Katharina Wolf
Erste Unternehmen hatten ihre Sorgen bereits öffentlich gemacht, nun hat die die Bundesnetzagentur reagiert. Fristen für die Inbetriebnahme von EE-Projekten können unbürokratisch verlängert werden, Pönalen werden ausgesetzt.
„Durch das Coronavirus ist eine Ausnahmesituation entstanden“, schreibt die Behörde auf ihre Website. Betroffen seien sowohl bereits bezuschlagte Projekte, deren Realisierungsfristen bereits laufen, als auch potenzielle neue Bieter. „Lieferketten sind unterbrochen, die Realisierung vieler Projekte steht in Frage.“ Daher hat die Behörde jetzt reagiert.
Realisierungsfristen bereits bezuschlagter Gebote werden verlängert
Für Windenergieanlagen an Land und Biomasseanlagen will die Netzagentur eine Verlängerung der Realisierungsfrist auf formlosen Antrag unbürokratisch gewähren. Die Anträge könnten per E-Mail gestellt werden, teilt die Behörde mit.
Wichtig: Es sind die Gründe mitzuteilen, die zu einer Verzögerung des Projekts geführt haben.
Bei Solaranlagen ist die Beantragung einer Zahlungsberechtigung bis auf weiteres vor der Inbetriebnahme der Anlage möglich, wenn die geplante Anlage als Projekt im Marktstammdatenregister erfasst ist, so dass der Zuschlag nicht verfällt. Auch hier müssen die Gründe mitgeteilt werden, die zu einer Verzögerung des Projekts geführt haben.
Bei den Zuschlägen für KWK-Anlagen bestehe aktuell wegen der länger laufenden Realisierungsfristen kein Handlungsbedarf. Die Lage werde aber fortlaufend beobachtet.
Pönalen werden ausgesetzt
Für Zuschläge für Wind an Land und für Biomasseanlagen werden eigentlich unabhängig von der Verlängerung der Realisierungsfrist nach Ablauf der ursprünglichen Realisierungsfrist Strafzahlungen fällig. Die Bundesnetzagentur kündigt jedoch an, bis auf Weiteres keine entsprechende Mitteilung an die Übertragungsnetzbetreiber machen, so dass keine Pönalen erhoben werden können. Das gilt allerdings nur, wenn die Verlängerung bei der Behörde auch beantragt wurde.
Neue Zuschläge werden nicht veröffentlicht
Die nächsten Ausschreibungsrunden will die Netzagentur wie gesetzlich vorgeschrieben durchführen. Allerdings sollen die Ergebnisse nicht im Internet veröffentlicht werden - denn damit beginnt die Realisierungsfrist. Trotzdem werden alle Bieter weiterhin direkt benachrichtigt, damit sie wissen, ob ihr Gebot erfolgreich war oder nicht. Erst nach einer Beruhigung der Lage werde die Veröffentlichung nachgeholt, kündigt die Netzagentur an. Ausnahmen werden für bezuschlagte Biomasse-Bestandsanlagen und für Bieter, die eine individuelle Vorabveröffentlichung wünschen und die hierzu einen formlosen Antrag stellen müssen, gemacht.
Positive Reaktionen aus der Branche
Der Bundesverband Windenergie (BWE) und der VDMA Power Systems begrüßten die Reaktion der Behörde auf die Corona-Krise. „Die pragmatische Herangehensweise der Bundesnetzagentur, in Rückkopplung mit dem Bundeswirtschaftsministerium nicht auf die Fristen des EEG zu bestehen, zeigt, dass die Politik sichtbare Probleme zügig angeht“, lobt BWE-Präsident Hermann Albers. Um hier aber rechtssichere Fristverlängerungen zu erreichen, bleibe eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen unumgänglich.
„Es ist gut zu sehen, dass pragmatisches Behördenhandeln und politische Absichtserklärungen hier gut zusammenpassen!“, kommentiert Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems.
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