Mit mehreren Initiativen will Sachsen-Anhalt mehr Flächen für Windenergie bereitstellen und die Planung von Windparks erleichtern. So hat das Kabinett in Magdeburg jetzt konkrete Anteile beschlossen, die die fünf regionalen Planungsgemeinschaften für Windenergie ausweisen müssen. Zugleich sieht der entsprechende Gesetzentwurf eine bessere Finanzausstattung für die Behörden vor.
Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes
„Mit der Festlegung der neuen Teilflächenziele für Windenergie an Land wird in Sachsen-Anhalt die Grundlage zur Erreichung des bundesweit vorgegebenen Windflächenanteils von durchschnittlich 2,2 Prozent geschaffen“, sagte die zuständige Ministerin Lydia Hüskens. Das Windenergieflächenbedarfsgesetzes verpflichtet die Länder, bis 2027 bzw. 2032 einen Mindestanteil der jeweiligen Landesflächen für die Nutzung der Windenergie an Land auszuweisen.
Folgende Ziele wurden festgelegt:
- Harz 1,2 Prozent bis 2027 bzw. 1,6 Prozent bis 2032
- Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent
- Altmark 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent
- Halle 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent
- Magdeburg 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent
Grundsätzlich sei es Ziel der Landesregierung den Windausbau möglichst gleichverteilt im Land zu organisieren, so die Ministerin. Die Planungsregion Harz solle jedoch aufgrund ihrer „naturräumlichen und morphologischen Bedingungen sowie des Vorkommens geschützter Arten, wie des Rotmilans“, nur einen Anteil von 1,6 Prozent für Windenergie zur Verfügung stellen. Das Gesetz kann nun im Landtag beraten werden.
Abstandsflächen werden auf 0,4 H reduziert
Dort wurde in erster Lesung bereits eine Änderung der Bauordnung eingebracht, die die Abstandsflächen für Windenergieanlagen von bislang 1 H (volle Höhe) auf 0,4 H reduziert. Damit ist allerdings nicht der Abstand zu Siedlungen gemeint, diese Regelungen bleiben unverändert. Vielmehr würden eventuell bestehende Hürden aufgrund einzutragender Baulasten reduziert, heißt es in einer Presseinformation der Staatkanzlei. Derzeit gilt dies für die volle Höhe. (kw)
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