Katharina Garus
Beim Erneuerbaren Energien Gipfel des Thinktanks Aurora Energy Research in Berlin hat Thomas Bareiß, parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, eine Erhöhung des Ausbaupfads von Offshore-Windenergie in Aussicht gestellt. Statt des aktuellen Ausbauziels von 15 Gigawatt (GW) bis 2030 sollen es nun 20 GW sein. Das teilte der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore e.V. (BWO) in einer Pressemitteilung mit.
Die Offshore-Windbranche fordert seit langem eine Anpassung des Ausbauziels auf 20 bis 35 GW. „Die Regierung ist gut beraten, jetzt zu handeln“, sagt Catrin Jung, Vorstandsvorsitzende des BWO. Denn „das Potenzial für Offshore ist enorm. Der Wind auf dem Meer weht stetig und die Kosten sind in den vergangenen Jahren rapide gefallen“, ergänzt sie.
Um zu erarbeiten, wie das neu-definierte Ausbauziel von 20 GW bis 2030 erreicht werden kann, schlägt der BWO eine große Stakeholder-Runde vor. Darin vertreten sein sollten die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), die Bundesnetzagentur, die zuständigen Behörden der Nordländer sowie Vertreter der Offshore-Windindustrie, aber auch große Stromkunden aus anderen Industrien.
Raumordnung der deutschen See
Parallel zu diesen Ankündigungen haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das BSH die Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutsche See gestartet. Darin wird die Nutzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) in Nord- und Ostsee neu geregelt.
„Die Nutzungen auf See nehmen rasant zu - und damit auch Konflikte“, sagt Dr. Markus Kerber, Staatssekretär im BMI. „Mit der Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutschen AWZ gewährleisten wir die nachhaltige Entwicklung dieses Meeresraums.“ Nach umfassender Abwägung aller Nutzungsinteressen werden die neuen Raumordnungspläne die Flächen für Offshore-Windenergie, Schifffahrt, Kabel- und Rohrleitungen, Rohstoffabbau, Umweltschutz und weitere Nutzungen festlegen.
In Kraft treten sollen die neuen Raumordnungspläne 2021. Bis dahin steht ein breites Beteiligungsverfahren aus, das die Interessen der Öffentlichkeit ebenso berücksichtigen soll wie die Belange von Bund, Küstenländern und Nachbarstaaten.