Aus für 1.500 Windenergieanlagen? Die jüngste Änderung des Landesplanungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen hat in der Windbranche scharfe Proteste ausgelöst. Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) warnte, die schwarz-grünen Regierungsfraktionen verspiele Planungs- und Investitionssicherheit. Der Bundesverband Windenergie sieht Projekte bedroht, in die bereits sechsstellige Summen investiert wurden. Und die Anwaltskanzlei Prometheus aus Leipzig nennt das Vorhaben „ein Windenergie-Moratorium“.
Streit um Projekte außerhalb von geplanten Eignungsgebieten
Was war passiert? Seit langem tobt ein Streit in Nordrhein-Westfalen um den Ausbau der Windenergie. Das Problem: Weil die Regionalpläne mit ausgewiesenen Windenergiestandorten noch nicht fertig sind, fürchten manche Bezirke einen „Wildwuchs“ von Windparks. Denn Projektentwickler konnten sich einerseits Flächen außerhalb von (in Aufstellung befindlichen) Vorranggebieten mittels eines einfachen Vorbescheids sichern. Gleichzeitig sind Projekte außerhalb dieser Flächen längst im Genehmigungsverfahren – sie hätten mit den Planungen teilweise weit vor dem ersten Regionalplanentwurf begonnen, so der LEE NRW.
Die Landesregierung hatte bereits zwei Mal versucht, Windparkplanungen außerhalb der geplanten Vorranggebiete zu verhindern und war jeweils vor Gericht gescheitert. Sogar der Bundestag wurde bemüht: Erst in der vergangenen Woche hatten sich Bundesregierung und Union auf Drängen von Nordrhein-Westfalen auf Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz geeinigt und die Sicherung per einfachem Vorbescheid gestrichen.
Energiepaket für NRW-Windkraft, Biogasanlagen, Ladesäulen, Solarstrom und KWK
Regelung in NRW geht über Bundesbeschluss hinaus
Doch zeitgleich beschloss die Landesregierung in Düsseldorf eine weitergehende Änderung des Landesplanungsgesetzes. Nun liegen nun sämtliche Entscheidungen über Windprojekte für sechs Monate auf Eis, wenn der geplante Standort außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete liegt. Eine Ausnahme gebe es nur für Repowering-Vorhaben im Sinne des § 16b BImSchG und für Vorhaben, für die bereits zehn Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes vollständige Genehmigungsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde vorlagen, erläutert die Juristin Helga Jakobi auf der Website der Kanzlei Prometheus. Das Problem: Sind dann nach sechs Monaten die Pläne aufgestellt, droht den Projekten die Ablehnung. Von den neuen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene seien landesweit bis zu 1.500 Windenergieanlagenstandorte betroffen, kritisiert der LEE NRW.
Effizienzsteigerung und Klimaschutz durch Repowering-Projekt
Der Verband bezeichnete es als „besonders bitter“, durch die pauschale Verhinderung der Windprojekte auch solche ausgebremst würden, die beispielsweise Industrie- und Gewerbebetriebe mit Windstrom beliefern sollten. „Oder Projekte, die einfach das Pech haben, dass in den Regionalplanentwürfen die Begrenzungslinie ein paar Millimeter nach links oder rechts verschoben hat“, heißt es in einer Presseinformation.
Die Zeit läuft
Das geänderte Gesetz werde wohl vor Gericht keinen Bestand haben, schätzt Juristin Jakobi die Lage ein. Doch es geht auch um die Zeit: „Denn sobald die Regionalpläne in Kraft treten und diese die Flächenbeitragswerte des WindBG erreichen, entfällt für Windenergievorhaben außerhalb der Windenergiegebiete die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB“, schreibt sie. Danach würden die rechtlichen Hürden für Windenergievorhaben außerhalb der regionalplanerischen Gebietskulisse nur noch höher und zahlreicher.