Tilman Weber
"Wenn das Ziel 65 Prozent Erneuerbare-Energien-Anteil an der Stromversorgung bis 2030 erreicht werden soll, müssen wir uns anstrengen und weit mehr anstrengen über das hinaus, was wir uns vorgenommen haben", sagte Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann auf dem Branchentag in Hannover am Mittwoch. Althusmann verwies zudem kritisch auf die seit dem Vortag aus dem Bundeswirtschaftsministerium verlautbar gewordenen Inhalte eines für den 23. September geplanten Referentenentwurfs zur Refom des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): Die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Simone Peter, habe als seine Vorrednerin "zu Recht darauf hingewiesen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz ziemlich kontovers diskutiert werden wird".
Der CDU-Politiker vermied eine konkrete Kritik im Detail an der durch seine Partei dominierten Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag aus CDU/CSU und SPD. Dennnoch betonte der oberste Wirtschaftspolitiker des windkraftstärksten Energiewendebundeslandes: Die Bundespolitik müsse den Erneuerbaren-Ausbau noch von mehreren Fesseln lösen.
Zugleich warnte er davor, sich frühere Bedingungen beispielsweise für die Windkraftbranche zurückzuwünschen. Die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zeigten, dass so etwas wie eine Rotorblattproduktion künftig "nicht mehr in Deutschland stattfinden (wird), weil sie in der Türkei und in Portugal billiger ist." Althusmann verwies somit auf die von mehreren Windturbinenbauern längst eingeleitete Strategie, die personalintensive Produktion der Schlüsselkomponente zumindest teilweise tatsächlich an eigene Betriebe oder an Zulieferunternehmen in Portugal oder in der Türkei auszulagern.
Vor Althusmann hatte bereits BEE-Präsidentin Simone Peter auf die Unklarheiten in der Vorversion des EEG-Referentenentwurfs und auf Widersprüche in der Energiepolitik der Bundesregierung hingewiesen. Der vor zehn Jahren begonnene Ausstieg aus der Atomenergienutzung werde bald vollzogen sein, stellte sie als eine der wichtigsten Ausgangsbedingungen für die geplante EEG-Reform voran. Diese soll im Januar 2021 in Kraft treten. Der beschlossene Kohleausstieg bis 2038 sei ebenfalls wohl nicht aufzuhalten, deutete sie an: Schon vor dem Kohleausstiegsgesetz, das seit der Zustimmung des Bundestages von vor der Sommerpause gilt, seien 90 Prozent der Kohlekraftwerke nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben gewesen. Andererseits sehe die Bundesregierung bislang ein viel zu langsames Wachstum der Photovoltaikkapazitäten in Deutschland vor. Für die Bioenergie sei keinerlei Regelung in Sicht, die mehr als 20 Jahre alte Anlagen nach einem Anlagealter-abhängigen gesetzlich vorgesehenen Wegfall der EEG-Vergütung weiter wirtschaftlich betreiben lasse.
Die Bundesregierung beantworte aber nicht nur die Frage bisher nicht, wie sie wirklich einen Anteil von 65 Prozent Ökostrom an der gesamten Stromversorgung in Deutschland bis 2030 erreichen wolle. Sie ignoriere mit allen ihren bisherigen Vorschlägen und Entwürfen zum EEG 2021, dass sie zum Erreichen des 65-Prozentziels zunächst einen bis 2030 stark ansteigenden Strombedarf annehmen müsse. Angesichts der für das Erreichen der Klimaschutzziele notwendigen weiteren Elektrifizierung des Energieverbrauchs beispielsweise durch Elektromobilität im Verkehr, angesichts vom benötigten Ausbau von Stromumwandlungsanlagen für die Erzeugung von Wärme oder Gas oder vor allem auch Wasserstoff aus Grünstrom müsse ein wesentlich stärkerer Erneuerbare-Energien-Anlagenausbau in Deutschland stattfinden als bisher vorgesehen.
Peter verwies zudem auf die von der Energiemarktexpertin des Wirtschaftsforschungsinstituts DIW, Claudia Kemfert, errechnete Marke von 75 Prozent Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung. Ein so großer Erneuerbaren-Anteil an der Stromversorgung sei bis 2030 notwendig, um auch die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Nach Vorstellungen aus der Erneuerbaren-Branche seien sogar 80 Prozent Grünstromanteil im Jahr 2030 möglich, betonte Peter.
Die BEE-Präsidentin nannte Aspekte im Gesetzentwurf, die positiv zu werten seien. Doch viele Details sprächen weiterhin gegen eine ausreichende Beschleunigung der Energiewende, machte sie deutlich. Vor einem Jahr habe in der Erneuerbaren-Branche angesichts der neu geregelten CO2-Emissionsrechte-Bepreisung die Hoffnung bestanden, dass sich die Energiewende durch die allmählich steigenden CO2-Zertifikatspreise von selbst beschleunige. Damit verwies die BEE-Präsidentin auf Kalkulationen, wonach steigende Kosten für Kohlestrom durch den CO2-Zertifikatspreisanstieg die Erneuerbaren im Wettbewerb des Stromhandels einen Vorsprung verschaffen könnten und zudem die Handelspreise für grünen Strom leicht zulegen lasse. Doch Corona habe hier einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aufgrund der durch die Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie rückläufigen Wirtschaftstätigkeit verharrten die Strompreise auch nach zuletzt leichter wirtschaftlicher Erholung auf niedrigem Niveau.
Der EEG-Entwurf lasse deshalb wichtige Impulse umso mehr vermissen: Es gebe keine Lösung für das Repowering: den Austaussch alter Erneuerbare-Energien-Anlagen gegen leistungsstärkere neue. Dass nun bei der Photovoltaik auch Gewerbe- und Industriedachprojekte sich in Ausschreibungen für eine Teilnahme an der EEG-Vergütung qualifizieren sollen, wie der Entwurf vorsieht, sei kontraproduktiv. Dies habe ein entsprechendes Vorgehen in Frankreich bereits bewiesen. Die fehlende Anschlussregelung für 20 Jahre alte Bioenergieanlagen nach Ablauf ihrer EEG-Maximalvergütungsdauer drohe die Bioenergiekapazitäten um die Hälfte zu reduzieren.
Die Neuregelung des Paragrafen 51 im EEG zur Vergütung während Phasen eines Angebotsüberschusses mit negativen Börsenstrompreisen sei gar "eine Kampfansage": Dass die Erneuerbaren-Anlagen nicht wie bisher nach sechs Stunden anhaltender negativer Strompreise sondern schon nach einer Viertelstunde im negativen Preisbereich von der Vergütung abgeschnitten werden sollen, sei sogar gegen die Marktlogik. Wenn die Bundesregierung hiermit wirklich den Wettbewerb stärken wolle, müsse sie auch die konventionell mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerke mit derselben Nullvergütung belegen, die nicht am Spotmarkt teilnehmen und denoch das Stromnetz mit ihren Leistungen belasteten.