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Immobilien- und Solarverbände fordern Nachbesserung des EEG

Sieben Bundesverbände aus der Immobilien- und Solarwirtschaft, aus dem Handel und dem Verbraucherschutz appellieren an den Bundestag, den Vorschlag des Solarbeschleunigungspakets der Bundesregierung zu verbessern. Zwar sei die grundsätzliche Richtung, die mit dem Gesetzesvorschlag eingeschlagen werde, richtig. Doch um den Ausbau der Erneuerbaren zu beschleunigen und die neuen Ausbauziele im EEG, einem Teil des Gesetzespakets, zu erreichen.

Bessere Vergütung für Überschussstrom

Konkret fordern die Verbände in ihrem Appell unter anderem, die Vergütungssätze und Marktprämien so zu gestalten, dass sie den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen ermöglichen. Das gelte vor allen auch für die solaren Eigenverbrauchsanlagen, deren Betreiber für den eingespeisten Überschussstrom nur eine minimale Vergütung bekommen. Schließlich solle die Hälfte der Solarleistung, die errichtet werden muss, auf Gebäudedächern entstehen. Mit der neuen Hürde für Eigenverbrauchsanlagen besteht das Risiko, dass dies nicht gelingt.

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Atmenden Deckel soll Zubau unterstützen

Zudem sollte der atmende Deckel nicht mehr restriktiv wirken, sondern so ausgestaltet werden, dass er dem Zubau nützt. Das bedeutet, er sollte sich nicht mehr allein am jährlichen Zubau, sondern auch an den Zubauzielen der Bundesregierung orientieren. Schließlich soll die installierte Leistung bis 2030 von derzeit etwa 60 Gigawatt auf 215 Gigawatt steigen. Dafür müssen auch die Hemmnisse für die Investition in Solaranlagen durch Privathaushalte, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften und Gewerbetreibende beseitigt werden, was mit dem vorliegenden Vorschlag der Bundesregierung nicht gelingt. Die brachliegenden solartechnischen Ausbaupotenziale sollten nicht ungenutzt bleiben. Schließlich ist deren Nutzung für die Zielerreichung der Bundesregierung notwendig.

Solarstrom einfacher handeln

Dazu solle auch der Stromhandel vereinfacht werden. Der Strom sollte hinter einem Netzanschlusspunkt auch von unterschiedlichen Verbrauchern unkompliziert genutzt werden können, ohne dass der Anlagenbetreiber gleich zu einem Energieversorger mit allen dazu erforderlichen Pflichten wird. Dies sei nicht zuletzt wichtig, um die politisch angestrebte klimafreundliche Verstromung der Mobilität und Wärmeversorgung erfolgreich und effizient auszubauen.

Steuergesetze entrümpeln

Zusätzlich dazu sollte das Solarbeschleunigungsgesetz um steuerliche Vereinfachungen ergänzt werden. Denn bisher müssen die die Anlagenbetreiber Strommengen messen und melden, auch wenn sie von der Stromsteuer befreit sind. Dies sollte wegfallen. Die Verbände regen hier eine entsprechende Anpassung des Stromsteuergesetzes an.

Den Appell haben neben dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) auch der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Handelsverband Deutschland, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband, Haus & Grund Deutschland und der Zentrale Immobilien Ausschuss unterzeichnet. Sie finden den Appell der Verbände auf der Internetseite des BSW Solar zum Download. (su)

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