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12 schnelle Maßnahmen für mehr Windstrom

Während im Bundestag die Debatte über das Wind-an-Land-Gesetz und die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz läuft, um an den großen Stellschrauben zu drehen, hat die Energieagentur Dena jetzt ein ergänzendes Maßnahmenpapier vorgelegt.

„Die Bundesregierung stellt die Weichen für einen zügigen Ausbau von Windenergie an Land. Bis diese wirklich grundlegenden Neuerungen greifen, braucht es aber eine gewisse Zeit“, sagt Philipp Heilmaier, Leiter des Bereichs Zukunft der Energieversorgung der dena. „Deshalb sollten wir alles versuchen, um mit weiteren, kurzfristigen Maßnahmen, den Windenergieausbau zu beschleunigen. Unser Impulspapier zeigt, wie das gelingen kann.“ Die vorgeschlagenen Maßnahmen erzielten zusammenbetrachtet eine Prozessbeschleunigung von mehreren Monaten.

Das schlägt die Dena vor:

Maßnahme 1: Typenvarianten- statt typenscharfer Genehmigung

Die typenscharfe Genehmigung sorgt für Verzögerungen in der Realisierung von Windparks, schreibt die Agentur. Eine Lösung sei die zentrale Schaffung von Anlagenklassen mit ähnlichen technischen Eigenschaften. Eine (Klassen-)Genehmigung würde dann mehrere ähnliche Modelle unterschiedlicher Hersteller umfassen und so Flexibilität in der Beschaffung ermöglichen.

Maßnahme 2: Größeres Zeitfenster für Baufeldfreimachung

Bei Waldprojekten kann der Bau eines Windparks aus Naturschutzgründen nur im Herbst oder Winter beginnen. Damit verschieben sich Projekte unter Umständen mehrere Monate. Deshalb sollte das Baufenster zeitweilig ausgeweitet und § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) entsprechend angepasst werden.

Maßnahme 3: Schnellere Sondertransportgenehmigungen

Die Genehmigung von Sondertransporten großer Bauteile kann mehrere Monate dauern, da Genehmigungen aus jeder einzelnen Gemeinde auf dem Transportweg vor Beginn des Transports vorliegen müssen. Die Dena schlägt vor, eine zentrale Stelle über die Bewilligung der Transportgenehmigung entscheiden zu lassen.

Maßnahme 4: Erweiterte Zuwegenutzung

Sondertransporte dürfen zudem bestimmte Verkehrsflächen, zum Beispiel Autobahnrastplätze und deren autobahnunabhängige Zuwege, nicht nutzen, um den Projektstandort anzufahren. Das führe zu großen Umwegen und Verzögerungen, kritisiert die Dena. Deshalb sollten öffentlichen Flächen als Zufahrtsweg flächendeckend zugelassen werden.

Maßnahme 5: Vollständigkeitsfiktion der Antragsunterlagen

Die Genehmigung eines Windenergieprojekts kann nur dann von der Behörde geprüft werden, wenn alle Unterlagen vorliegen. Um lange Verzögerungen wegen Fehlens einzelner Dokumente oder Fehlern zu vermeiden, sollten Behörden dazu verpflichtet sein, in der Antragskonferenz verbindlich aufzuzeigen, welche Unterlagen beizubringen sind, fordert die Dena. Sind alle Unterlagen eingereicht, sollte die Behörde nur innerhalb einer knappen Frist nachfordern dürfen, ansonsten würde eine Vollständigkeitsfiktion eintreten und die Genehmigungsprüfung beginnen (mit den dafür in § 10 Abs. 6a BImSchG vorgesehenen Fristen). Dafür müsste das BImschG geändert werden.

Maßnahme 6:  Mittels Beleihung Personal bei Behörden und Gerichten entlasten

Den Personalmangel bei Genehmigungsbehörden möchte die Dena mit dem verwaltungsrechtlichen Instrument der Beleihung begegnen. Dabei werden hoheitliche Befugnisse auf private Akteure übertragen.

