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Kommentar zur EEG-Novelle

Gabriels vermeintliche Energiewende

Das Inkrafttreten ist für den 1. August vorgesehen. Seit zwei Tagen liegt der Gesetzentwurf zur Reform auf dem Tisch. Die Kritik an der Novelle ist so scharf wie in den vergangenen Wochen bereits. Stellungnahmen von Verbänden, Parteien und Firmen verstopfen uns Journalisten den Posteingang.

Die meisten Äußerungen bewegen sich im Bereich von: „Ende der Energiewende“ und „Vollständiges Versagen auf Seiten des Wirtschaftsministeriums“. Nur vereinzelt liest man, je nachdem um welche Regenerativquelle es geht: „Hätte schlimmer sein können.“ Fest steht: Der große Wurf ist das Papier nicht, das hat auch niemand mehr von Sigmar Gabriel erwartet. Was ist es aber dann?

Dazu ein paar Fakten:

Die am heftigsten umkämpfte „Sonnensteuer“, also die Beteiligung des Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage, kommt nun abgemildert daher: Mit 30 Prozent im kommenden Jahr, 35 Prozent 2016 und 40 Prozent im Jahr 2017. Zu Beginn war von bis zu 100 Prozent die Rede gewesen. Aufgrund der massiven Proteste zahlreicher Gruppierungen von Mieterbund bis Bauernverein in den vergangenen Wochen konnte die Prozentzahl nach und nach abgesenkt werden. Die Bagatellgrenze von zehn Kilowatt, an der zuletzt der BDEW herumgesägt hatte, bleibt bestehen.

Regelungen im Bereich Biomasse, die eine rückwirkende Leistungsbegrenzung vorsehen, hätten einen Eingriff in den verfassungsrechtlich gewährten Bestandsschutz für Altanlagen bedeutet und konnten laut Fachverband Biogas weitgehend in zähen Verhandlungen abgewendet werden. Der Vertrauensschutz für Bestandsanlagen werde gestärkt, heißt es in dem Änderungsantrag der Fraktionen. Bei der Übergangsregelung für Biogasanlagen, die in der Vergangenheit erweitert wurden, werde die förderfähige Strommenge auf 95 Prozent der am 31. Juli 2014 bestehenden installierten Leistung festgelegt; wahlweise könne die tatsächliche Höchstbemessungsleistung genutzt werden. Blockheizkraftwerke, die bisher Erdgas nutzten, könnten auch künftig zu den alten, hohen Fördersätzen auf Biomethan umsteigen. 

Nur ein bißchen Bestandsschutz

Biogasanlage - © Foto: Florian Gerlach/pixelio.de
Biogasanlage

So weit, so gut? Nicht ganz. Die Biogasbranche sieht sich konfrontiert mit Stichtagsregelungen, die festlegen, ab wann die neuen EEG-Regelungen für bereits in der Umsetzung befindliche Projekte greifen. 61 Projekte seien gefährdet, so der Biogasrat. Vorgestern ist zudem plötzlich eine Formulierung aufgetaucht, die festlegt, dass ergänzende Satellitenanlagen mit der Leistung der Hauptanlage zusammengerechnet werden – und so in eine geringere Vergütungsstufe rutschen können. Davon war bisher nicht die Rede. Ein Irrtum? Und überhaupt: Die Bioenergiebranche musste sich für die Rettung des Bestandsschutzes verausgaben. Was aber die Zukunft der Bioenergie anbelangt: Die liegt weiterhin im Ungewissen.

Viele Verbesserungen konnten von den einzelnen Regenerativbranchen erreicht werden, die Absenkung der Beteiligung des Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage ist nur ein Punkt. Die Wahrung des Bestandsschutzes in der Bioenergie ein anderer.

Aber im Kern bleibt diese Novelle eine nicht zu unterschätzende Belastung für den Fortgang der Energiewende. Gerade hat sich auf einer deutsch-französischen Konferenz zum Thema Wasserstoff in der französischen Botschaft herausgestellt, dass Frankreich den Begriff der Energiewende übernommen hat. Aber für was steht diese Formulierung noch bei uns? Sie ist doch in der Debatte der vergangenen Monate zu einem leeren Werbeslogan verkommen. Land der Idee, Wir machen den Weg frei, Ich liebe es – das klingt vielleicht ganz gut, aber überzeugt nicht. Genauso wenig passt zu Gabriels EEG-Novelle der Begriff Energiewende.

Falsche Richtung

Führend wir uns dazu vor Augen:
-Im Zuge der UN-Klimaverhandlungen haben sich die Industrienationen auf eine Reduzierung des CO2-Ausstoßen um bis zu 95 Prozent bis 2050.
-In den vergangenen zwei Jahren ist unser CO2-Ausstoß gestiegen.
-Die EU kritisiert unser EEG und die Befreiungen für stromintensive Unternehmen.
-Im Eiltempo wird der schrittweise Abschied vom EEG beschlossen. Ein Ausschreibungsverfahren soll nun folgen, das bisher häufiger gescheitert ist, als dass es funktioniert hat.  
-Die Industriebefreiungen können aufrechterhalten werden.

Das ergibt nicht wirklich ein gutes Bild. Hinzu kommt die anhaltende Fehldiskussion in der Öffentlichkeit, die nicht weg kommt vom Vorwurf, die erneuerbaren Energien seien eine Idee von zwielichtigen Investoren, die sich eine goldene Nase verdienen wollen. Medienberichte tragen dazu bei, dass die Regenerativbranche zum Feindbild mutiert.

Nur eine Antwort wünsche ich mir von jedem, der diese Einschätzung teilt: Wie bitte sollen wir ohne Erneuerbare den CO2-Ausstoß in vorgesehener Form senken? (Nicole Weinhold)