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Windkraftausbau 

Vorranggebiete statt Eignungsgebiete in den Fokus rücken

Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Teilregionalplan Windenergie Oderland-Spree für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt. Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des BWE Landesverbandes Berlin/Brandenburg, sagt dazu, das OVG Berlin-Brandenburg habe den Teilregionalplan Oderland-Spree aufgrund formaler Fehler gekippt und für nichtig erklärt. „Sollte das Urteil Bestand haben, sind spätestens Anfang Dezember vier von fünf Regionalplänen in Brandenburg unwirksam.“ Die Windenergie sei damit für viele Jahre auf Ausnahmeregelungen im Genehmigungsverfahren angewiesen. Vor der Notwendigkeit eines ambitionierten Klimaschutzes und eines Umbaus der Energieversorgung auf erneuerbare Energien sei dieser Zustand in höchstem Grade unverantwortlich. Es fehle an Verbindlichkeit und Planbarkeit. „Lippenbekenntnisse der Bundes- und Landespolitik können nicht darüber hinwegtäuschen, dass das System zur Suche und Ausweisung von Flächen für die Windenergie einen Neustart braucht.“

Die Regionalplanung stellt die überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region dar, dabei geben die Regionalpläne den Rahmen sowie die Grundsätze und Ziele der Raumordnung vor. Sie sind aus dem gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm und dem gemeinsamen Landesentwicklungsplan (LEP B-B) zu entwickeln und vertiefen die Grundsätze und Ziele der Raumordnung. Sie konkretisieren diese für die jeweiligen Regionen zur Sicherung und Entwicklung der natürlichen und wirtschaftlichen Lebensgrundlagen.

Die Landesregierung, insbesondere das zuständige Ministerium von Minister Beermann (CDU), muss laut BWE noch in diesem Jahr die notwendigen Weichen stellen. Der Landesverband Windenergie stehe jederzeit für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung. „Unsere Vorschläge, wie zum Beispiel landeseinheitliche Planungskriterien oder einen Wechsel des Planungsfokus von Eignungs- hin zu Vorranggebieten, liegen dem Ministerium vor“, so Glahr. Oderland-Spree ist schon der vierte Regionalplan, der aus den gleichen formalen Gründen vom OVG gekippt wurde. Im Juli 2018 war es der Plan der Region Havelland-Fläming, im vergangen Sommer der Plan der Region Lausitz-Spreewald und im März dieses Jahres der für Uckermark und Barnim. (nw).

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