Gerade einmal 16 Gebote für einen Windkraftzubau von zusammengenommen nur 204 Megawatt (MW) hatten die Projektierungsunternehmen in der Ausschreibungsrunde bis zum 1. Dezember eingereicht. Das entsprach kaum mehr als einem Drittel der Erzeugungskapazität von 604 MW, die infolge der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) neu erfassten Windparkgenehmigungen realisierbar schienen und daher auch das Ausschreibungsziel waren. Dabei hatte die BNetzA zuvor schon ihre Erwartungen deutlich reduzieren müssen. Vorgesehen war ursprünglich ein Tender für 1.190 MW. Diesen hatte die BNetzA gemäß den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fast um die Hälfte auf die vermeintlich erreichbaren 604 MW zurechtgestutzt. Weil auch noch zwei der Gebote wegen Formfehlern ungültig waren, konnte die BNetzA sogar nur 189,4 MW bezuschlagen.
Somit war die letzte Ausschreibungsrunde des Jahres 2022 für Windparks an Land bereits die dritte Runde hintereinander von vier deutschen 2022-er Tendern, in der die Angebote der Windparkprojektierer und Investoren für den Windparkausbau hierzulande mehr oder weniger deutlich hinter den EEG-Zielen zurückblieben. Das EEG hatte Ausschreibungen in zunächst drei Runden von insgesamt rund 4.000 MW vorgesehen. Die letzte und nun vierte Runde vom 1. Dezember war eine vom EEG vorgeschriebene Extrarunde. Mit ihr hätte die BNetzA nachträglich Zuschläge für Erzeugungskapazitäten vergeben sollen, die sie schon 2021 zu wenig bezuschlagen konnte. Anstelle der also insgesamt geplanten 5.190 MW konnte die BNetzA 2022 nur Onshore-Windparkprojekte für rund 3.225 MW an den Start bringen. Damit konnte die Branche nur zu 62,2 Prozent das abdecken, was sie durch die Energiepolitik der Bundesregierung und mit Hilfe des EEG im Jahr 2022 hätte in Angriff nehmen müssen. Eine derart starke Unterzeichnung gab es bisher seit der Einführung des Ausschreibungssystems vor sechs Jahren nur 2019, als dieses EEG-Wettbewerbsverfahren bei Onshore-Wind ähnlich erfolglos war.
Indirekt bewertete die Branchenorganisation Bundesverband Windenergie (BWE) die erneute Erfolglosigkeit des wiederholt schon angepassten Ausschreibungssystems als Folge von Ukrainekrieg und Corona-Pandemie. So hätten beide Krisen die Kosten für Windparkprojekte so stark in die Höhe getrieben – wohl durch stockende Lieferketten, Personalmangel und Inflation bei Rohstoff- und Energiepreisen –, dass die aktuellen Ausschreibungsregeln keine Rentabilität der Projekte mehr zuließen. Die in den Ausschreibungsregeln des EEG vorgesehenen Höchstgebotsgrenzen für die Stromvergütung der Onshore-Windparks seien 2022 zu niedrig angesetzt gewesen, erklärte der BWE in einer Mitteilung zur vierten Auktionsrunde.
Die BNetzA nutzte inzwischen eine von der Bundesregierung im EEG ganz frisch eingebaute Option, in solchen Krisensituationen eine Erhöhung der Gebotsobergrenze um bis zu 25 Prozent zuzulassen. „Nur eine vollständige Ausnutzung und damit die Anhebung der Höchstwerte um 25 Prozent schafft die notwendige Basis für eine starke Beteiligung an der nächsten Ausschreibung“, sagte BWE-Präsident Hermann Albers. Genau um diese 25 Prozent hat die BNetzA nun tatsächlich die Gebotsobergrenze für die erste Ausschreibung im Jahr 2023 im Februar verglichen mit den zuletzt zulässigen 5,88 Cent pro Kilowattstunde (kWh) angehoben – auf 7,35 Cent pro kWh. Die höhere Gebotsobergrenze gilt insbesondere deshalb als äußerst wichtig, weil das EEG nach seiner Reform im vergangenen Jahr für 2023 mindestens die Verdopplung der Ausschreibungsvolumens vorsieht.
Die im Dezember bezuschlagten neuen Windparkkapazitäten konzentrieren sich fast ausschließlich auf wenige größere Projekte in solchen Bundesländern, in denen der Windkraftausbau seit 2018 fast ausschließlich stattfindet. So gab es Zuschläge für vier Windparks mit sechs, zwei Mal sieben und neun Turbinen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Nur für jeweils eine Turbine gab es Zuschläge dieses Mal im ansonsten ebenfalls noch stark vom Zubau begünstigten Schleswig-Holstein sowie im noch mäßig begünstigten Mecklenburg-Vorpommern. Auch ein Drei-Anlagen-Projekt in Hessen und eine Anlage im Saarland erhielten von der BNetzA nun grünes Licht, plus drei weitere Anlage in Nordrhein-Westfalen. Die Windparkaufträge für die vier großen Windparks mit 25 bis 50 MW betreffen Anlagentypen von Vestas, GE, Enercon und Nordex. In drei dieser Vielanlagenprojekte werden Windturbinen neuerer Großanlagenplattformen mit mehr als fünf MW Nennleistung zum Einsatz kommen.
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