Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat offenbar auf einen erhöhten Druck von Seiten der CDU/CSU reagiert und Referentenentwurf zum EEG 2016 vorgelegt, der die Chancen für erneuerbare Energien massiv einschränkt. Mit diesem ersten offiziellen Entwurf wurde auch die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Der Entwurf, der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist, erntete verbändeübergreifende Kritik. Ein organisatorischer Aspekt, der bereits zu bemängeln ist: Der Gesetzentwurf umfasst mehr als 250 Seiten. Die Stellungnahmefrist beläuft sich aber auf nur wenige Tage. Die Bundesregierung will das EEG 2016 noch vor der Sommerpause beschließen.
Worum geht es in dem neuen EEG? Vor allem solle der mit dem EEG 2014 eingeschlagenen Weg der Bundesregierung zur künftigen Förderung der erneuerbaren Energien über Ausschreibungen fortgesetzt werden, erklärt die Rechtsanwaltsgesellschaft Maslaton GmbH aus Leipzig. Für Solar heißt das, die Regelungen der Freiflächenausschreibungsverordnung wird auf die gesamte PV ab einem Megawatt angewendet. Mehr dazu hier.
Wind: Was ist mit dem Deckel?
Für Windenergie an Land über einem Megawatt gilt als Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen die bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung. Bürgerenergiegesellschaften können bereits vor Erteilung der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung an der Ausschreibung teilnehmen. Die Sonderbehandlung für Bürgergruppen soll Kosten sparen, führe laut Greenpeace Energy unterm Strich aber zu zusätzlichen Risiken: "Wenn ein Bürgerenergie-Projekt später keine Genehmigung erhält, darf die Wind- oder Solaranlage auch nicht gebaut werden. In dem Fall würden als Folge der Auktionsteilnahme obendrein saftige Strafzahlungen fällig", so Marcel Keiffenheim von Greenpeace Energy. "Die Rezepte aus dem Hause Gabriel für den Schutz von Bürgergesellschaften und Energie-Genossenschaften grenzen an unterlassene Hilfeleistung. Konsequent und sinnvoll wäre allein eine klare Ausnahmeregelung für diese bedrohten Akteure."
Die Ausschreibungen starten mit dem 1. Mai 2017 als Gebotstermin. Basis ist ein einstufiges Referenzertragsmodell, wobei sieben Cent pro Kilowattstunde für den 100-Prozent-Referenzstandort Höchstwert sind. Besonders heikel: Anhand der sogenannten Weltformel (wir berichteten) soll eine Ausschreibungsmenge festgelegt werden. Das ist bereits eine Kröte, die geschuckt werden muss. Nun fehlt im Referentenentwurf aber auch die Angabe einer Mindestausschreibungsmenge. „Vor allem die im Entwurf angedachte Begrenzung der Onshore-Windenergie, die unter anderem im Verzicht auf eine Mindestausschreibungsmenge und die geplante Verrechnung mit dem Zubau anderer erneuerbarer Technologien sichtbar wird, führt energiewirtschaftlich und industriepolitisch in eine falsche Richtung", kommentiert Hermann Albers, Präsident Bundesverband Windenergie, den Entwurf. "Die absolut preiswerteste Technologie wird damit massiv beschränkt." Ein solches Beschneiden des wichtigen deutschen Marktes stelle die Spitzenposition deutscher Hersteller in internationalen Märkten in Frage und bedrohe damit tausende Arbeitsplätze. "Deutschland läuft Gefahr nach dem Photovoltaik auch die erfolgreich aufgebaute Position in der Windenergie leichtfertig aus der Hand zu geben“, so Albers. Diskutiert worden waren zuvor 2.000 MW netto pro Jahr. Der Unterschied zwischen brutto und netto wird in den kommenden Jahren immer deutlicher, weil zahlreiche Anlagen aus Altersgründen zurück gebaut werden. Das heißt, um einen wirklichen Mehrgewinn beim Regenerativausbau zu ermöglichen, muss der Rückbau einkalkuliert werden.
Hürden für Bioenergie
Das Thema Ausbaupfad beschäftigt auch die Biogasbranche. Als unzureichend wertet etwa der Biogasrat den bislang vorgesehenen Ausbaupfad für Biomasse von 100 MW brutto pro Jahr. „Faktisch ist das ein klarer Rückbaupfad für Biomasse. Um der Branche ein moderates wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen, fordern wir ein Ausschreibungsvolumen von 100 MW netto pro Jahr allein für Neuanlagen sowie eine Sicherung für Bestandsanlagen und die Erweiterung von Bestandsanlagen mit dem Ziel, die bestehende Leistung zu erhalten“, so Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrats. Für Strom aus neuen Biomasseanlagen mit einer Leistung von über einem Megawatt besteht zudem kein gesetzlicher Vergütungsanspruch mehr, wenn dieser nicht durch Ausschreibung ermittelt wurde.
Der Biogasrat spricht sich auch gegen die im Referentenentwurf genannte Gebotshöchstgrenze von 14,88 Cent/kWh für Biomasse aus, die im Fall der Umsetzung der Verordnung für die Ausschreibung von Biomasse gelten soll. „Ein wirtschaftliches Agieren der Marktbeteiligten und damit ein Zubau von Neuanlagen ist bei dieser Gebotshöchstgrenze völlig unrealistisch“, betont Hochi und fordert, die Gebotshöchstgrenze wettbewerblich zu ermitteln und nicht willkürlich politisch festzuschreiben.
Auch der Bioenergiebereich Altholz geht auf die Barrikaden. Ohne seine Annahme zu belegen, gehe das BMWi in seinem Gesetzesentwurf pauschal davon aus, dass der gesamte deutsche Altholzkraftwerksverbund bis 2025 aus der EEG Förderung rauslaufen wird und dann vollumfänglich außerhalb der EEG-Vergütung weiterbetrieben werden kann, beklagt der Fachverband Holzenergie (FVH). Der FVH weist diese Annahmen als völlig unrealistisch zurück. „Das BMWi verkennt vollkommen die Realitäten am Altholzmarkt“, kritisiert Frank Scholl, Leiter der AG Holz(Heiz)kraftwerke des FVH. „Zu glauben, dass dieser grüne und grundlastfähige Kraftwerkspark im derzeitigen Strommarkt wirtschaftlich weiterbetrieben werden kann, ist grundfalsch.“
(Nicole Weinhold)