Niedersachsen will der Windenergie deutlich mehr Platz schaffen: Bis Ende 2026 will das nordwestliche Bundesland 2,2 Prozent seiner Fläche für die Windenergienutzung ausweisen und so, laut Umweltminister Christian Meyer, doppelt so viel Raum schaffen wie bisher. Das Kabinett hat das entsprechende „Windenergiebeschleunigungsgesetz“ jetzt beschlossen.
Vor allen zwei Maßnahmenpakete sollen dabei helfen, das von der Bundesregierung bis 2032 vorgegebene Ziel schon früher zu erreichen: die Festlegung von verbindlichen regionalen Flächenzielen sowie verstärkte Beteiligung von Bürgern und Kommunen.
Potenzialanalyse als Grundlage für Windflächen liegt vor
Zum einen werden die Landkreise auf der Grundlage einer bereits seit Sommer vorliegenden Potenzial-Analyse verpflichtet, je nach Möglichkeit Flächen auszuweisen, so dass am Ende 2,2 Prozent der Landesfläche zur Verfügung stehen. Die vorgeschlagenen Flächenpotentiale seien nach objektiven Kriterien wie Besiedlungsdichte, Abstände zu Wohnbebauung, bestehenden FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebiete sowie Belangen der Bundeswehr berechnet, heißt es in einer Presseinformation des Umweltministeriums.
Die Anteile, die die Planungsräume zur Verfügung stellen müssen, sind unterschiedlich, doch solle nirgendwo mehr als vier Prozent der Fläche ausgewiesen werden müssen, so Meyer. Durch Änderungen des Raumordnungsgesetzes sollen zudem deutliche Erleichterungen und Beschleunigungen für die Planer im Verfahren geschaffen werden.
„Wir müssen in Niedersachsen mehr Platz für Windräder schaffen, sonst werden wir unsere ehrgeizigen Klimaziele verfehlen“, warnte der Minister. Er kündigte für 2026 eine Evaluation an, sollten die Ausbauziele nicht erreicht werden. Dann sei eine Anhebung des Flächenziels auf 2,5 Prozent möglich.
Verpflichtende Beteiligung der Kommunen
Als zweite Maßnahme will Niedersachsen anderen Bundesländern folgen und die Anlagenbetreiber von großen Windparks und Freiflächen-Solaranlagen verpflichten, dauerhaft 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms an die betroffenen Gemeinden – 2,5 Kilometer um die Anlage – zu zahlen. Bislang ist dies laut EEG eine freiwillige Leistung. Die Kommunen sollen wiederum verpflichtet werden, dieses Geld für Maßnahmen auszugeben, die die Akzeptanz der erneuerbaren Energien steigern und erhalten. Über die Verwendung müssten sie jährlich Rechenschaft ablegen. Zudem müssten Einwohnern und Gemeinden weitere Angebote zur finanziellen Beteiligung gemacht werden: Von Bürgerenergiegenossenschaften, Energiesparbriefen, Gesellschaftsanteilen, Schwarmfinanzierung bis hin zu niedrigeren Strompreisen seien unterschiedlichste Formen denkbar, so Meyer.
Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) lobte diese Offenheit: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber einen Strauß an Beteiligungsmöglichkeiten vorsieht, der den Kommunen angeboten wird. Damit wird aus unserer Sicht der Vielfalt der Projekte und der Unterschiedlichkeit der niedersächsischen Regionen Rechnung getragen“, sagte Geschäftsführerin Silke Weyberg. (kw)
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