Die französische Regierung hat neue Regelungen für die Einspeisung von Solarstrom beschlossen. Mit der Neuregelung kürzt Paris die Tarife für Gebäudeanlagen ab 10. März um zwanzig Prozent. Der neue Einspeisetarif gilt nur für Anlagen mit einer Leistung von 100 Kilowatt.
Bei den neuen Einspeisetarifen unterscheidet der Erlass zwischen vollintegrierte Gebäudeanlagen, die einen höheren Vergütungssatz erhalten, und vereinfacht integrierte Gebäudeanlagen. Vollintegrierte Anlagen sind solche, die Bauelemente eines geschlossenen Gebäudes wie Dach oder Seitenwände ersetzen. Sie müssen die Dichtheit des Gebäudes sicherstellen. Außerdem wird es unterschiedliche Einspeisetarife für Wohngebäude, für Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sowie andere Gebäude geben. Für alle Varianten sind die Vergütungssätze noch durch die installierte Leistung gestaffelt. Den höchsten Tarif von 46,4 Cent pro Kilowattstunde erhalten voll integrierte Anlagen auf Wohngebäuden mit einer maximalen Leistung von neun Kilowatt. Bei einer Leistung von bis zu 36 Kilowatt zahlt Paris noch 40,6 Cent pro Kilowattstunde. Sind die Anlagen auf Wohngebäuden nur einfach integriert, wird die Kilowattstunde nur mit 30,35 Cent vergütet. Noch niedriger fallen die Tarife für Anlagen auf Nichtwohngebäuden aus. Hier bekommen die Anlagenbetreiber zwischen 40,6 und 28,85 Cent pro Kilowattstunde, je nach Leistung und Art der Anlage. Für Dachanlagen über 250 Kilowatt ist keine Vergütung mehr vorgesehen.
Enger Zubaukorridor und hohe Degression
Außerdem führt die Regierung einen jährlichen Zubaukorridor ein. Danach will Paris den Zubau für Anlagen mit einer Leistung von maximal 100 Kilowatt jährlich auf 100 Megawatt und für Anlagen bis 150 Kilowatt auf jährlich 150 Megawatt begrenzen. Das gesamte Ausbauziel liegt bei 5,4 Gigawatt installierter Leistung bis 2020, was einen Zubau von maximal 500 Megawatt pro Jahr entspricht.
Für Freiflächenanlagen ab 250 Kilowatt plant die französische Regierung eine Grenze von 200 Megawatt jährlich. Diese Anlagen müssen nach den bisher geltenden Modalitäten ausgeschrieben werden und erhalten zwölf Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde.
Der Erlass sieht eine vierteljährliche Degression vor. Die Netzbetreiber informieren die Energieregulierungsbehörde CRE in jedem Quartal über die neuen Anträge auf Netzzugang. Auf dieser Grundlage wird die Degression berechnet und kann je nach Zubau zwischen 2,6 und 22 Prozent betragen. Die erste Degression wird bereits am 30. Juni 2011 erfolgen.
Mit dem jüngsten Erlass hat Paris keinen einzigen Vorschlag aus der Photovoltaikbranche aufgenommen.
Rom zögert noch
Während in Frankreich die Tarife geregelt sind, wurden die Gespräche in Italien bis April vertagt. Die Vertreter des Branchenverbandes Gruppo Impresse Fotovoltaiche Italiane (GIFI) und die zuständigen Ministerien für Umwelt sowie für wirtschaftliche Entwicklung konnten sich bisher nicht einigen. Deshalb bleiben die Einspeisetarife in Italien vorerst bis Ende Mai stabil.
Die Branche erwartet die erste Degression für Juni 2011. Allerdings konnte sie eine pauschale Deckelung, wie von der Regierung gefordert, abwenden.
Die Photovoltaik in Italien boomt. Rom geht von einer Zielvorgabe von acht Gigawatt installierter Leistung bis 2020 aus. Bisher sind in Italien 3,7 Gigawatt Photovoltaikleistung installiert, weitere 3,8 Gigawatt werden demnächst an das Netz angeschlossen. Mit diesen 7,5 Gigawatt übersteigt das Marktwachstum die Zielvorgaben deutlich.
In Rom gibt man sich optimistisch, dass es zu einem Kompromiss kommt. „Wir sind überzeugt, dass es möglich ist unsere Förderprogramme so anzupassen, dass Investitionen in die Industrie und Arbeitsplätze entlang der gesamten Wertschöpfungskette der erneuerbaren Energien gesichert sind“, sagt Paolo Romani, Minister für wirtschaftliche Entwicklung. „Gleichzeitig soll verhindert werden, dass die Bürger weiterhin mit zusätzlichen ungerechtfertigten Kosten auf ihrer Stromrechnung belastet werden”, betont Romani. (Sven Ullrich)