Nicole Weinhold
In den Niederlanden hat es geklappt: Dort hat das Oberste Gericht in Den Haag Ende 2019 ein Urteil gefällt, das die Regierung zu klimaschützenden Maßnahmen und somit einer schnelleren Einsparung von Treibhausgasen verpflichtet. In Deutschland soll dieses Vorgehen nun wiederholt werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt dabei zwei Verfassungsbeschwerden für den Klimaschutz zur Einhaltung des 1,5-Grad-Limits bei der Erderwärmung.
Begründung: Das Klimaschutzpaket reicht nicht aus, um Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum zu schützen. Die am 10. Januar eingereichten Verfassungsbeschwerden stützen sich auf die grundrechtlichen Schutzpflichten der Bundesrepublik für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sowie das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG.
Beschwerdeführer sind 15 Betroffene aus den von der Klimakrise bereits betroffenen Ländern Bangladesch und Nepal sowie zehn Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 22 Jahren aus Deutschland, die künftig mit den Folgen des ungebremsten CO2-Ausstoßes leben müssen.
Rechtsanwältin aus Bangladesch über Klimafolgen
Yi Yi Prue hat als Rechtsanwältin in Bangladesch den Ball ins Rollen gebracht. Auf der Pressekonferenz zur Klage erklärt sie den Journalisten ihre Beweggründe: „ich bin heute hier, um über meine Erfahrungen zu sprechen. Ich gehöre dem indigenen Volk der Marma im Südosten Bangladeschs an. 2017 gab es dort starke Monsunfälle, die schwere Erdrutsche verursachten." Dadurch seien zahlreiche Menschen gestorben und viele verloren ihr Hab und Gut, besonders ärmere indigene Personen. Als Rechtsanwältin wollte sie etwas tun, sagt sie. "Hier haben die Konflikte um angemessene Lebensbedingungen bereits begonnen." Auf den Einwand eines Journalisten, auch in Bangladesh würden noch Kohlekraftwerke gebaut, erklärt sie, dass auch dort dagegen gekämpft würde. Vertreter der deutschen Umweltverbände verweisen darauf, dass die Industrienationen historisch in einer viel größeren Schuld von Jahrzehnten des CO2-Ausstoß stünden. Übrigens, das sei an dieser Stelle ergänzt, wird auch heute dort Strom vor allem gebraucht, um für die Industrienationen Bekleidung in Massenfertigung und denkbar schlechten Bedingungen herzustellen.
Klimaschutz ist Grundrechtsschutz
Rechtsanwalt Remo Klinger aus Berlin vertritt die Kläger mit seiner Kanzlei. Er erklärt die rechtliche Seite hinter der Klage: "Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Das heißt, das Klimaschutzgesetz muss bestimmten Anforderungen genügen, das ist hier nicht erfüllt." Das Gesetz verfüge nicht über die Instrumente, um die Klimaziele zu erreichen. Verfassungsrechtliche müsse der Gesetzgeber Ziel und Maßnahmen bestimmen, um das Klimaziel zu erreichen. Natürlich könne man auch bis 2025 die Hände in den Schoß legen, um dann eine Vollbremsung beim CO2 zu machen. Klinger sprach von "kaltem Entzug". "Tatsächliche müssen die Richter in Karlsruhe klären: Ist das Klimaschutzgesetz ausreichend oder nicht?"
Klimaschutzgesetz reicht nicht aus für Pariser Klimaabkommen
Weder die im Klimaschutzgesetz festgelegten Klimaschutzziele noch die angestrebten Maßnahmen genügen rein rechnerisch, um den für Deutschland erforderlichen Beitrag zu leisten, mit dem die Erderwärmung auf die im Pariser Klimaabkommen beschlossenen 1,5 Grad beschränkt werden kann. Dafür hätte der Gesetzgeber ein für die Einhaltung des 1,5-Grad-Limits noch zur Verfügung stehendes CO2-Budget für Deutschland festlegen müssen sowie die dazu erforderlichen Maßnahmen.
Tempolimit und Subventionsstopp für CO2-Schleudern
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, verweist bei den naheliegenden Maßnahmen darauf, dass Deutschland das letzte Industrieland ohne Tempolimit ist: „Die Hauptverantwortung für das Nichterreichen des Klimaziels 2020 durch eine Reduzierung des Klimagases CO2 um 40 Prozent trägt der Verkehrssektor." Mit einem sofort und ohne Mehrkosten für die Beteiligten umsetzbaren Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen sowie 80 km/h außerorts ließen sich bis zu fünf Millionen Tonnen CO2 einsparen. Im zweistelligen Bereich lägen die Millionen Tonnen CO2, wenn man die Dienstwagen-Nutzung auf sprit- bzw. stromarme Fahrzeuge umstellen würde. Auf Druck der Autokonzerne habe die Bundesregierung im Klimapaket trotzdem eine finanzielle Förderung von besonders klimaschädlichen Fahrzeugen mit durchschnittlich mehreren zehntausend Euro pro Wagen festgeschrieben.
Jänschwalde abschalten
Weiterer Vorschlag der DUH: Durch eine Abschaltung der Kohlekraftwerke Jänschwalde und Niederaußem in 2020 könnten sofort 28 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Dafür müsste allerdings der Ausbau der Erneuerbaren wieder anlaufen. Gerade die Entwicklung der Windenergie ist 2019 zum Erliegen gekommen. Durch neue Vorgaben wie 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung soll der Windkraft nun vollständig die Luft abgedreht werden.
Noch eine Klage zum Klima
Bereits im November 2018 hatte ein Klagebündnis aus Solarenergie-Förderverein Deutschland, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und vielen Einzelklägern wie dem Schauspieler Hannes Jaenicke und dem Ex-Bundestagsabgeordneten Josef Göppel (CSU) Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Die Klage wurde damals abgewiesen, weil das Klimaschutzgesetz in der Vorbereitung war. Jetzt wo klar ist, dass das Gesetz unzureichend ist, gehen die Kläger in die nächste Runde. Darunter Kinder und Jugendliche, Landwirte, Rechtsanwältin Roda Verheyen, Felix Ekardt von der Uni Rostock, Greenpeace und Germanwatch.
Generationengerechtigkeit: Die junge Generation muss leiden
Sophie Backsen, 21, von der Insel Pellworm erklärt den anwesenden Journalisten, warum sie die Bundesregierung verklagt: Das Klima auf Pellworm sei bereits im Wandel, die Nässe des Winters 2017/18 sei für Wochen auf der Insel geblieben. Sie wolle zusammen mit ihren Brüdern den Ökohof der Eltern übernehmen, doch die ökologische Bewirtschaftung sei unter den klimatischen Bedingungen immer schwieriger.
Luisa Neubauer, 23, bekannteste Klimaaktivistin der Fridays for Future Bewegung in Deutschland, verwies darauf, dass es nicht um künftige Generationen gehe, sondern direkt um sie selbst. "Jetzt gerade noch kann gehandelt werden, doch das Fenster schließt sich", betont sie.