„In ganz Deutschland werden die Landesplanungen für die Windenergie weiterentwickelt und die Flächen dafür erweitert – in Sachsen aber zurückgefahren“, erklärte Martin Maslaton, Vorstand des Regionalverbandes Sachsen im Bundesverband Windenergie (BWE). „Die Landesplanung sollte auf Klimaschutz ausgerichtet sein, das machen die meisten Bundesländer so, nur in Sachsen wird zurückgerudert.“ Die ausgewiesenen Windenergieflächen seien bereits voll, und es müssten neue her, fordert der Landessprecher: „So ist im Entwurf des Landesentwicklungsplans 2012 explizit von einem sparsamen Flächenumgang in Bezug auf erneuerbare Energien die Rede. Bislang hat Sachsen aber lediglich 0,8 Prozent der Landesfläche zur Windenergienutzung ausgewiesen.“
Zudem weist der Entwurf die Braunkohle als „bedeutendsten Energieträger zur sicheren Energieversorgung“ aus. Maslaton fühlt sich deshalb „zurückgebombt in die Braunkohle-Ära.“ Auch sei die Chance, Gewerbe- und Industriegebiete im Entwurf des Landesentwicklungsplans klarstellend für die Windenergie zu öffnen, vertan worden.
Nach Angaben des Deutschen Windinstituts (DEWI) sind in Sachsen derzeit 838 Windturbinen mit einer Leistung von 976 Megawatt (MW) installiert. Im vergangenen Jahr wurden lediglich 18 Anlagen mit insgesamt 33,05 MW zugebaut. Der Anteil der Windenergie am Nettostromverbrauch beträgt acht Prozent. Die sächsische Landesregierung strebt bis 2020 an, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf 24 Prozent zu erhöhen, von derzeit knapp 1400 auf künftig 2530 Gigawattstunden (GWh).
Mit dem neuen Landesentwicklungsplan will das Land verstärkt auf Repowering setzen: Das Interesse der Landesregierung unter Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU), Altanlagen durch neue Turbinen zu ersetzen, soll bei der Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten Berücksichtigung finden, heißt es im Landesentwicklungsplan. Zudem sollen die Träger der Regionalplanung darauf hinwirken, „dass Altanlagen, deren Energieertrag außer Verhältnis zu den von ihnen ausgehenden störenden Auswirkungen steht, durch neue Windenergieanlagen an geeigneten Standorten ersetzt werden.“ Es werden also eigens Vorrang- und Eignungsgebiete geschaffen, in denen Anlagen nur dann zulässig sind, wenn Altanlagen an anderen Stellen zurückgebaut werden.
Doch Maslaton weist darauf hin, dass das mit dem Repowering nicht so einfach funktioniere, wie es der Entwurf vorsehe: „Rund 150 Altanlagen, die für ein Repowering vorgesehen ist, befinden sich außerhalb der Vorrang- und Konzentrationsflächen und unterliegen damit direkt kommunaler Planung. Repowering-Maßnahmen können aber nach dem neuen Entwurf nur in Vorrang- und Eignungsgebieten und damit nur über die Regionalen Planungsverbände umgesetzt werden. Die vorhandenen Altanlagen bleiben also bestehen, bis sie eines Tages zusammenbrechen.“
Der neue Landesentwicklungsplan soll den bisherigen Plan von 2003 ablösen. Derzeit findet ein öffentliches Beteiligungsverfahren statt: Vom 27. Januar bis 23. März 2012 liegt ein Entwurf des Landesentwicklungsplans öffentlich in Kreis- und Stadtverwaltungen, bei den Regionalen Planungsverbänden und Landesdirektionen aus und kann zudem im Internet eingesehen werden. Laut Landesregierung soll mit dem neuen Plan „vor allem auf die besonderen Herausforderungen wie den demografischen Wandel, die klimatischen Veränderungen und den notwendigen Energieumstieg reagiert werden“, heißt es in einer Mitteilung des sächsischen Innenministeriums. Der Landesverband will jetzt umfassend zum Entwurf Stellung nehmen.
(Regine Krüger)