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Übertragungsnetzbetreiber

Vorläufige Netzentgelte für 2019 und bundeseinheitliche Entgelte

Für die Energiewende müssen die Stromnetze zügig weiter ausgebaut werden. Schon jetzt reichen die Netzkapazitäten nicht aus. Doch es geht voran. Die Bundesnetzagentur hat die Untersuchungsrahmen für die weiteren Abschnitte der Stromleitung von Emden Ost bis Osterath (A-Nord) festgelegt. Dies betrifft die Planungsabschnitte B (Raum Bunde – Raum Wietmarschen), C (Raum Wietmarschen – Raum Borken/Schermbeck) und D (Raum Borken/Schermbeck – Osterath) in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Stromleitung A-Nord bildet den nördlichen Anschluss an die Stromleitung Ultranet und soll den in der Nordsee und an Land erzeugten Windstrom in den Westen Deutschlands transportieren.

Die Stromleitung A-Nord soll in Gleichstromtechnologie und vorrangig als Erdkabel verwirklicht werden. Nur in Ausnahmefällen kann eine Freileitung gebaut werden. Die Prüfung einer solchen Freileitungsvariante ist für diese Abschnitte während der Antragskonferenzen nicht verlangt worden. Die Untersuchungsrahmen treffen unter anderem Vorgaben für die Raumverträglichkeitsstudie und die Strategische Umweltprüfung. Aufgabe des Übertragungsnetzbetreibers Amprion ist es, die Unterlagen bis Ende des zweiten Quartals 2019 zu erstellen. Wenn die Antragsunterlagen bis Ende des zweiten Quartals 2019 vollständig sind, wird die Bundesnetzagentur diese online veröffentlichen und öffentlich auslegen. Behörden, Verbände und die interessierte Öffentlichkeit können sich in einem Zeitraum von zwei Monaten erneut am Verfahren beteiligen.

Netzentgelte sinken bei TransnetzBW

Entsprechend der Investitionen in die Netze steigen auch die Netzentgelte. Gleichwohl: Die von TransnetBW bekanntgegebenen vorläufigen Netzentgelte für ihr Übertragungsnetz ab dem 1. Januar 2019 werden um rund sechs Prozent für einen durchschnittlichen Kunden sinken. Die detaillierten Preisblätter finden Sie hier. Im nächsten Jahr werden die Netzentgelte erstmals einen bundeseinheitlichen Netzentgeltanteil enthalten. Grundlage ist das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG), das im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Es sieht eine schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ab 2019 über fünf Jahre vor, so dass ab dem Jahr 2023 die Netzentgelte komplett vereinheitlicht
sein werden. Gefordert hatten das vor allem die Nordländer, da dort der Ausbau der Netze auch wegen der Windkraft intensiver betrieben wird. Entsprechend müssen die Kunden dort mehr zahlen.

Die Angleichung führt nun durch Entlastung des Nordens zu einer Mehrbelastung der Netzkunden der TransnetBW. Bislang zählten die Netzentgelte der TransnetBW zu
den günstigsten Entgelten. Kostenmindernd auf die Übertragungsnetzentgelte wirkt sich derweil die Überführung der Kosten für die Anbindungen von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee in die sogenannte Offshore-Netzumlage (die bisherige Offshore-Haftungsumlage) zum 1. Januar 2019 aus. Dies verringert die Kostenbasis zur Berechnung der Netzentgelte bei den Übertragungsnetzbetreibern. Die Offshore-Anschlusskosten werden künftig über den etablierten Mechanismus der Offshore-Netzumlage als Aufschlag auf die Netzentgelte erhoben.

Spätestens am 31. Dezember 2018 werden die endgültigen Netzentgelte für 2019 veröffentlicht. (Nicole Weinhold)