Katharina Wolf
Es ist wohl kein Zufall, dass der Runde Tisch zur Zukunft der Windenergie in Niedersachsen gerade jetzt seine Abschlusserklärung veröffentlicht hat: Am Donnerstag soll ein erneutes Bund-Länder-Treffen in Berlin die stockende Energiewende wieder in Schwung bringen. Die Niedersachsen legen schon mal vor - mit Vorschlägen für den Bund, aber auch mit eigenen Aufgaben.
Ministerien, Gewerkschaften, Naturschützer und Branchenverbände haben am Ende einstimmig beschlossen, wie die Zukunft des „Windlands Nummer 1“ sichern wollen. Drei Punkte stellen sie in den Mittelpunkt.
1. Mehr Flächen: 2 Prozent der Landes, Wind im Wald, kein Pauschalabstand
2,1 Prozent der Flächen in Niedersachsen sollen ab 2030 für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Das Land will dies mit der Novellierung des Landesraumordnungsprogramms und auch im neuen Windenergieerlass sicherstellen. Um dies zu erreichen, will das Land „behutsam“ den Wald für Windenergie öffnen. Mit dem Windenergieerlass sollen Kriterien veröffentlicht werden, die die zulässigen Gebiete beschreiben. Ausgeschlossen bleiben unter anderem FFH-Gebiete, geschützte Biotope oder Flächen mit besonderer Erholungsfunktion.
Außerdem will das Land eine Repowering-Potenzialanalyse erstellen lassen, die zeigt, welche Anlagen bis 2025 älter als 20 Jahre werden und damit aus der EEG-Vergütung fallen. Erleichterungen für Repowering-Projekte sollen entwickelt und geprüft werden. Auch will sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass für diese Projekte eine De-Minimis-Regel eingeführt wird, so dass kleinere Parks nicht durch die Ausschreibungen müssen.
Pauschalen Abständen erteilt die Erklärung eine Absage. Sollte der Bund eine solche Regelung einführen, sei für Niedersachsen eine abweichende Regelung vorgesehen.
2. Genehmigungsverfahren beschleunigen
Projektentwickler können ein Lied davon singen - Genehmigungsverfahren dauern oft fünf Jahre und länger. Der Runde Tisch hat gleich eine ganze Reihe von Möglichkeiten identifiziert, um die Verfahren zu beschleunigen. So soll unter anderem eine 14-tägige Reaktionszeit auf Anfragen gewährleistet werden und Koordinatoren in den Landkreisen dafür sorgen, dass das Genehmigungsverfahren koordiniert abläuft. Das Land verspricht, Regionale Raumordnungsprogramme „zügig“ zu genehmigen und eine Serviceeinrichtung aufzubauen, die die Behörden unterstützt.
Im Bereich Natur- und Artenschutz sollen vor allem die Datenbasis und der Austausch von Informationen verbessert werden. Zudem will das Land Artenschutzprogramme für die besonders gefährdeten Arten entwickeln.
3. Steigerung der Akzeptenz durch 2 Prozent des Umsatzes für die Standortgemeinde
Um die Akzeptanz von neuen Windparks zu steigern, sollen künftig die Standortgemeinden finanziell deutlich profitieren. Die Abschlusserklärung sieht vor, dass zwei Prozent des erwirtschafteten Umsatzes jeder Windturbine, mindestens aber 10.000 Euro pro Jahr und Anlage an die Standortgemeinde gehen, die über den Einsatz der Mittel frei entscheiden darf. Sollte der Bund keine solche Regelung verabschieden, will Niedersachsen kurzfristig eine eigene Regelung schaffen.
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