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Windrecht

Viele Vorteile: Wind und Solar zusammen projektieren

Die Landesverbände für Erneuerbare Energien (LEE) und die Martin Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geben mit einem Webinar-Teaser die Möglichkeit, das Recht der Erneuerbaren Energien für die Praxis – Planung, Realisierung, Vergütung – systematisch zu erfassen. Im Interview erklärt der Rechtsexperte für erneuerbare Energien, Martin Maslaton, worum es geht.

Herr Maslaton, das Recht der erneuerbaren Energien gilt als zersplittert. Selbst Planer verschiedener Bereiche wie Wind, PV und Biogas haben kaum einen gemeinsamen Nenner. Wozu führt das in der Praxis?

Martin Maslaton: Jeder macht seine eigene Projektierung: Der PV-Planer macht seinen Projektierungsplan, der Wind-Projektierer fängt das gleiche für seinen Bereich von vorne an, und das teils im gleichen Unternehmen! Bei Projektierern, die neben der Windenergie auch Solaranlagen bauen wollen, herrscht bisher die Meinung vor, dass das neue Rechtsfelder sind.

Das alles führt nicht nur zu unnötigem Arbeitsaufwand im Unternehmen, sondern kann Finanzierungen bremsen. Investoren wie Versicherungen und Banken haben in der momentanen Wirtschaftslage ein sehr reichhaltiges Kapitalvolumen zur Verfügung, das sie für den Bereich „Erneuerbare“ vorsehen. Wenn solch ein Finanzinvestor jetzt ein Wind-, ein PV- und ein Biomasse-Projekt kaufen will, muss er eine Kette von Ansprechpartnern durchlaufen. Vom großen Projektierer zu den regionalen, zur Windfirma, zur PV-Abteilung, zum Biomasse-Projektierer und so weiter und so fort. Das schreckt ab und verzögert Investitionsentscheidungen.

Sie versuchen, das Recht der Erneuerbaren als Ganzes in den Blick zu nehmen. Gibt es da überhaupt Gemeinsamkeiten?

Martin Maslaton: Absolut! Es gibt durchaus ein gemeinsames, auf alle Erneuerbaren bezogenes rechtliches System, das es aufzudecken gilt. Viele Player wissen gar nicht, wie viele ihrer Projekte die gleichen rechtlichen Grundlagen haben. Besonders, wenn ein Unternehmen mit diversen Erneuerbaren arbeitet – also einen zukunftsweisenden Weg geht – sollte dies stärker berücksichtigt werden.

Welcher praktische Nutzen resultiert daraus?

Martin Maslaton: Ich kann einen „Head of Projects“ etablieren – einen Abteilungsleiter für die ganze Firma, der alles abdeckt. Natürlich arbeitet er weiterhin mit den Abteilungen für Solar, Wind und Biomasse zusammen, um die spezifischen Fragen des jeweiligen Fachbereichs zu behandeln. Andererseits gibt es aber eben einen sehr großen gemeinsamen Bereich.

Wenn ich erkenne, wo die Grenze zwischen diesen Bereichen liegt, habe ich strukturelle Vorteile in der Planung. Damit kann ich dann ein sehr breites Angebot in einem Unternehmen realisieren.

Konkret: Wie hilft Ihr Ansatz einem Windunternehmen, das aktuell in die Solarenergie expandieren will?

Martin Maslaton: Bei werkvertraglichen Fragen für PV-Anlagen werden Windprojektierer sicherlich einiges neu zu beachten haben. Der Genehmigungsbescheid für eine PV-Anlage unterscheidet sich aber in vielen Fragestellungen strukturell nicht von dem einer Windkraft-Anlage. Beides findet im Emissionsschutzrecht und im Planungsrecht statt.

Oder nehmen Sie die Vermarktung außerhalb des EEG. Das Thema ist zwar bisher vor allem im Bereich PV relevant, wird aber auch für die Windenergie immer wichtiger. Kompetenzen, die ich hier aufbaue, kann ich an anderer Stelle nutzen.

