Katharina Wolf
Dass pauschal festgelegte Mindestabstände zwischen Windparks und Wohnbebauung den Ausbau der Windenergie bremsen, liegt auf der Hand. Doch wie groß die Auswirkungen der derzeit in der Politik geforderten Mindestabstände tatsächlich sind, hat jetzt das Umweltbundesamt (UBA) in einer Analyse berechnet. Ergebnis: „Pauschale Siedlungsabstände schränken die Ausbaumöglichkeit stark ein und sind aus Sicht des Umweltbundesamtes abzulehnen“, heißt es wörtlich in einem Positionspapier der Behörde.
Schon Abstände von 1.000 Metern verkleinern die Flächen massiv
Das UBA hat für seine Analyse die heute vorhandene Flächenkulisse - Flächen, die nach aktueller Planung für die Windenergienutzung ausgewiesen sind oder werden - untersucht. Hier lägen meist Abstände von 800 bis 1.000 Meter zur Wohnbebauung zugrunde, so die Behörde. Vergrößerten sich diese Abstände pauschal auf 1.00 Meter, würden sich die Flächen um 20 bis 50 Prozent reduzieren. Die installierbare Leistung auf diesen Flächen verringere sich von 80 GW auf 43 bis 63 GW.
Ein pauschaler Mindestabstand von 1.000 Metern wird derzeit unter anderem von der AG Akzeptanz diskutiert, einem Gremium aus Politikern der CDU- und SPD-Fraktionen im Bundestag. Seine Aufgabe ist die Beratung von akzeptanzsteigernde Maßnahmen für die Energiewende - nicht deren Verhinderung.
Bei einem Abstand von 1.300 Metern verringert sich die verfügbare Fläche um 50 bis 75 Prozent, die installierbare Leistung sinkt auf 30 bis 50 GW. Abstände von 1.500 Metern verkleinern bis die Fläche um bis zu 85 Prozent und sollten bayerische Verhältnisse mit 10H-Regel gelten, blieben für den Ausbau der Windenergie lediglich 15 bis drei Prozent der heute ausgewiesenen Flächen und damit ein Leistungspotenzial von weniger als 15 GW.
Ausbau der Windenergie kommt faktisch zum Erliegen
In der Praxis würde der Ausbau der Windenergie faktisch zum Erliegen kommen, denn zum einen werden nicht auf allen ausgewiesenen Eignungsflächen auch tatsächlich Windenergieanlagen gebaut. Projekte scheitern an Widersprüchen und Klagen des Naturschutzes oder des Militär, Eigentümer wollen ihre Flächen nicht verpachten oder die Flächen sind schlicht unrentabel.
Gleichzeitig, so warnt das UBA, wird durch pauschale Mindestabstände das Repowering praktisch unmöglich. Schon jetzt stehen laut UBA lediglich 53 Prozent der Altanlagen innerhalb einer Windeignungsfläche und können überhaupt repowert werden. Bei steigenden Abständen verringert sich auch dieses Potenzial: bei 1.000 Metern bleiben noch 20 bis 35 Prozent repowerbar und bei 1.500 bis 2.000 Meter reduziert sich das Repoweringpotenzial auf 16 bis 1 Prozent.
Gleichzeitig will aber die Bundesregierung Klimaschutzziele erreichen, deren Verwirklichung in erheblichen Maße vom Ausbau der Windenergie abhängt. Das UBA empfiehlt statt pauschaler Abstände bei der Planung von Windparks die standortspezifischen Gegebenheiten zu berücksichtigen – und so dem Schutz der Anwohner vor Lärm und anderen Beeinträchtigungen ausreichend Rechnung zu tragen.