Zuletzt holte Altmaier den Knüppel dieser Tage raus, um in einem „Brandbrief“ an die Bundesländer zu appellieren, seine „Strompreisbremse“ zu akzeptieren. Ein erneuter Versuch, aus einem Reinfall doch noch einen Erfolg zu machen.
Am heutigen Donnerstag, 13.Juni, lädt Kanzlerin Merkel zum Energiegipfel ein. Ziel: Den Ausbau der Erneuerbaren begrenzen. Gelingt es den Bundesländern nicht, die Bundesregierung von diesem Pfad abzubringen, dann wird die Energiewende scheitern.
Die Initiative „Die Wende – Energie in Bürgerhand“ hat als Alternative zu Altmaiers Kahlschlag gestern einen Acht-Punkte-Plan für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes veröffentlich. Darin wird gefordert:
1. Vorfahrt für Bürgerenergie: Auch in Zukunft muss das System deshalb so gestaltet sein, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Energiewende voranbringen können.
2. EEG als Bürgerenergiegesetz weiterentwickeln: Die Kernelemente des erfolgreichen EEG (Vorrangregelung, feste und technologiespezifische Einspeisetarife) müssen für Solar und Onshore-Wind bei einer Reform erhalten bleiben. Es wird verstärkt darauf ankommen, dass die aus systemischer Sicht richtigen Anlagen zugebaut werden (zum Beispiel Wind- und PV-Anlagen, die hohe Volllaststunden und ein homogenes Erzeugungsprofil aufweisen). Neben quantitativen Ausbauzielen brauchen wir also auch qualitative Kriterien für den Zubau von Erneuerbaren-Anlagen.
3. Keine Hürden für Bürgerenergie aufbauen: Aktuelle Vorschläge für die Überarbeitung des EEG, die von wissenschaftlichen Politikberatern oder von Industrieverbänden verfasst wurden (Stichwort: „Quotensystem“, „Kapazitätsmärkte“, „Ausschreibungsmodelle“) ignorieren die Perspektive der Bürgerenergie. Deshalb werden sie abgelehnt.
4. Vorteile der dezentralen Energieversorgung nutzen: Zentraler Szenarien verlangen einen starken Netzausbau, vor allem bei Übertragungsnetzen – mit all seinen ökologischen und sozialen Probleme. Daher muss das neue EEG den Zubau von EE-Anlagen auf einen dezentralen Pfad lenken.
5. Ambitionierte Ziele setzen: Das Ausbauziel des EEG sollte auf mindestens 50 % bis 2020 korrigiert werden. Eine Begrenzung des Ausbaus darf es nicht geben. Der 52-Gigawatt-Deckel zum Beispiel für den Photovoltaik-Zubau muss daher aufgehoben werden.
6. Photovoltaik in die Städte: Anlagen, die nicht auf Einfamilienhäusern stehen, sollten auch ohne Eigenverbrauch wirtschaftlich, etwa von Energiegenossenschaften, betrieben werden können.
7. Die Erneuerbaren müssen nicht auf den Netzausbau warten: Der Ausbau der Stromnetze muss dem Ausbau der erneuerbaren Energien folgen. Nicht umgekehrt. Fehlinvestitionen werden so vermieden.
8. Bürger durch gerechte Kostenverteilung entlasten: Durch übermäßige Ausnahmeregelungen für die Industrie sind die über das EEG umgelegten Kosten für die privaten Verbraucher deutlich höher, als sie sein müssten. Dieses Missverhältnis muss behoben werden. (Nicole Weinhold)