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Kommentar zu ungleichem Windkraftausbau

Starkwindrepublik Deutschland

Tilman Weber

Es ist zunächst ein Systemfehler: Das ohnehin an den meisten seiner Ansprüche gescheiterte deutsche Ausschreibungssystem für neue Windparks an Land versagt insbesondere bei der Förderung eines bundesweit flächendeckenden Ausbaus dezentraler Windkraft. Ursache ist die Regelung des Bieterverfahrens und der Zuschläge für die gesicherten EEG-Vergütungen, wie sie das Erneuerbare-Energien-Gesetz seit dessen Reform 2017 bestimmt. Diese Ausschreibungsregeln machten Projektierungen in Süddeutschland unattraktiv. Begleitende Bestimmungen zum Vogelschutz oder zu den Mit- und Widerspruchsrechten von Anwohnern und Interessengruppen erschwerten Windparkprojektierungen besonders in den süddeutschen Mittelgebirgen zusätzlich. Der Windparkausbau und die Genehmigungsentwicklung für neue Windparks lahmt seither in den meisten Bundesländern - und zwar mit zunehmender Küstenferne umso mehr.

Und der Bundesverband Windenergie (BWE) hat jetzt auf eine neue Statistik verwiesen, die eine chronische Verfestigung dieses Zustands erschreckend dokumentiert: Endlich nimmt die Zahl der Baugenehmigungen für neue Windparks zwar wieder deutlich zu – und die Behörden haben alleine in den bisher nur acht Monaten dieses Jahres 2020 schon für den Zubau von 2.000 Megawatt (MW) neuer Erzeugungskapazität grünes Licht erteilt. Doch mehr denn je fokussiert sich alles auf die nördliche Hälfte: Mit einer Kapazität von rund 1.715 MW übertreffen die neu genehmigten Projekte in allen Ländern mit einer zumindest überwiegend in der nördlichen geographischen Hälfte Deutschlands gelegenen Landmasse die der Länder der anderen Hälfte um das Sechsfache.

Besonders sollte es alle Anhänger einer funktionierenden und von Akzeptanz getragenen Energiewende beunruhigen, dass nicht nur die chronisch von windkraftskeptischen Politikern dominierten Länder im Süden abreißen lassen mussten. Zu diesen durch windkrafthinderliche Politik geprägten Ländern gehören bekanntlich Bayern und Sachsen, das Saarland sowie auch Baden-Württemberg. Weil in beiden erstgenannten Freistaaten und im Saarland die regierenden Konservativen insbesondere durch extreme Mindestabstandsregeln für die Errichtung neuer Windparks um Siedlungen, touristische Einrichtungen oder fürs Heimatgefühl wichtige Landschaften den Ausbau aktiv bremsen, bleiben diese die Schlusslichter: bis zum Stichtag 10. September keine Genehmigungen fürs Saarland, nur drei genehmigte Turbinen für Bayern und acht für Sachsen. Zwar stellen hier jeweils die CDU oder in Bayern deren Schwesterpartei CSU den Großteil des Kabinetts sowie jeweils den Ministerpräsidenten. Das von einem grünen Ministerpräsidenten in einer Koalition seiner Umwelt- und Klimaschutzpartei zusammen mit der CDU regierte Baden-Württemberg kann allerdings mit 13 Turbinenzulassungen den Zubau ebenso wenig wiederanfahren. Schon 2018 war dieser von 400 auf 87 MW um vier Fünftel eingebrochen. Mit der jetzt neu genehmigten Kapazität von 53 MW scheint das Ländle auch bei den Genehmigungen 2020 keinen Aufwärtstrend erkennen zu lassen. Angesichts einer vermutet windkraftskeptischen Öffentlichkeit im Ländle ist die Windkraftpolitik aus Stuttgart angstgetrieben.

Sogar mehr noch besorgniserregend ist indes die Tendenz für traditionell eher windkraftfreundliche Länder im Süden: In Hessen droht eine zuletzt leicht positive Wende abzubrechen, angesichts ebenfalls nur acht neu zugelassener Anlagen. Auch hier regiert eine Koalition aus CDU und Grünen. In Thüringen winkten die Behörden 16 neue Anlagen mit 70,8 MW durch. Hier war es immerhin 2014 zu einem Machtwechsel weg von einer windkraftfeindlichen CDU-dominierten Regierung hin zu einer windkraftfreundlichen Koalition der Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gekommen. Möglicherweise hat dieses rot-rot-grüne Bündnis ebenfalls aus zu viel Sorgen vor einer gegen sie drehenden öffentlichen Meinung eine Belebung der Genehmigungssituation zu langsam betrieben. Und zuletzt war es hier bekanntlich durch das Landtagswahlergebnis von Ende 2019 zur parteipolitischen Pattsituation im Parlament gekommen, die eine Energiepolitik nun erschwert. Doch selbst die eindeutig windkraftfreundliche SPD-geführte Landesregierung in Rheinland-Pfalz kann nun nur im Bundesvergleich geringe Neuzulassungen für 18 Anlagen mit 73,9 MW aufweisen.

