Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der zweite Ausschreibung von Marktprämien für solare Dachanlagen bekanntgegeben. Auch in dieser Ausschreibungsrunde gingen viele Projekte leer aus. Denn von den 209 Geboten mit einer Gesamtleistung von 233 Megawatt bekommen nur 136 Projekte mit einer Leistung von 154 Megawatt eine Vergütung. Damit kann immerhin ein Drittel der geplanten Anlagen nicht realisiert werden.
Marktprämie steigt auf 7,53 Cent
Es zeigt sich auch, dass die Ausschreibungen kein geeignetes Instrument sind, um die Kosten zu senken. Denn die Gebote, die noch einen Zuschlag bekommen haben liegen mit Werten zwischen 5,70 und 8,28 Cent pro Kilowatt höher als bei der ersten Ausschreibung dieser Art. Damals bekamen Projekte einen Zuschlag, die mit Marktprämien zwischen 5,35 und 7,89 Cent pro Kilowatt ausgekommen sind. Mengengewichtet liegt die Höhe der Marktprämien in dieser Ausschreibung bei 7,43 Cent pro Kilowatt und damit höher als in der Vorrunde, als er 6,88 Cent pro Kilowatt betrug.
Regionale Unterschiede
Auch die regionale Verteilung war genauso unterschiedlich wie die jeweilige Projektgröße. Während in Sachsen-Anhalt 25 Projekte mit einer Gesamtleistung von 34 Megawatt einen Zuschlag bekommen haben, liegt die durchschnittliche Anlagengröße in Brandenburg niedriger. Denn hier verteilt sich die bezuschlagte Gesamtleitung von 22 Megawatt auf 32 Gebote. Diese beiden Bundesländer konnten damit auch die meisten Marktprämien für sich gewinnen. Auf dem dritten Platz liegt Niedersachsen mit 16 Zuschlägen für Projekte mit einer Leistung von 25 Megawatt.
Planung wird komplizierter
In der Solarbranche stoßen die Ausschreibungen von Dachanlagen auf heftige Kritik. Nicht nur, weil sie den Ausbau im wichtigen gewerblichen Segment behindern, sondern auch weil sie ein höheres Risiko für den Investor bedeuten. Schließlich hängt hier – im Unterschied zum Freiflächenprojekt – nicht nur die Solaranlage dran, sondern die Planung des gesamten Gebäudes. Auch wenn das EEG immerhin einen Ausweg offen lässt, um nicht an den Auktionen teilnehmen zu müssen, bleibt es eine unnötig hohe Hürde.
Eigenverbrauch ohne Ausschreibung
Denn an den Ausschreibungen müssen Projekte mit einer Leistung von mehr als 300 Kilowatt teilnehmen. Alternativ können die Investoren in Anlagen mit einer Leistung zwischen 300 und 750 Kilowatt eine Einspeisevergütung für die Hälfte des erzeugten Stroms verzichten und den Generator auch außerhalb von Ausschreibungen errichten. Dies ist vor allem für Eigenverbraucher eine Möglichkeit, eventuelle Reststrommengen in Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu bekommen.