Das Klimagesetz in Niedersachsen – wann kommt es jetzt? Und vor allem: Kommt es wie von Ihrem Kabinett in Hannover beabsichtigt mit Verfassungsrang?
Bernd Althusmann: Ja. Wir haben uns entschieden in Niedersachsen dem Klimaschutz einen besonderen Stellenwert zu geben. Das haben wir schon vor der Coronapandemie. Es wird auf den Weg gebracht werden. Es ist aber sicherlich ein wenig verzögert worden durch Corona. Aber ich gehe davon aus, dass wir dieses dann auch entsprechend verfassungsrechtlich verankern.
Und wann kommt das?
Bernd Althusmann: Den genauen Gesetzesberatungsgang kann ich Ihnen jetzt nicht nennen, dafür ist der Umweltminister zuständig. Der wird den entsprechenden Vorschlag demnächst präsentieren.
Sind Sie optimistisch, dass dies noch in diesem Jahr sein wird?
Bernd Althusmann: Ich hoffe ja.
Zunehmend wird zum Hauptproblem beim Ausbau erneuerbarer Energien, dass Flächen dafür fehlen. Dabei sind insbesondere in Niedersachsen zwei Möglichkeiten zur Beschaffung von ausreichend Windparkausbauflächen im Gespräch: Ihre CDU hat vorgeschlagen, Windkraft im Wald künftig zuzulassen. Und dann sind die Flugsicherungsanlagen eine Hürde, um die herum im großen Umkreis von 15 Kilometern Windparkprojekte vor allem auch in Niedersachsen blockiert werden. Kann hier Niedersachsen nicht eigene Regelungen finden?
Bernd Althusmann: Die CDU hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, im begrenzten Umfang die Möglichkeiten des Waldes zusätzlich für Windkraft zu nutzen, weil wir wissen, dass die Fläche in Niedersachsen wie anderswo in Deutschland für die Windenergienutzung onshore auf dem Land begrenzt ist. Und wenn wir die Ausbauziele bis 2030 in Deutschland von 65 Prozent Erneuerbaren-Anteil am Strommix erreichen wollen, wird die Windenergie – auch durch Repowering sicherlich, durch den Austausch alter gegen neue Anlagen – in den nächsten Jahren sich erheblich anstrengen müssen, dieses Ziel zu erreichen. Von daher muss man alle Möglichkeiten nutzen. Wir haben uns dafür ausgesprochen dieses zu unternehmen. Ich gehe davon aus, dass ein begrenzter Anteil der Waldfläche dafür nutzbar sein wird. Insbesondere da, wo der Wald durch Borkenkäferbefall oder durch andere Umstände so ist, dass wir da Windräder aufstellen können. Auch hier brauchen wir das gute Miteinander zwischen Umweltschutz und Windenergie.
Und was die Flugsicherungsanlagen angeht: Wird hier Niedersachsen vorausgehen können? Ein großer Teil der hier blockierten Projekte befindet sich ja in Niedersachsen … Die entsprechende Bundesregelung scheint ja nur langsam voranzukommen.
Bernd Althusmann: Soweit mir bekannt ist, ist die Bedeutung dieser Leuchtfeuerproblematik und der Umkreisproblematik erheblich aber nicht unüberwindbar. Ich persönlich plädiere längst dafür, dass wir an dieser Stelle – so haben wir es intern vereinbart -, dazu kommen, den Umkreis etwas abzusenken. Dafür gibt es technologische Gutachten.
Von 15 auf 10 Kilometer.
Bernd Althusmann: Genau. Die Flugsicherheit warnt davor, mit Blick auf Berücksichtigung der Notwendigkeiten im Flugverkehr. Aber es gibt Gutachten, die darauf hinweisen, dass es verantwortbar sei. Ich hoffe dass wir hierzu zu einer guten Lösung kommen.
Einer bundesweiten Lösung?
Bernd Althusmann: Ich denke, das Flugsicherheitsrecht ist ein Bundesrecht. Insofern müssen wir das auf Bundesebene lösen.