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Weniger als 1 Prozent in Deutschland für die Windenergie ausgewiesen

Die Flächenausweisung für Windenergienutzung kommt nur schleppend voran. Wie der jetzt vorgelegte Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses (BKoopA) zum Ausbau der Erneuerbaren Energien zeigt, sind bislang 0,81 bis 0,91 Prozent der Flächen deutschlandweit rechtswirksam ausgewiesen. Allein zur Erreichung des Zwischenziels in Höhe von 1,4 Prozent 2027 ist in einigen Ländern noch mehr als eine Verdopplung der aktuell ausgewiesenen Fläche notwendig. Bis 2032 sollen es zwei Prozent sein.

Ganz hinten: Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

Dieses Ziel erreichen bislang nur wenige Länder: Lediglich Schleswig-Holstein (2 Prozent) und Hessen (1,9 Prozent) kommen schon jetzt auf diesen Anteil rechtswirksam ausgewiesener Flächen. Ganz hinten rangieren neben den Stadtstaaten Berlin und Hamburg vor allem ost- und süddeutsche Länder. So hatten Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern zum Stichtag 31. Dezember 2021 lediglich 0,2 Prozent ihrer Landesfläche rechtswirksam für Windenergienutzung ausgewiesen. Es folgen Thüringen (0,4 Prozent), Baden-Württemberg (0,5 Prozent) und Bayern (0,7 Prozent.) Fast am Ziel sind hingegen das Saarland mit 1,8 Prozent, Rheinland-Pfalz mit 1,6 Prozent.

BWE: Alarmstufe Gelb

Der Bundesverband Windenergie sprach von „Alarmstufe Gelb“ für die Windenergie: Die Ergebnisse seien besorgniserregend. „Der Aufbau geht so schleppend voran, dass die angepeilten Ziele in Gefahr sind“, sagt BWE-Präsident Hermann Albers.

Neben zu wenig Flächen kritisiert der Verband auch die durchschnittliche Genehmigungsdauer von zwei Jahren. Zudem sind weniger Projekte im Verfahren: Auf Basis der Länderrückmeldungen befanden sich zum Stichtag Windenergievorhaben mit einer Leistung von 8,7 GW im Genehmigungsverfahren, 2020 waren es 10,5 GW.

Mecklenburg-Vorpommern will Genehmigungsverfahren straffen

Mecklenburg-Vorpommerm hat unterdessen angekündigt, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Künftig sollen die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt das Gesamtverfahren bündeln. Bislang sind für die natur- und artenschutzrechtliche Prüfung dieLandkreisen zuständig. Der Gesetzentwurf soll möglichst zum 1. Janur 2023 beschlossen werden.

Ministerium unzufrieden

Genehmigte Projekte werden allerdings häufig beklagt: Deutschlandweit sind es durchschnittlich 17 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen mit je 48 Prozent sogar fast die Hälfte. In Hessen, wie auch in Brandenburg, ist zudem die gesamte ausgewiesene Fläche beklagt, kritisiert der BWE.

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Auch das Ministerium ist nicht zufrieden: Der Bericht mache insgesamt deutlich, dass Flächen und Genehmigungen insbesondere bei Wind an Land zunehmen müssen, um die Ausbauziele für erneuerbare Energien und die Klimaziele zu erreichen. (kw)

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