Maßnahme 7: Sonderaufschlag für Konversionsflächen

Um Konversionsflächen für Windparkprojekte attraktiver zu machen, schlägt die Dena vor, einen Sonderaufschlag auf den EEG-Vergütungszuschlag schaffen. Bislang gehen Projektentwickler bei solchen Flächen ein hohes wirtschaftliches Risiko ein, da die ehemals militärisch oder wirtschaftlich genutzten Flächen oft aufwändig von Altlasten geräumt werden müssen.

Maßnahme 8: Indexierung der Rohstoffpreise

Explodierende Rohstoffpreise können ein Projekt unter die Wirtschaftlichkeitsgrenze drücken. Deshalb sollten in den Ausschreibungen elementare Rohstoffpreise bei der Ausschreibungsteilnahme indexiert werden, so die Agentur.

Maßnahme 9: Mehr Sonstige Direktvermarktung

Kommunen sollten in die Lage versetzt werden, über Stadtwerke oder andere Beteiligungen und in Kooperation mit abnehmenden Unternehmen lokale PPAs abzuschließen, heißt in dem Papier. Damit würde die zeitraubende Teilnahme an den Ausschreibungen entfallen, die für den Erhalt der EEG-Vergütung notwendig ist. Außerdem sorge diese Maßnahme für mehr lokale Wertschöpfung und Akzeptanz.

Maßnahme 10: Anreize die Anschaffung von Spezialkränen

Die Verfügbarkeit von Spezialkränen für Turmbau und Rotorblattmontage ist häufig schon jetzt ein Engpass in der Realisierungsphase von Windprojekten. Angesichts der geplanten Ausbauziele wird sich dieser künftig noch verschärfen, fürchtet die Dena und plädiert für Investitionsanreize. Beispielsweise könnte im Rahmen eines Sonderförderprogramms ein Teil des Investitionsrisikos übernommen und niedrig verzinste Darlehen vergeben werden.

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Maßnahme 11: Nachträgliche Leistungssteigerung durch Software-Updates ermöglichen

Obwohl verschiedene Windturbinenmodelle durch Software-Updates höhere Maximalleistungen und Jahreserträge erzielen könnten, werden diese aufgrund regulatorischer Beschränkungen teils nicht aufgespielt, beklagt die Dena. Dies führe zu einer künstlichen Einschränkung der zu erzielenden Windenergieerträge. Zwei Schritte könnten dieses Potenzial heben:

  • Leistungssteigerungen sollten im Rahmen einer Änderungsanzeige (§ 15 BImSchG) bewilligt werden können,
  • vorhandene Leistungsrestriktionen hinsichtlich der Vergütungsgruppierung sollten abgebaut werden. Dazu zählten fixe Begrenzungen wie die 18-MW-Schwelle bei Bürgerenergiegesellschaften, aber auch individuell vereinbarte Leistungsbegrenzungen im EEG-Vergütungszuschlag.
  • Maßnahme 12: Einspeisemanagement auf Energienutzung optimieren

    2020 konnten etwa 4 TWh Strom aus Onshore-Windanlagen wegen Einspeisemanagements nicht erzeugt werden, heißt es im Maßnahmenpapier. Dies entspreche etwa 3,6 Prozent der gesamten Stromerzeugung aus Onshore-Windanlagen in Deutschland, die meist wegen Netzengpässen ausfielen.

    Diese Energie sollte vor dem Netzengpass nutzbringend verwendet werden, zum Beispiel in einer lokalen Nah-/Fernwärmeinfrastruktur, heißt es im Maßnahmenpapier. Da aber derzeit in diesem Fall die Vergütung durch den Netzbetreiber entfällt, ist diese alternative Möglichkeit wirtschaftlich nicht attraktiv.

    Ein weiter bestehender Anspruch auf Vergütung bei gleichzeitiger Vergütung der erzeugten Wärme könnte hier einen effektiven Anreiz für die Nutzung der Ausfallarbeit und damit für die Ertragsoptimierung bestehender Anlagen liefern, schreibt die Dena. (kw)

    Zum Weiterlesen:

    Habeck stellt Wind-an-Land-Gesetz vor

    Chance durch kommunale Windparks