Denn alle anderen Bundesländer mit überwiegend in der Nordhälfte der Republik gelegenen Flächen haben Zulassungen für mindestens dreistellige MW-Volumen erhalten. Am unteren Ende kamen auf Mecklenburg-Vorpommern 29 Turbinenzulassungen für knapp 122 MW Kapazitätsneubau. Und die zu Ende gehende juristische Hängepartei bei der Ausweisung neuer Windkrafteignungsflächen in Schleswig-Holstein hat sogar zum Spitzenergebnis von Genehmigungen für 101 Turbinen mit 416 MW geführt.

Die Bundesregierung unter Angela Merkel und ihre Koalition aus CDU/CSU und SPD will zwar nach langem Zögern durch leichte Regeländerungen im Ausschreibungssystem die regionale Schieflage endlich beheben. Allerdings könnte die angekündigte Regeländerung für die Auktionen zu zaghaft ausfallen: So sieht das fürs EEG zuständige Bundeswirtschaftsministerium nur eine Anpassung der Kalkulation der Zuschlagshöhe vor. Die Anbieter neuer Windparkprojekte im Süden können nun für den Fall eines Zuschlags mit höheren Vergütungen rechnen. Dies gilt insbesondere für bisher gemäß den EEG-Regelungen unerwünschte sehr windschwache Binnenlandstandorte. Hier soll ein neuer Zuschlagsberechnungsfaktor, mit dem die Gebote zu multiplizieren sind, zu den bundesweit höchsten Vergütungssätzen führen.

Viele in der Branche kritisieren die geplante Reform dieses sogenannten Standort-Referenzwertes für zu erwartende Erträge als unzureichend. Denn die Ausschreibungssystematik missachtet bisher hartnäckig, dass die süddeutschen Mittelgebirgsstandorte nur kleinere Windparkgrößen zulassen, dabei dennoch höhere Kosten als in norddeutschen Flachlanden bedeuten und wegen optischer Fernwirkung mehr juristischen Widerstand und längere Genehmigungszeiten erzeugen. Für die Projektierer sind daher Projektplanungen im Norden von vornherein attraktiver. Die Bieter werden sich also von sich aus ohne tiefer greifende EEG-Reform immer mehr auf den Norden konzentrieren. Feste Ausschreibungsvolumen jeweils für Nord- und Süddeutschland in getrennten Tendern würden dagegen süddeutsche Vorhaben als zusätzliche Geschäftsfelder wieder attraktiver werden lassen.

Und die vom BWE nun aus den Windparkregistern der Bundesnetzagentur gezogenen Zahlen verweisen möglicherweise sogar auf einen untergründigen Trend, der das Problem auf Jahre verfestigen könnte: Noch bis zur EEG-Reform 2017 hatte die Windkraftindustrie im vergangenen Jahrzehnt sich darauf konzentriert, auf dem starken deutschen Markt besonders vielversprechende Binnenlandanlagen zu entwickeln. Sie designten Turbinen, die mit einem besonders großen Rotor im Verhältnis zur Anlagenleistung eine immer bessere Auslastung der Maschinen auch bei unsteten Windströmungen fern der Küsten versprachen. Dieser hohe Kapazitätsfaktor sollte Binnenlandwindstromernten dem Umfang norddeutscher Windstromernten näher kommen lassen.

Doch eine zu harte, durch neoliberale Wirtschaftsideologie bestimmte Ausschreibungssystematik hat die Turbinenentwicklung längst in eine andere Richtung gelenkt. Immer mehr setzen neue Turbinendesigns darauf, mit immer größeren Rotoren auf schnell zunehmenden Nabenhöhen vor allem immer leistungsstärkere Maschinen anzubieten. Projektierer können damit gerade auf den größeren norddeutschen Flächen mit stärkeren und regelmäßigeren Winden ein Stromvolumen in neuen Dimensionen erzeugen - bei guten Gewinnspannen. In süddeutschen Berglagen, wo jede Turbinenerrichtung angesichts der neuen Turbinenabmaße und topographisch eingeengter Aufstellflächen zum Einzelprojekt zu werden droht, nehmen diese erzielbaren Gewinne weniger zu. Und die Akzeptanz für die noch größeren Anlagen wird in Bergregionen aufgrund größerer Turbinenfernwirkung noch schneller abnehmen. Hierdurch geht die Schere also weiter auseinander.

Die technologische Entwicklung verfestigt den Trend auch deshalb, weil die Anlagenentwicklung der Windturbinenindustrie einen zwei- bis vierjährigen Vorlauf hat. Neue Anlagengrößen mit bis zu 170 Meter Rotordurchmesser und über sechs MW Nennleistung kommen gerade erst auf den Markt. Dieser technologische Folgeeffekt verdeutlicht, dass die Regionalreform des EEG also keinen Aufschub mehr erfahren darf. Sonst wird die nächste Turbinenentwicklungsphase den Trend auf zwei bis vier weitere Jahre danach festlegen.

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Die regionale Verteilung der neuen Genehmigungen im Jahr 2020 bis 10. September