Das niedersächsische Landvolk reagierte auf eine Präsentation der Windflächen-Potenzialstudie durch das Landes-Umweltministerium in Hannover und die Vorgaben des Energieministeriums für ein niedersächsisches Gesetz zur Ausweisung von 2,2 Prozent Landesfläche zur Windenergienutzung. Aufgrund der gewaltigen Dimension der bevorstehenden Installationen seien Kompensationen in der Landnutzung für Naturschutz in einer Größenordnung von tausenden Hektar auf Kosten der landwirtschaftlich bearbeiteten Flächen zu befürchten. Die Bauern sollten die Kompensation in den Landkreisen mitgestalten, forderte der Bauernpräsident. So sei zu verhindern, dass nicht unnötig Äcker und Felder zu Naturschutzflächen würden und somit für die Nahrungsmittelproduktion verloren gingen.
Außerdem brachte sich der Bauernverband als Organisator der Windparkbildung durch den Zusammenschluss von Landeigentümern wie auch Landbevölkerung ins Spiel, um jeweils Windenergieprojekte zusammenzufassen. „Unsere Landvolk-Kreisverbände haben die Erfahrung vor Ort; wir können Eigentümer einbinden und Projekte bündeln“, sagte Landvolk-Präsident Holger Hennies. „Wir favorisieren Bürgerwindparks, die der Bevölkerung auf dem Land einen langfristigen Nutzen bringen.“ Hennies lobte in diesem Zusammenhang die vom Landesenergieministerium angekündigte Vorgabe, künftig Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen stärker vom Ausbau der Erneuerbaren profitieren zu lassen. Diese gesetzlichen Vorgaben sollten sowohl für Windparks als auch Photovoltaikflächen gelten.
Die Windenergiepotenzialstudie hatte das Fraunhofer-Institut IEE im Auftrag des Landesenergieministeriums erstellt. Bei der Präsentation der Studienergebnisse in der ersten Februarwoche verwies Energieminister Christian Meyer auf die von den Studienautoren ermittelte Eignungsfläche von 7,2 Prozent. Dieser Anteil an der Landesfläche des Bundeslandes sei grundsätzlich für Windkraftnutzung geeignet, hielt der Minister fest. Das von der Bundesregierung im vergangenen Jahr durchgesetzte Windenergie-an-Land-Gesetz verlangt von Niedersachsen die Ausweisung von 2,2 Prozent der Landesfläche für künftige Windenergienutzungen. Bis spätestens 2032 müssen die Ausweisungen erfolgen. Die Hälfte davon, 1,1 Prozent der Landesfläche, muss Niedersachsen bis Ende 2027 bestimmt haben. Das Bundesgesetz zielt auf eine Ausweisung von insgesamt zwei Prozent der bundesweiten Fläche für die Windstromerzeugung und verteilt den Anspruch an die Flächen auf die Bundesländer individuell. Abhängig von den Bedingungen wie Dichte der Besiedelung, Windhöffigkeit oder landschaftlicher Besonderheiten und Naturschutz legt das Bundesgesetz den Bundesländer demnach entsprechend ihrer Voraussetzungen vergleichbare Belastungen auf. Länder mit schwierigeren Bedingungen für Windkraft müssen einen geringeren Flächenanteil einbringen, Länder wie Niedersachsen mit besten Voraussetzungen etwas mehr.
Das angekündigte Landesgesetz sieht nun eine entsprechende Aufteilung auf Landkreise und kreisfreie Städte vor, die von 0,01 Prozent für die Stadt Osnabrück bis 4,89 Prozent im Landkreis Rothenburg an der Wümme reicht. Meyer sagte zudem zu: „Gleichzeitig soll das Gesetz regeln, dass die Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger stärker vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren, etwa in Form von Anteilen für Bürgerenergiegesellschaften oder durch direkte Beteiligung der Kommunen.“