheit, dass sich der Großteil der Gebäude nicht in der Hand seiner Bewohner befindet. 85 Prozent der Bevölkerung lebt in Mietwohnungen“, analysiert Geißler die Situation, die typisch für alle deutschen Großstädte ist. „Fast die Hälfte der Wohnungen befindet sich im Besitz der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und von Genossenschaften. Diese großen Gesellschaften haben sich bisher mit der Solartechnik schwer getan. Sie haben darin keinen betriebswirtschaftlichen Nutzen gesehen, zumal auch der Verlust bestimmter Steuerprivilegien droht, wenn die Geschäftstätigkeit um die Stromerzeugung erweitert wird.“ Geißler forderte auch, dass es für alle öffentlichen Bauten eine Prüfpflicht geben sollte, um erneuerbare Energien einzusetzen. „Die Bauämter müssten per Verwaltungsvorschrift oder Baurecht bei Sanierungsprojekten verpflichtet werden, den vorzugsweisen Einsatz von erneuerbaren Energien zu analysieren“, sagte er. „Aufgrund der städtebaulichen Struktur wie in Berlin können das vorzugsweise Solaranlagen sein oder Blockheizkraftwerke mit Bio-Erdgas als Brennstoff.“ (Heiko Schwarzburger)