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EEG 2016 und Kommunen

Versorger warnt vor Ende kommuneneigener Windkraft

„Wenn das Gesetz in der jetzt diskutierten Form kommt, heißt das, dass die Städtischen Werke die Windenergie in Nordhessen nicht mehr ausbauen können. Denn sie würden dann mit der Windenergie schlicht kein Geld mehr verdienen können, obwohl es in Nordhessen noch genügend Potenzial für Windparks gibt“, betonte der Oberbürgermeister. Selbst schon weitgehend fertig geplante Windpark-Projekte wie das Acht-Turbinen-Vorhaben Windpark Kreuzstein der Stadtwerke mit einer großen anvisierten Bürgerschaftsbeteiligung müssten sofort gestoppt werden.

Hilgen sieht nicht zuletzt die jüngst neu in den Gesetzentwurf formulierte Regelung einer Nordzone kritisch, einer Zone mit überlasteten Netzen und daher nur einem reduzierten Ausbau. Windstrom werde gerade in Nordhessen nicht durch überlastete Netze geleitet sondern direkt in benachbarten Städten und Ortschaften verbraucht. Daher sei die Nordzone nicht gerechtfertigt. Hier sollen in den kommenden drei Jahren laut EEG-entwurf nur noch 58 Prozent der in den vergangenen drei Jahren jeweils neu hinzugebauten Windleistung in einem Windjahr installiert werden dürfen.

Aber auch die plötzliche Absenkung der EEG-Vergütungssätze pro eingespeister Kilowattstunde für Windenergieprojekte in den Übergangsjahren bis 2018 um einmalig fünf Prozent hält er für nicht machbar für kleinere und mittlere Projektierer wie Stadtwerke. Außerdem sei die Teilnahme an Ausschreibungen wegen des vorzustreckenden Kapitals für den städtischen Energieversorger nicht machbar.

Helfen könnte hier allerdings eine zuletzt von den Bundesländern ins Spiel gebrachte Klausel für Bürgerwindparks. Bürgerwindparks müssten demnach weniger Kapital in der ebenfalls zur Pflicht gemachten Sicherheit ablegen. Und sie müssten nicht die endgültige Genehmigung vorweisen, ehe sie an einem Tender mitböten. Hier kam von den Bundesländern nun eine Lex Stadtwerke ins Spiel: An derart privilegierten Windparkprojekten sollten sich Stadtwerke mit einem Anteil von knapp 25 Prozent schon in der Planungs- und Genehmigungsphase beteiligen dürfen.

(Tilman Weber)