Wichtig ist, dass wir die Bereiche identifizieren, in denen es Synergien gibt. Dafür muss ich die gemeinsame Rechtsgrundlage für alle Erneuerbaren kennen und ebenso wissen, wo sich das Recht unterscheidet. Auf beides wollen wir in unseren Online-Seminaren mit den LEEs eingehen.

Was bringt dieser systemische Zugang mit Blick auf die kommenden Speicher und Power-to-X?

Martin Maslaton: Power-to-X-Projekte sind oft sehr spezifisch und individuell, weil sie mit den lokalen Gegebenheiten umgehen müssen. Ich muss die Erzeugungsanlage, die vor Ort den grünen Strom herstellt, mit dem Abnehmer zusammenbringen, der den Strom dann verwerten kann. Da gibt es einige spannende Projekte, über die wir sicher in den Online-Seminaren sprechen werden. In Sachsen-Anhalt etwa betreuen wir ein Projekt, bei dem ein Windpark und Photovoltaik-Anlagen gemeinsam mit einem schon vorhandenen Blockheizkraftwerk als Power-To-X zusammengeschlossen sind. An solchen Beispielen kann man dann sehen, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen strukturell sehr ähneln – daraus lässt sich lernen.

Wegen Corona planen Sie Ihre Fortbildungsveranstaltungen derzeit digital. Kann das der Komplexität des Themas gerecht werden?

Martin Maslaton: Natürlich ist das ein hochkomplexes Thema. Um das wirklich vollumfassend zu behandeln, bräuchte man eine zweitägige Präsenzveranstaltung. Das ist gerade während Corona natürlich nicht so einfach umzusetzen. Wir planen dies für die Zeit nach den Beschränkungen, aber bis dahin müssen wir uns mit Online-Möglichkeiten beschäftigen. In den nächsten Monaten werden wir mehrere Online-Seminare anbieten, um einen ersten guten Überblick zu geben.

Schließlich: Die LEEs baten uns um jeweilige Länderspezifika. Dementsprechend wird das Webinar exemplarisch eine Liegenschaft in dem jeweiligen Bundesland aufgreifen und daran die Strukturen aufarbeiten.

Interview: Jesko Habert, Ahnen & Enkel

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Online-Seminar:

„Das komplette Recht der erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis: Windenergie, Biogas/-masse, Photovoltaik (PV), energetische Vorhaben für alle EE-Branchenteilnehmer. Planung, Realisierung, Vergütung“

Termine:

18.8.2020, 9:30-17:00 LEE Mecklenburg-Vorpommern*

5.9.2020, 9:30-17:00 LEE Schleswig Holstein*

Oktober (Termin steht aus) LEE Thüringen*

* Als Online-Seminare sind alle auch für Teilnehmer aus anderen Bundesländern zugänglich. Es wird jedoch primär das auf das jeweilige Bundesland bezogene Recht behandelt. Weitere Bundesländer folgen.

Veranstalter:

- MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

- Landesverband Erneuerbare Energien (LEE): MV, SH, Thüringen

Zur Anmeldung geht es hier.

Zur Person

Prof. Dr. Martin Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Unternehmen berät in allen Bereichen des Rechts der Erneuerbaren Energien.

Als Hochschullehrer unterrichtet Herr Professor Maslaton das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz.

Aspekte des Datenschutzes für Unternehmen der Energiebranche gehen damit seit vielen Jahren einher. Er publiziert und referiert national und international zu diesen Themen, mit denen er sich seit einer Tätigkeit als Referent im Deutschen Bundestag auseinandersetzt.

Er ist in leitender Funktion in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert, insbesondere als Landesvorstand Sachsen des BWE. Darüber hinaus ist er stellvertretender Vorsitzender des Energieausschusses der IHK zu Leipzig. Schließlich ist er Mitglied im Fachausschuss Regenerative Energien im Verein Deutscher Ingenieure (VDI) sowie Vorstandsmitglied im B.KWK.